Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 178

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 178 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 178); 178 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 14. Juni 1977 der Ernteausfall und bei Stein- und Kernobst der Ertragsausfall und der Schaden an Bäumen zum Zeitwert. (3) Zur Berechnung der Höhe des zu ersetzenden Wildschadens sind erreichte Erträge auf nicht geschädigten vergleichbaren Teilflächen bzw. benachbarten Flächen heranzuziehen. % Zu § 6 der Verordnung: §3 (1) Die Wildschadenkommissionen für die Feststellung des Umfanges des zu ersetzenden Wildschadens auf Flächen der LPG, GPG, VEG und deren kooperativen Einrichtungen sind aus Vertretern der sozialistischen Land- und Forstwirtschaft, der Jagdgesellschaften sowie der staatlichen Organe zu bilden. Die Bildung dieser Wildschadenkommissionen einschließlich der Einsetzung ihrer Vorsitzenden erfolgt durch die Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Kreise für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. Sie bestimmen die Anzahl und die Zuständigkeitsbereiche der Wildschadenkommissionen und wählen deren Mitglieder so aus, daß diese ihre Aufgaben mit hoher Effektivität wahrnehmen können. (2) Die für die Städte und Gemeinden zuständigen Wildschadenkommissionen sind von den Bürgermeistern so zu bilden, daß sie sich aus Bürgern der Stadt bzw. Gemeinde, Mitgliedern der Jagdgesellschaften und wenn möglich auch aus Vertretern der sozialistischen Forstwirtschaft zusafnmensetzen. Die Vorsitzenden der Wildschadenkommissionen werden von den Bürgermeistern bestimmt. (3) Die Wildschadenkommissionen werden von den Räten der Kreise angeleitet. §4 (1) Die Wildschadenkommission hat innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Schadenmeldung beim Rat des Kreises bzw. der Stadt oder der Gemeinde zur Feststellung des Wildschadens eine Besichtigung an Ort und Stelle durchzuführen, an der mindestens 3 Mitglieder der Wildschadenkommission teilzunehmen haben (davon je ein Mitglied aus der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und der Jagdgesellschaft, wenn es um Wildschaden auf Flächen der LPG, GPG, VEG und deren kooperativen Einrichtungen, in geschlossenen Obstanlagen sozialistischer Betriebe und an Schutzpflanzungen geht). (2) Vertreter der Jagdgesellschaft, des staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes und des geschädigten Nutzungsberechtigten haben das Recht, an der Besichtigung teilzunehmen. Der Zeitpunkt dieser Besichtigung ist mindestens 3 Tage vorher dem Vorsitzenden der Jagdgesellschaft, dem Direktor des staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes und dem geschädigten Nutzungsberechtigten mitzu teilen. Nehmen Vertreter der Jagdgesellschaft, des staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes oder des geschädigten Nutzungsberechtigten an der Besichtigung nicht teil, so wird diese in deren Abwesenheit durchgeführt. §5 Wird bei der Besichtigung zwischen den daran beteiligten Mitgliedern der Wildschadenkommission über die Ursache oder über den Umfang des zu ersetzenden Wildschadens keine übereinstimmende Auffassung erzielt, so ist innerhalb von 7 Tagen unter Hinzuziehung eines vom Rat des Kreises zu bestimmenden Sachverständigen eine erneute Besichtigung zur Feststellung des Wildschadens durchzuführen. §6 (1) Über den bei der Besichtigung festgestellten Wildschaden ist ein Protokoll gemäß Anlage auszufertigen. \ (2) Der Vorsitzende der Wildschadenkommission hat innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Besichtigung dem Rat des Kreises das Protokoll über den bei der Besichtigung festgestellten Wildschaden zuzusenden. Kann die Ermittlung des Umfanges des Wildschadens durch die Wildschadenkommission erst zur Zeit der Ernte erfolgen, verlängert gich die Frist für die Zusendung des Protokolls an den Rat des Kreises um den entsprechenden Zeitraum. §7 Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. Juli 1977 in Kraft. Berlin, den 28. April 1977 Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft r K u h r i g Anlage zu vorstehender Erster Durchführungsbestimmung Wildschadenkommission beim Rat des/der , den 19 Protokoll über den bei der Besichtigung festgestellten Wildschaden Wildschaden durch (Wildart) Auf der landwirtschaftlich/gärtnerisch genutzten Fläche' der/des in ;--- - (Nutzungsberechtigter) (Gemeinde/Kreis) wurde am 19 Wildschaden festgestellt durch (Name, Vorname, Wohnort, ausgeübter Beruf) Der Wildschaden wurde am 19------von dem Rat des/der Protokoll gemeldet. (Name, Vorname, Wohnort) schriftlich/zu;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Vorbereitung, Durchfüh- rung und Dokumentierung der Durchsuchungshandlungen, die Einhaltung der Gesetzlichkeit und fachliche Befähigung der dazu beauftragten Mitarbeiter gestellt So wurden durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung entgegen. Er informiert den zuständigen Leiter der Untersuchungsabteilung über die Weisungen. Durchgeführte Überprüfungen der Untersuchungshaftanstalten und erteilte Weisungen des aufsichtsführenden Bezirksstaatsanwaltes sind protokollarisch zu erfassen und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen der Bezirksverwal-tungen Verwaltung für die systematische Anleitung und Kontrolle der Leiter der Abteilungen aufgehoben. Entsprechende Neufestlegungen erfolgen zu gegebener Zeit.

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