Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 223

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 223 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 223); Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 22. Juni 1977 22b sehen Zentralismus durch die gewählten Organe des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften auf der Grundlage der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Satzung und Beschlüsse des Ffeien Deutschen Gewerkschaftsbundes sowie der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften. §275 (1) Die Betriebsgewerkschaftsleitungen führen in den Betrieben die Aufgaben des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes auf dem Gebiet der Sozialversicherung durch. Sie treffen in den ihnen durch Rechtsvorschriften und Richtlinien des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes übertragenen Fällen die notwendigen Entscheidungen, sofern der Betrieb die Geldleistungen der Sozialversicherung auszahlt. (2) Die Betriebsgewerkschaftsleitungen kontrollieren, daß a) die Betriebe die sich aus den Rechtsvorschriften und Betriebskollektivverträgen auf dem Gebiet der Sozialversicherung ergebenden Verpflichtungen, insbesondere bei der richtigen Berechnung und Auszahlung der Geldleistungen der Sozialversicherung sowie bei der termingerechten Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Unfallumlage, erfüllen und gemeinsam mit dem Betriebsgesundheitswesen den vorbeugenden Gesundheitsschutz verbessern, b) die Betriebsleiter regelmäßig den Krankenstand und das Unfallgeschehen im Betrieb auswerten und Maßnahmen zur Beseitigung von Krankheits- und Unfallursachen festlegen. (3) Die Betriebsgewerkschaftsleitungen lösen ihre Aufgaben mit Hilfe der Räte für Sozialversicherung und der in den Gewerkschaftsgruppen gewählten Bevollmächtigten für Sozialversicherung. Sie gewährleisten die aktive Mitwirkung der Werktätigen an der Leitung und Durchführung der Aufgaben der Sozialversicherung. §276 Beim Freien Deutschen Gewerkschaftsbund besteht eine Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB. Sie führt im Auftrag des Bundesvorstandes sowie der Bezirks-, Kreis- bzw. Stadtvorstände des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes die Aufgaben der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten durch. Sie gewährt die Geldleistungen und trifft die notwendigen Entscheidungen in den ihr durch Rechtsvorschriften und Richtlinien des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes übertragenen Fällen, sofern die Geldleistungen nicht im Betrieb ausgezahlt werden. Sie ist verantwortlich für die Berechnung und Auszahlung der Renten. § 277 Verantwortung der Betriebe (1) Die Betriebe sind verpflichtet, die erforderlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Aufgaben auf dem Gebiet der Sozialversicherung im Betrieb zu schaffen und die Betriebsgewerkschaftsleitungen sowie die Räte und Bevollmächtigten für Sozialversicherung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Die Betriebsleiter sorgen gemeinsam mit den Betriebsgewerkschaftsleitungen für eine umfassende Aufklärung der Werktätigen des Betriebes über die freiwillige Zusatzrentenversicherung und für die Werbung aller in Frage kommenden Werktätigen. (2) - Die' Betriebe sind zur termingemäßen Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Unfallumlage verpflichtet. Betriebe, in denen die Geldleistungen der Sozialversiche- rung ausgezahlt werden, sind für deren ordnungsgemäße Berechnung und Auszahlung verantwortlich. Pflichtversicherung, Versicherungsschutz und Beiträge §278 (1) Alle Werktätigen sind während der Dauer eines Arbeitsrechtsverhältnisses bei der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten pflichtversichert. Sie und ihre Familienangehörigen erhalten umfassenden Versicherungsschutz und haben Anspruch auf die in diesem Gesetz und anderen Rechtsvorschriften festgelegten Sach- und Geldleistungen sowie Rentenleistungen. Die Befreiung von der Sozialpflichtversicherung bei Tätigkeiten mit geringfügigem Umfang wird besonders geregelt. (2) Werktätige, deren Bruttoverdienst die Höchstgrenze für die Beitragspflicht zur Sozialversicherung von 600 M im Kalendermonat übersteigt, können entsprechend den Rechtsvorschriften der freiwilligen Zusatzrentenversicherung beitreten. Sie sichern sich damit einen Anspruch auf Zusatzrente sowie auf Krankengeld gemäß § 282 Abs. 2. §279 (1) Die für die Leistüngen der Sozialversicherung bereitgestellten und ständig steigenden finanziellen Mittel sind mit hoher Effektivität zur materiellen, sozialen und gesundheitlichen Betreuung der Werktätigen, Rentner und deren Familienangehörigen zu verwenden. (2) Die Ausgaben der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten werden durch den sozialistischen Staat, durch Beiträge und Unfallumlage der Betriebe sowie durch Beiträge der Werktätigen finanziert. Die Höhe der Beiträge und der Unfallumlage wird in Rechtsvorschriften geregelt. Sach- und Geldleistungen der Sozialversicherung § 280 Zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie bei Mutterschaft gewährt die Sozialversicherung den Werktätigen und ihren anspruchsberechtigten Familienangehörigen unentgeltlich insbesondere folgende Sachleistungen: a) ärztliche und zahnärztliche Behandlung sowie stationäre Behandlung in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen ohne zeitliche Begrenzung, b) Arzneimittel sowie andere Heil- und Hilfsmittel, c) prophylaktische Kuren sowie Heil- und Genesungskuren. §281 Die Sozialversicherung gewährt folgende Geldleistungen: a) Krankengeld bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Arbeitsunfall und Berufskrankheit sowie bei Quarantäne, b) Schwangerschafts- und Wochengeld, c) Mütterunterstützung, d) Unterstützung für alleinstehende Werktätige bei Pflege erkrankter Kinder, e) Unterstützung für Werktätige mit Kindern bei Erkrankung des nichtberufstätigen Ehegatten" f) Bestattungsbeihilfe. -;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 223 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 223) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 223 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 223)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum Straftaten gegen die Volkswirtschaft Zoll- und Devisenstraftaten Vorsätzliche Brandstiftung Waffen- und Sprengmitteldelikte Unterlassung der Anzeige Sonstige kriminelle Straftaten Fahnenflucht Sonstige Militärstraftaten Personen Personen Personen Personen Personen Personen. Diebstahl aus zwei Pahrzeugen der sowjetischen Armee insgesamt Maschinenpistolen Kalaschnikow und mit ca, Schuß Munition in ihren Besitz gebracht.

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