Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 266

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 266 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 266); 266 Gesetzblatt Teil I Nr. 20 Ausgabetag: 7. Juli 1977 (3) Fußgängern ist das Betreten von Verkehrsflächen, die durch Gitter, Seile, Ketten u. ä. abgesperrt sind, nicht gestattet. (4) Fußgänger haben sich rechtzeitig und ausreichend davon zu überzeugen, daß Bahnübergänge gefahrlos überquert werden können. Das Überqueren ist unter den Bedingungen des'§20 Abs. 4 nicht zulässig; in diesen Fällen müssen Fußgänger vor dem Warnkreuz (Anlage 2 Bild 130) warten. (5) Marschkolonnen haben die äußerste rechte Seite der Fahrbahn zu benutzen. Bei Dunkelheit, Nebel oder schlechter Sicht ist eine ausreichende Beleuchtung nach vorn mit weißem, nach hinten mit rotem Licht mitzuführen. (6) Fußgänger dürfen Autobahnen und ihre Nebenanlagen nicht benutzen. Ausgenommen davon sind die gekennzeichneten Park- und Rastplätze. (7) Für Personen, die Handwagen bzw. -karren bis zu einer Breite von 1,10 m, Kinderwagen, Fahrräder oder Schlitten mitführen bzw. Krankenfahrstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 6 km/h benutzen, gelten die Bestimmungen für Fußgänger. §35 Überqueren der Fahrbahn (1) Fußgänger dürfen die Fahrbahn erst betreten, wenn sie sich ausreichend und allseitig davon überzeugt haben, daß keine Gefährdung eintreten kann. Plötzliches Hervortreten vor oder hinter sichtbehindemden Fahrzeugen oder Hindernissen ist nicht gestattet. Das Überqueren von Fahrbahnen und anderen nicht für Fußgänger bestimmten Teilen der Straße hat auf dem kürzesten Weg, quer zur Fahrtrichtung, mit Vorsicht und ohne unnötigen Aufenthalt zu erfolgen. (2) Fußgänger haben Fahrbahnen an Kreuzungen oder Einmündungen mit Verkehrsregelung innerhalb der Begrenzungslinien (Anlage 2 Bild 509) zu überqueren bzw. Fußgängerbrücken oder -tunnel (Anlage 2 Bild 246) sowie Fußgängerüberwege (Anlage 2 Bild 245 und 508) zu benutzen. (3) Bei Benutzung von Fußgängerüberwegen ist die Fahrbahn aufmerksam und ohne Verzögerung zu überqueren. Fahrzeuge, die nach dem Anhalten wieder anfahren, sind vorbeifahreri zu lassen. (4) Das Überqueren der Fahrbahn ist untersagt, a) in einer Entfernung von weniger als 50 m von den im Abs. 2 aufgeführten Verkehrsanlagen und b) wenn Straßen durch nicht für Fußgänger bestimmte Mittelstreifen, besondere Gleiskörper oder Sperreinrichtungen in mehrere Fahrbahnen getrennt sind. §36 Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (1) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, haben diese, auf dem Gehweg, einer Haltestelleninsel oder soweit Gehwege bzw. Haltestelleninseln nicht vorhanden sind am äußersten Rand der Fahrbahn zu erwarten. (2) Personen dürfen nur bei Stillstand des öffentlichen Verkehrsmittels an Haltestellen oder nach Aufforderung durch das Fahrpersonal ein- oder aussteigen. Vom Ertönen bzw. Aufleuchten des Abfahrtsignals an darf nicht mehr ein- oder ausgestiegen werden. (3) An den mit Verkehrszeichen (Anlage 2 Bild 244) gekennzeichneten Haltestellen von Schienenfahrzeugen darf die Fahrbahn betreten werden, wenn das Schienenfahrzeug in die Haltestelle einfährt. Nach dem Ausstögen ist die Fahrbahn auf dem kürzesten Weg zu verlassen. ■ * (4) Befindet sich kein Schienenfahrzeug in der Haltestelle, hat das Überqueren der Fahrbahn zwischen Gehweg und Haltestelleninsel nach den Bestimmungen des § 35 zu erfolgen. Fünftes Kapitel Bestimmungen zum Schutze des Straßenverkehrs §37 Führen und Treiben von Tieren (1) Im Straßenverkehr sind Tiere so zu führen oder zu treiben, daß sie jederzeit ausreichend beeinflußt werden können und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Dazu müssen geeignete Personen in angemessener Anzahl eingesetzt werden. (2) Reiter haben vorhandene Sommerwege zu benutzen. Ein Reiter darf nicht mehr als 2 Pferde zusätzlich mitführen. Das Treiben von Pferden im Straßenverkehr ist unzulässig. (3) Beim Reiten, Führen und Treiben von Tieren während der Dunkelheit, bei Nebel oder schlechter Sicht muß eine ausreichende Beleuchtung nach vorn mit weißem, nach hinten mit rotem Licht mitgeführt werden. §38 Veranstaltungen, Sport und Spiele (1) Sport- und andere Veranstaltungen, bei denen Straßen über das verkehrsübliche Maß hinaus in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis der Deutschen Volkspolizei. Andere Rechtsvorschriften werden hiervon nicht berührt. (2) Spiele sowie die Ausübung des Wintersports auf und unmittelbar neben der Fahrbahn sind untersagt. Das gilt nicht für Straßen, die als Spielstraßen (Anlage 2 Bild 201 mit 416) gekennzeichnet sind. §39 V erkehrshlndernisse (1) Materialien bzw. Gegenstände dürfen auf Straßen nicht gelagert werden. In begründeten Fällen kann auf der Grundlage anderer Rechtsvorschriften die Straße in Anspruch genommen werden, wenn der Verkehr nicht gefährdet wird. Die Lagerung darf nur solange dauern, wie das nach den jeweiligen Umständen unbedingt notwendig ist Bei Dunkelheit Nebel oder schlechter Sicht sind die Materialien bzw. Gegenstände durch rotes oder gelbes Licht ausreichend kenntlich zu machen. Nach Beendigung der Lagerung müssen die Straßen durch die für die Lagerung Verantwortlichen unverzüglich in einen solchen Zustand versetzt werden, daß keine Gefährdung oder Behinderung des Verkehrs eintreten kann.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Tenaltun-gen und den Kreisdienststellen an die Stellvertreter Operativ der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zur Entscheidung heranzutragen. Spezifische Maßnahmen zur Verhinderung terroristischer Handlungen. Die Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Effektivität der Transporte; Die auf dem Parteitag der formulierten Aufgabenstellung für Staatssicherheit Überraschungen durch den Gegner auszusohließen und seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit und die Hauptvvege ihrer Verwirklichung in Zusammenhang mit der Dearbeitung von Ermittlungsverfahren. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Beweisfüh-rung mit Sachverständigengutachten zu gewährleisten ist. VgT. dazu Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß vom, die Qualität der Beweisführung in der gesamten Untersuchungstätigkeit systematisch zu erhöhen, wozu die Anregungen und Festlegungen des Zentralen Erfahrungsaustausches.

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