Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 26

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 26 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 26); 26 Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 21. Februar 1977 §2 (1) Für folgende Fachschulen wird der Bewerbungszeitraum auf den 1. bis 15. April festgelegt: Institute für Lehrerbildung und Fachschulen für Kindergärtnerinnen, Medizinische Fachschulen, Fachschule für Journalistik Leipzig. (2) Der Bewerbungstermin für das Studium an der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Walter Ulbricht“ Institut für die Vorbereitung auf das Auslandsstudium an der Martin-Luther-Uni versität Halle wird auf den 1. November.festgelegt. §3 Die Bewerbung zum Studium erfolgt in dem der Studienaufnahme vorausgehenden Kalenderjahr. §4 Diese Anordnung gilt für alle Hoch- und Fachschulen mit Ausnahme a) der Hoch- und Fachschulen der Parteien und Massenorganisationen, b) der Hochschulen des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, c) des Instituts für Internationale Beziehungen an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Potsdam-Babelsberg, d) der Hoch- und Fachschulen der bewaffneten Organe. 5 §5 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1977 in Kraft. (2) - Gleichzeitig treten der § 4 Abs. 1 der Anordnung vom 15. März 1974 über die Durchführung von Sonderlehrgängen für Facharbeiter zur Vorbereitung auf ein Studium an den Ingenieurhochschulen (GBl. I Nr. 19 S. 186) sowie der § 5 Abs. 3 der Anordnung vom 1. Juli 1971 über die Stellung und die Aufgaben der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät „Wilhelm Pieck“ an der Bergakademie Freiberg (GBl. II Nr. 55 S. 489) außer Kraft. Berlin, den 5. Januar 1977 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Böhme Anordnung Nr. 31 über die Bewerbung, die Auswahl und Zulassung zum Direktstudium an den Ingenieur- und Fachschulen Zulassungsordnung vom 5. Januar 1977 Zur Änderung der Anordnung vom 15. April 1972 über die Bewerbung, die Auswahl und Zulassung zum Direktstudium an den Ingenieur- und Fachschulen Zulassungsordnung (GBl. II Nr. 19 S. 221) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Nationale Verteidigung folgendes angeordnet: §1 Der § 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Bestandteile der Bewerbungsunterlagen sind: ausführliche Beurteilung der Persönlichkeit des Bewerbers durch den Betrieb in Abstimmung mit den zuständigen Leitungen der Freien Deutschen Jugend und der Gewerkschaft, Verpflichtungserklärung zur Erfüllung des Studienauftrages, für männliche Bewerber die auf dem Aufnahmeantrag eingetragene Entscheidung des zuständigen Wehrkreis- kommandos über die Einberufung zum aktiven Wehrdienst bzw. Wehrersatzdienst, die auf Anforderung des Bewerbers in der Zeit vom 1. August bis 31. August jährlich durch die Wehrkreiskommandos vorgenommen wird, der Aufnahmeantrag und die darin geforderten Unterlagen, Begründung des Studienwunsches, Gesundheitszeugnis unter besonderer Berücksichtigung der gewählten Fachrichtung, ein fachärztliches Gutachten über die Stimmtauglichkeit von Bewerbern für ein Pädagogikstudium.“ §2 Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1977 in Kraft. Berlin, den 5. Januar 1977 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Böhme Anordnung über die Nomenklatur überwachungspflichtiger Druckgefäße vom 14. Januar 1977 Im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für Arbeit und Löhne, dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane wird folgendes angeordnet: §1 (1) Druckgefäße mit einem Betriebsdruck 0,07 MPa und einem Druck-Inhalt-Produkt 100, wobei der Inhalt in Liter anzugeben ist, unterliegen einer staatlichen Überwachung durch das Staatliche Amt für Technische Überwachung (nachfolgend Amt genannt) gemäß der Ersten Durchführungsbestimmung vom 25. Oktober 1974 zur Arbeitsschutzverordnung Uberwachungspflichtige Anlagen (GBl. I Nr. 59 S. 556). Hiervon ausgenommen sind Druckgefäße gemäß der Anlage. (2) Betriebe, die überwachungspflichtige Druckgefäße hersteilen oder instand setzen, müssen vom Amt dafür zugelassen sein. Revisionen an überwachungspflichtigen Druckgefäßen dürfen nur von Revisionsberechtigten gemäß der Anordnung vom 14. Januar 1975 über Revisionsberechtigte für überwachungspflichtige Anlagen (GBl. I Nr. 8 S. 171) durchgeführt werden. (3) ' Die Leiter von Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen und die Vorstände von Genossenschaften haben die Zustimmung zur Inbetriebnahme sowie die Zulassung zur Herstellung und zur Instandsetzung beim Amt zu beantragen. Für die Erfüllung weiterer rechtlicher Anforderungen an die Einbeziehung des Amtes sind die Festlegungen der Ersten Durchführungsbestimmung vom 25. Oktober 1974 zur Arbeitsschutzverordnung Uberwachungspflichtige Anlagen anzuwenden. §2 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Dieser Anordnung entgegenstehende Regelungen in der Arbeitsschutzanordnung 840/1 vom 29. Mai 1962 Druckgefäße (Druckgefäßanordnung) (Sonderdruck Nr. 350 des Gesetzblattes) sind nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 14. Januar 1977 Der Leiter des Staatlichen Amtes für Technische Überwachung Dr.-Ing. Fritzsche 1 Anordnung Nr. 2 vom 20. Mai 1974 (GBl. I Nr. 27 S. 269);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen von für die Vorgangs- und personenhezögeheyArbeit im und nach dem Operationsgebiet Die wirkunggy; punkten vorhatnäi unter ekampfung der subversiven Tätigkeit an ihren Ausgangs-ntensive Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen und qualitative Erweiterung des Bestandes gemäß den dieser Richtlinie genannten Hauptrichtungen zu erfolgen. Gewinnung von für die Vorgangs- und personenbezogone Arbeit im und nach dem Operationsgebiet hat grundsätzlich nur bei solchen zu erfolgen, die ihre feste Bindung zum Staatssicherheit , ihre Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit sowie tschekistische Fähigkeiten und Fertigkeiten in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxls von Ermittlungsverfahren. Die Einleitung eines ErmittlunqsVerfahrens ist ein bedeutender Akt staatlicher Machtausübuno durchdas Ministerium für Staats- sicherheit. In Verbindung mit der in der Regel auf die Situation der Untersuchungshaft eingestellt und über ihr Verhalten instruiert. Bei ihnen besteht die reale Gefahr der Verdunklung, aber auch der Fortsetzung Wiederholung der Straftat.

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