Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 218

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 218 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 218); 218 Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 22. Juni 1977 §232 Unterstützung bei der Wohnraumversorgung Der Betrieb fördert entsprechend seinen Möglichkeiten die Versorgung der Werktätigen mit Wohnraum. Er hilft vor allem Arbeitern, Familien mit Kindern und jungen Eheleuten bei der Verbesserung ihrer Wohnverhältnisse. Der Betrieb ist insbesondere verpflichtet, a) die Werktätigen, die infolge Rationalisierungsmaßnahmen oder Strukturveränderungen planmäßig eine Arbeit an einem anderen Ort auf nehmen, bei der Wohn-raumbeschaffung und beim Umzug, b) die Werktätigen beim Bau bzw. Um- und Ausbau von Wohnungen, vor allem im Rahmen des genossenschaftlichen Arbeiterwohnungsbaus, sowie beim Bau von Eigenheimen zu unterstützen - Betreuung der Kinder von Betriebsangehörigen und sozialistische Erziehung der Schuljugend §233 (1) Der Betrieb hat in Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen und deren Räten an der planmäßigen Schaffung und Unterhaltung von Kindereinrichtungen mitzuwirken. Er hat die Werktätigen bei der Unterbringung der Kinder in den Kindereinrichtungen zu unterstützen. (2) Der Betrieb hat die Werktätigen bei der Sicherung der Pflege erkrankter Kinder zu unterstützen und dabei mit den Organen des Gesundheitswesens zusammenzuarbeiten. §234 (1) Der Betrieb ist verpflichtet, unter Ausnutzung aller Möglichkeiten den Kindern seiner Werktätigen eine erholsame Feriengestaltung in Betriebsferienlagern oder durch andere Formen der Kinderferienerholung zu sichern. (2) Die betrieblichen Kultur-, Jugend- und Sporteinrichtungen stehen für die außerunterrichtliche Tätigkeit und Freizeitgestaltung der Schüler unentgeltlich zur Verfügung. §235 Betreuung der Wehrpflichtigen Der Betrieb hat die zum aktiven Wehrdienst einberufenen Betriebsangehörigen in würdiger Form zu verabschieden und mit ihnen und ihren Angehörigen enge Verbindung zu halten. Vorbildliche Leistungen von Betriebsangehörigen während ihres aktiven Wehrdienstes sind zu würdigen. Den Angehörigen ist die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu gewähren. Sie sind in das gesellschaftliche Leben des Betriebes einzubeziehen. §236 Betreuung der Arbeitsveteranen Der Betrieb ist verpflichtet, die Arbeitsveteranen in das geistig-kulturelle Leben des Betriebes sowie in die soziale Betreuung einzubeziehen. Die Arbeitsveteranen haben das Recht, die Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens in Anspruch zu nehmen und am Werkküchenessen im Betrieb teilzunehmen. Sie sind bei der Vergabe von Ferienplätzen zu berücksichtigen. Der Betrieb hat ihnen entsprechend seinen Möglichkeiten bei der Instandhaltung. ihrer Wohnung Hilfe A. zn gewähren. §237 Finanzierung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens und der sozialen Betreuung (1) Zur Förderung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens und zur sozialen Betreuung der Werktätigen wird im Betrieb entsprechend den Rechtsvorschriften ein Kultur- und Sozialfonds gebildet. \ (2) Die vorgesehene Verwendung der Mittel des Kultur- und Sozialfonds ist im Betriebskollektivvertrag zu vereinbaren. Auf dieser Grundlage entscheidet über die Verwendung der Mittel im einzelnen der Betriebsleiter mit Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung. (3) Ist in Rechtsvorschriften die Finanzierung von Maßnahmen auf dem Gebiet des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens sowie der sozialen Betreuung der Werktätigen aus anderen Fonds zugelassen, bedarf die Verwendung dieser Mittel der Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung. §238 Finanzielle Unterstützungen Betriebsangehörige können auf Antrag aus dem Kultur-und Sozialfonds finanzielle Unterstützungen erhalten, wenn es ihre soziale Lage erfordert. Über die Gewährung entscheidet der Betriebsleiter mit Zustimmung, der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung. §239 Sicherung mitgebrachter Gegenstände Der Betrieb ist verpflichtet, für die von den Werktätigen im Zusammenhang mit der Arbeit und der gesellschaftlichen Tätigkeit- in den Betrieb mitgebrachten Gegenstände ordentliche und sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten bereitzustellen. Das gilt nicht für Kraftfahrzeuge. Soweit der Betrieb Parkmöglichkeiten zur Verfügung stellt, sind die Einzelheiten in der Arbeitsordnung festzulegen. 12. Kapitel Besondere Rechte der werktätigen Frau und Mutter §240 Grundsatz (1) Der Betrieb ist verpflichtet, werktätigen Frauen mit Kindern durch die planmäßige Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen immer bessere Möglichkeiten zu schaffen, ihre berufliche Tätigkeit und Entwicklung mit ihren Aufgaben als Mutter und in der Familie zu vereinbaren. (2) Für die Dauer der Arbeitszeit vollbeschäftigter Mütter mit mehreren Kindern bis zu 16 Jahren bzw. mit einem schwerstgeschädigten Kind gilt § 160 Abs. 3. §241 Aus- und Weiterbildung (1) Für Frauen, zu deren Haushalt Kinder bis zu 16 Jahren gehören, werden in Rechtsvorschriften besondere Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung festgelegt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie gemäß den Festlegungen in dieser Dienstanweisung zu entscheiden. Werden vom Staatsanwalt oder Gericht Weisungen erteilt, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage des Straftatbestandes der landesverräterischen Agententätigkeit -unter exakter Beachtung der darin vorgenommenen Änderungen - gründlich zu prüfen, sind entsprechende Beweise zu sichern.

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