Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 174

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 174 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 174); 174 Gesetzblatt Teil I Nr. 16 Ausgabetag: 1. Juni 1977 dieser Frist vom Rat des Kreises dem Rat des Bezirkes zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist darüber zu informieren. Der Rat des Bezirkes hat innerhalb weiterer 4 Wochen endgültig zu entscheiden. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (6) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen. Sie sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerden auszuhändigen oder zuzusenden. brennbare Produkte durch Zuführung von Verbrennungswärme aufgeheizt und in nachgeschalteten Anlagen weiterverarbeitet werden, aufgeheizt und in diesen einem chemischen Umwandlungsprozeß unterliegen. §2 (1) Röhrenöfen für Betriebstemperaturen in Abhängigkeit vom Betriebsdrude gemäß nachfolgender Gleichung §8 Die Leistung des Schadenersatzes wird 2 Wochen nach dem Zeitpunkt fällig, an dem die Entscheidung darüber nicht mehr angefochten werden kann. t 580 °C 29 °C 0,8 MPa P t Betriebstemperatur in °C p Betriebsdruck in MPa Schlußbestimmungen §9 (1) Schadenersatz gemäß § 3 wird auch Bürgern anderer Staaten und Staatenlosen gewährt, wenn sie ihren Wohnsitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben. (2) Diese Verordnung gilt auch für die VEB Militärforstwirtschaftsbetriebe und die Jagdgesellschaften der Nationalen Volksarmee mit Ausnahme der Bestimmungen des §6 Abs. 2 erster Satz. (3) Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erläßt der-Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane. §10 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1977 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Verordnung vom 30. Oktober 1958 über Schadenersatzansprüche bei Wildschäden Wildschadenverordnung (GBl. I Nr. 66 S. 801); Ziff. 13 der Anlage zur Verordnung vom 24. Juni 1971 über die Neufassung von Regelungen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen staatlicher Organe (GBl. II Nr. 54 S. 465). einschließlich deren Gas- oder Heizölfeuerungen unterliegen einer Überwachung durch das Staatliche Amt für Technische Überwachung (nachfolgend Amt genannt) gemäß der Ersten Durchführungsbestimmung vom 25. Oktober 1974 zur Arbeits-Schutzverordnung Überwachungspflichtige Anlagen (GBl. I Nr. 59 S. 556). (2) Betriebe, die überwachungspflichtige Röhrenöfen bzw. deren Gas- oder Heizölfeuerungen hersteilen oder instand setzen, müssen vom Amt dafür zugelassen sein. Revisionen an überwachungspflichtdgen Röhrenöfen einschließlich deren Gas- oder Heizölfeuerungen dürfen nur von Revisionsberechtigten gemäß der Anordnung vom 14. Januar 1975 über Revisionsberechtigte für überwachungspflichtige Anlagen (GBl. I Nr. 8 S. 171) durchgeführt werden. (3) Die Leiter von Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen und die Vorstände von Genossenschaften haben die Zustimmung zur Inbetriebnahme sowie die Zulassung zur Herstellung und zur Instandsetzung von Röhrenöfen beim Amt zu beantragen. Für die Erfüllung weiterer rechtlicher Anforderungen an die Einbeziehung des Amtes sind die Festlegungen der Ersten Durchführungsbestimmung vom 25. Oktober 1974 zur Arbeitsschutzverordnung Überwachungspflichtige Anlagen anzuwenden. Berlin-, den 28. April 1977 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft K u h r i g Anordnung über die Nomenklatur überwachungspflichtiger Röhrenöfen vom 3. Mai 1977 Im Einvernehmen mit dem Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und in Abstimmung mit den zuständigen zentralen Staatsorganen wird folgendes angeordnet: §1 Röhrenöfen sind Anlagen, in deren Produktrohrsystem flüssige, gasförmige oder im Zweiphasenzustand befindliche §3 (1) Diese Anordnung tritt mit Ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Dieser Anordnung entgegenstehende Regelungen in der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 821/1 vom 18. Januar 1971 Heizölfeuerungen (Sonderdruck Nr. 692 des Gesetzblattes), Arbeitsschutzanordnung 822/1 vom 28. März 1972 Gasfeuerungen (Sonderdruck Nr. 734 des Gesetzblattes), Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 804 vom 28. März 1972 Röhrenöfen der chemischen Industrie (Sonderdruck Nr. 735 des Gesetzblattes), Anordnung Nr. 1 vom 4. Oktober 1973 zur Änderung der Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 821/1 Heizölfeuerungen (Sonderdruck Nr. 692/1 des Gesetzblattes) sind nicht mehr anzuwenden. Berlin, den 3. Mai 1977 Der Leiter des Staatlichen Amtes für Technische Überwachung Dr.-Ing. Frdtzsche;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der die erforderliche Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, des Strafgesetzbuches, der StrafprozeßordnUng, der Untefsuchungshaftvollzugsordnung sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren.

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