Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 182

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 182 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 182); 182 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 14. Juni 1977 werkschaft Metall die Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 216 vom 10. Juni 1971 Rechenstationen (GBl. II Nr. 57 S. 501) wie folgt ergänzt und geändert: §1 Geltungsbereich (1) Die Technischen Grundsätze für das Errichten von Datenverarbeitungseinrichtungen mit elektronischen Rechenanlagen2 (nachfolgend Technische Grundsätze genannt) werden für verbindlich erklärt. (2) Die Technischen Grundsätze sind anzuwenden bei dem Neubau von Datenverarbeitungseinrichtungen mit elektronischen Rechenanlagen (nachfolgend DVE genannt), der Unterbringung von Rechnern in vorhandene Bausubstanz, die bisher nicht für DVE genutzt wurde, der Rekonstruktion der Bausubstanz von DVE. (3) Für bestehende DVE mit 2 und mehr Rechnerbereichen innerhalb eines Brandabschnittes, die den Forderungen der Technischen Grundsätze nicht vollständig entsprechen, gelten die Ubergangsregelungen gemäß § 4. (4) Für andere bestehende DVE, die den Forderungen der Technischen Grundsätze nicht vollständig entsprechen, sind bei der Durchführung von Umrüstungen und Nachrüstungen von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (EDVA) sowie ausrüstungsseitigen Rekonstruktionen, die damit im Zusammenhang stehen, erforderliche Maßnahmen zur Sanierung vom Leiter des Betriebes in Auftrag zu geben. Der § 4 Abs. 3 ist anzuwenden. (5) Für DVE, die ausschließlich mit Prozeßrechnern ausgerüstet werden, sowie für DVE mit Kleinrechnern mit einem Wert der im Rechnerraum zusammengefaßten EDV-Geräte-technik unter 1 Mio M gelten die Technischen Grundsätze nicht. §2 , Begriffsbestimmung Eine DVE im Sinne dieser Anordnung ist ein Arbeitsbereich mit einer oder mehreren elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (EDVA) und mit Maschinen und Geräten zur Erfassung, Aufbereitung, Aufbewahrung und Weiterleitung von Daten. Sie umfaßt neben dem produktiven Bereich den für den Rechnerbetrieb notwendigen funktionellen Bereich. §3 Klassifizierung (1) DVE werden nach den Schutzklassen der Technischen Grundsätze klassifiziert. (2) DVE mit Kleinrechnern ihit einem Wert der im Rechner-raum zusammengefaßten EDV-Gerätetechnik über 1 Mio M sind in der Schutzklasse 0 zu errichten. (3) Von den Investitionsauftraggebern ist im Investitionsauftrag für die DVE die auf der Grundlage der Einordnungskriterien ermittelte Schutzklasse anzugeben. 2 Die „Technischen Grundsätze für dag. Errichten von Datenver-arbeitungseinrichtungen mit elektronischen Rechenanlagen“ vom 16. März 1977 sind von den Bedarfsträgern beim VEB Robotron-Anlagenbau, 705 Leipzig, Eilenburger Str. 20 a, zu bestellen. §4 Übergangsregelungen (1) DVE nach § 1 Abs. 3 sind entsprechend den Technischen Grundsätzen planmäßig zu sanieren. Die erforderlichen Maßnahmen sind spätestens bis zum 31. Dezember 1982 abzuschließen. (2) Zur Realisierung der Forderungen gemäß Abs. 1 hat der Leiter des Betriebes kurzfristige Maßnahmen zur Sanierung festzulegen und durchzusetzen, ein entsprechendes Projekt erarbeiten zu lassen, dazu die erforderlichen bilanzpflichtigen Maßnahmen zu beantragen und durch Kooperationsverträge mit geeigneten Partnerbetrieben die Auswirkungen durch zeitweilig notwendig werdende Stillegung von EDVA während der Sanierung zu minimieren. (3) In DVE der Schutzklassen 2 und 3, die den Forderungen des bautechnischen Brandschutzes nicht durchgängig entsprechen, ist bis zum Abschluß der Sanierung während der Zeit der Betriebsruhe geeignetes und unterwiesenes Personal einzusetzen, das unverzüglich eine eventuell erforderlich werdende Brandbekämpfung vornehmen kann. Näheres hierzu hat der Leiter des Betriebes in Arbeitsschutzinstruktionen festzulegen. (4) Für die Verwirklichung der Forderungen gemäß den Absätzen 1 bis 3 sind vom Leiter des Betriebes terminisierte Maßnahmepläne zu erarbeiten und dem Leiter des übergeordneten Organs zur Bestätigung vorzulegen. Die ausgelösten Aufträge und Auftragsbestätigungen sind Bestandteil der Maßnahmepläne. (5) DVE nach § 1 Abs. 3 dürfen 6 Monate nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung nur weiterbetrieben werden, wenn die schriftliche Bestätigung der Maßnahmepläne durch den Leiter des übergeordneten Organs vorliegt. §5 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Projektierungsrichtlinie vom 23. Juli 1968 für Datenverarbeitungsstationen Bautechnischer Brandschutz (Mitteilungen für die bautechnische Projektierung, Herausgeber: VEiB Typenprojekt), die §§ 1 und 4 Abs. 7 der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 216 vom 10. Juni 1971 Rechenstationen (GBl. II Nr. 57 S. 501). (3) Der in der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 216 vom 10. Juni 1971 Rechenstationen und in der Anordnung Nr. 1 dazu vom- 4. Mai 1972 (GBl. II Nr. 39 S. 445) verwendete Begriff „Rethenstationen“ wird durch den Begriff „Datenverarbeitungseinrichtungen mit elektronischen Rechenanlagen (DVE)“ ersetzt. Berlin, den 16. März 1977 Der Minister für Elektrotechnik und Elektronik Steger;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie schwer erkenn- und vorbeugend anwendbar. Die Möglichkeiten einer wirksamen, insbesondere rechtzeitigen Unterbindung eines solchen feindlichen Handelns Verhafteter sind vor allem durch die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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