Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 195

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 195 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 195); Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 22. Juni 1977 195 §54 Fristgemäße Kündigung (1) Der Arbeitsvertrag kann durch den Werktätigen und durch den Betrieb fristgemäß gekündigt werden. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten kündigen. (2) Der Betrieb darf einen zeitlich unbegrenzten Arbeitsvertrag nur fristgemäß kündigen, wenn a) es infolge Änderung'’der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplanes des Betriebes notwendig ist, b) der Werktätige für die vereinbarte Arbeitsaufgabe nicht geeignet ist, c) Mängel des Arbeitsvertrages durch die Beteiligten nicht beseitigt werden können (§ 45): Die fristgemäße Kündigung durch den Betrieb setzt voraus, daß er dem Werktätigen einen Änderungsvertrag über die Aufnahme einer zumutbaren anderen Arbeit oder, soweit das nicht möglich ist, einen Überleitungsvertrag angeboten und der Werktätige dieses Angebot abgelehnt hat. (3) Der Betrieb darf einen befristeten Arbeitsvertrag nur fristgemäß kündigen, wenn a) der Werktätige für die vereinbarte Arbeitsaufgabe nicht geeignet ist, b) Mängel des Arbeitsvertrages durch die Beteiligten nicht beseitigt werden können (§ 45). Die fristgemäße Kündigung durch den Betrieb setzt voraus, daß die Übernahme einer zumutbaren anderen Arbeit im Betrieb mit dem Werktätigen nicht vereinbart werden kann. (4) Die fristgemäße Kündigung durch den Betrieb bedarf der Schriftform unter gleichzeitiger Angabe der Gründe. Werktätige sollen ebenfalls schriftlich unter Angabe der Gründe kündigen. §55 Kündigungsfristen und -termine (1) Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 2 Wochen. Im Arbeitsvertrag können Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und als Kündigungstermin das Monatsende vereinbart werden. (2) Für bestimmte Personengruppen können in Rechtsvorschriften besondere Kündigungsfristen und -termine festgelegt werden. §56 Fristlose Entlassung (1) Bei schwerwiegender Verletzung der sozialistischen Arbeitsdisziplin oder staatsbürgerlicher Pflichten kann der Werktätige fristlos entlassen werden, wenn die Weiterbeschäftigung im Betrieb nicht mehr möglich ist. Die fristlose Entlassung ist in der Regel nur nach erfolglos gebliebenen Erziehungs- bzw. Disziplinarmaßnahmen vorzunehmen. (2) Die fristlose Entlassung bedarf der Schriftform unter gleichzeitiger Angabe der Gründe. (3) Der Betrieb ist verpflichtet, den Werktätigen bei der Aufnahme einer anderen Arbeit zu unterstützen. §57 Gewerkschaftliche Zustimmung (1) Jede vom Betrieb ausgesprochene fristgemäße Kündigung und fristlose Entlassung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung. (2) Bei der fristlosen Entlassung kann ausnahmsweise die Zustimmung innerhalb einer Woche nach erfolgter Entlassung nachgeholt werden. (3) Verweigert die zuständige betriebliche Gewerkschaftsleitung die Zustimmung, entscheidet auf Antrag des Betriebes die übergeordnete Gewerkschaftsleitung bzw. der übergeordnete Vorstand endgültig. (4) Der Betrieb ist verpflichtet, den Werktätigen über die Zustimmung zu unterrichten. Besonderer Kündigungsschutz § 58 Der Betrieb darf a) Kämpfern gegen den Faschismus und Verfolgten des Faschismus, b) Schwangeren, stillenden Müttern, Müttern mit Kindern bis zu einem Jahr, Müttern während der Zeit der Freistellung nach dem Wochenurlaub gemäß § 246 Absätze 1 und 2 und alleinstehenden Werktätigen mit Kindern bis zu 3 Jahren, c) Werktätigen während der Dauer des Grundwehrdienstes, des Dienstverhältnisses als Soldat, Unteroffizier oder Offizier auf Zeit und des Reservistenwehrdienstes, d) Werktätigen während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit, während Quarantäne sowie während des Erholungsurlaubs nicht fristgemäß kündigen. §59 (1) Zur fristgemäßen Kündigung und fristlosen Entlassung von a) Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und -rekonvaleszenten sowie Rehabilitanden, b) Werktätigen ab 5. Jahr vor Erreichen des Rentenalter, c) Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Facharbeitern bis zum Ende des ersten Jahres nach Lehrabschluß durch den Betrieb ist die vorherige schriftliche Zustimmung des für den Betrieb zuständigen Rates des Kreises bzw. Stadtbezirkes erforderlich. Die Kündigungsfrist für fristgemäße Kündigungen durch den Betrieb beträgt mindestens einen Monat. (2) Zur fristlosen Entlassung von Kämpfern gegen den Faschismus oder Verfolgten des Faschismus, Schwangeren, stillenden Müttern, Müttern mit Kindern bis zu einem Jahr, Müttern während der Zeit der Freistellung nach dem Wochenurlaub gemäß § 246 Absätze 1 und 2 und alleinstehenden Werktätigen mit Kindern bis zu 3 Jahren ist ebenfalls die Zustimmung des für den Betrieb zuständigen Rates des Kreises bzw. Stadtbezirkes erforderlich. (3) Bei der fristlosen Entlassung kann die Zustimmung des Rates des Kreises bzw. Stadtbezirkes ausnahmsweise innerhalb einer Woche nach erfolgter Entlassung nachgeholt werden. (4) Der Betrieb ist verpflichtet, den Werktätigen über die Zustimmung zu unterrichten. §60 Einspruchsrecht (1) Der Werktätige hat das Recht, gegen einen Änderungsvertrag, eingn Aufhebungsvertrag, eine Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsvertrages im Überleitungsvertrag, eine fristgemäße Kündigung oder eine fristlose Entlassung Einspruch bei der Konfliktkommission bzw. der Kammer für Arbeitsrecht des Kreisgerichts einzulegen. Er muß in jedem Fall Einspruch einlegen, wenn er die Rechtsunwirksamkeit herbeiführen will.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben durch den Inoffiziellen Mitarbeiter ist die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration durchzusetzen. Die Geheimhaltung und Wahrung der Konspiration sind Voraussetzungen für eine hohe Qualität der Abwehr und Aufklärungsarbeit. Um die von der Parteiund Staatsführung gestellten politisch-operativen Ziele zu erreichen, setzen die Organe Staatssicherheit ihre wichtigste Kraft, Inoffizielle Mitarbeiter, im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet. Sie bildet im engen Zusammenhang mit der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland.

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