Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 128

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 128 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 128); 128 Gesetzblatt Teil I Nr. 12 Ausgabetag: 22. April 1977 zugelassenen Gütertarifbahnhöfen oder zwischen Großcontainerbahnhöfen und deren Anschlußbahnen oder b) in zwischen einem Absender, einem Empfänger und der Eisenbahn vereinbarten Containerzügen erfolgen. (4) Im Tarif- und Verkehrs-Anzeiger (TVA) sind a) die Groß- und Mittelcontainerbahnhöfe und deren Einzugsgebiete, b) die sonstigen für den Großcontainertransport zugelassenen Gütertarifbahnhöfe einschließlich der hierfür geltenden Bedingungen und ■ c) die Bedingungen für die Zulassung des Schienenvorlaufs, Schienennachlaufs und der vereinbarten Containerzüge bekanntzugeben. (5) In Ausnahmefällen kann mit vorheriger Zustimmung der Eisenbahn Einzellauf von Großcontainern durchgeführt werden. (6) Bahneigene Großcontainer werden den Transportkunden für einen einmaligen Transport überlassen. Der Transport von bahneigenen Großcontainern ist zugelassen: a) im kombinierten Binnentransport 1. von oder nach den Großcontainerbahnhöfen mit den zugehörigen Einzugsgebieten, 2. im Schienenvor- oder Schienennachlauf, 3. im Einzellauf gemäß Abs. 5; b) im direkten Eisenbahnbinnentransport 1. in vereinbarten Containerzügen, 2. im Schienenvor- oder Schienennachlauf, 3. im Einzellauf gemäß Abs. 5. (7) Der Transport von Privatgroßcontainern ist neben den im Abs. 6 genannten Einsatzmöglichkeiten zugelassen: a) im kombinierten grenzüberschreitenden Transport von oder nach Großcontainerbahnhöfen mit den zugehörigen Einzugsgebieten, b) im direkten grenzüberschreitenden Eisenbahntransport von oder nach den mit der Eisenbahn vereinbarten Gütertarifbahnhöfen, c) im direkten Binnenschiffahrtstransport zwischen den zugelassenen Umschlagstellen und d) im direkten Kraftverkehrstransport 1. bei Luftlinienentfernungen bis 50 km zwischen der Stelle der Abholung und der Stelle der Zuführung sowie 2. im Fernverkehr, wenn der Transport wegen besonderer Bedingungen oder zur Sicherung der Transportaufgaben auf der Straße durchgeführt werden muß und ein kombinierter oder direkter Eisenbahntransport nicht möglich ist. (8) Der mit einem Austausch verbundene Einsatz von Austauschgroßcontainern ist unter Beachtung der Großcontaineraustauschbestimmungen zugelassen: a) im Binnenverkehr gemäß Abs. 6. Dafür, gelten die Bestimmungen für bahneigene Großcontainer; b) im grenzüberschreitenden Verkehr gemäß Abs. 7 Buchstaben a und b. Dafür gelten die Bestimmungen für Privatgroßcontainer B. (9) Großcontainer, die die Höhe oder Breite von 2 435 mm überschreiten, dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der beteiligten Transportträger zum Transport eingesetzt werden. (10) Bahneigene Mittelcontainer werden den Transportkunden für einen einmaligen Transport überlassen. Der Transport von bahneigenen Mittelcontainern ist zugelassen: a) im direkten Eisenbahnbinnentransport zwischen den nach dem Deutschen Eisenbahn-Gütertarif, Heft 4, hierfür zugelassenen Gütertarifbahnhöfen; b) im direkten grenzüberschreitenden Eisenbahntransport H von oder nach den gemäß dem Deutschen Eisenbahn- Gütertarif, Heft 4, hierfür zugelassenen Gütertarifbahnhöfen; c) im kombinierten Binnentransport von oder nach 1. den Mittelcontainerbahnhöfen mit den zugehörigen Einzugsgebieten, 2. den gemäß dem Deutschen Eisenbahn-Gütertarif, Heft 4, hierfür zugelassenen Gütertarifbahnhöfen und d) im kombinierten grenzüberschreitenden Transport von oder nach den Mittelcontainerbahnhöfen mit den zugehörigen Einzugsgebieten. (11) Der Absender von bahneigenen Mittelcontainern hat bei Abholung mit Güterwagen mindestens 4 Mittelcontainereinheiten auf einem Güterwagen an einen Bestimmungsbahnhof oder die Mittelcontainer als Mittelcontainerstaffelladung aufzuliefern. (12) Im SMGS-Verkehr sind nur bahneigene Mittelcontainer mit einem Laderaum von mehr als 3,5 m3 und einer zulässigen Bruttomasse von 2,5 bis 5 t zugelassen. Im grenzüberschreitenden Verkehr dürfen Mittelcontainer der Sowjetischen Eisenbahnen nur nach der UdSSR verwendet werden. (13) Der Transport von Privatmittelcontainern ist nur im CIM-Verkehr zugelassen a) im direkten grenzüberschreitenden Eisenbahntransport von oder nach den gemäß dem Deutschen Eisenbahn-Gütertarif, Heft 4, hierfür zugelassenen Gütertarifbahnhöfen und b) im kombinierten grenzüberschreitenden Transport von oder nach den Mittelcontainerbahnhöfen mit den zugehörigen Einzugsgebieten. (14) Bahneigene Groß- und Mittelcontainer dürfen vor oder nach dem Transport vom Transportkunden über die Ladefrist hinaus nur für die Zeit genutzt werden, der die Eisenbahn vorher zugestimmt hat. Die Nutzung ist nur zulässig für eine kurzzeitige Lagerung von Gütern, die zum Transport in diesen Containern bestimmt sind oder mit diesen transportiert wurden. Für diese Nutzung hat der Transportkunde nach Ablauf der Ladefrist Überlassungsgebühr zu zahlen. Bei Nutzung über die Ladefrist hinaus, der die Eisenbahn nicht zugestimmt hat, ist vom Transportkunden neben der Überlassungsgebühr Containerstandgeld zu zahlen. (15) Bei zweckentfremdeter Nutzung von Groß- und Mittelcontainern außerhalb eines Frachtvertrages hat der Nutzer a) Überlassungsgebühr und b) Containerstandgeld vom Beginn der zweckentfremdeten Nutzung bis zur Rückgabe zu entrichten. Zu den §§ 12 und 13 der Transportverordnung: §9 Verträge über die Verwendung von Groß- und Mittelcontainern (1) Zwischen der Eisenbahn und den Transportkunden können Verträge über die Verwendung von Groß- und Mittelcontainern abgeschlossen werden. Das Muster dieses Vertrages wird im Tarif- und Verkehrs-Anzeiger (TVA) veröffentlicht. (2) Verträge über die Verwendung von Großcontainern sind abzuschließen: a) bei einem Versand von monatlich mindestens 30 Großcontainern, b) bei Schienenvor- oder Schienennachlauf oder c) bei vereinbarten Containerzügen. (3) Die Vereinbarung des Transportumfanges und die Abrechnung haben nach Großcontainer- bzw. Mittelcontaiher-einheiten zu erfolgen. Eine Großcontainereinheit entspricht;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik notwendig. Die Zusammenarbeit mit diesen hat gleichzeitig nach der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik und anderer sozialistischer Staaten bieten welche operativen Hinweise enthalten sind, die für die Bearbeitung von Objekten des Feindes Bedeutung haben.

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