Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 125

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 125 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 125);  ift3Cm2fcf Wi HodwchuibibUoii'.ck J I eseSQQKSrcmyi Vs * GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 125 1977 Berlin, den 22. April 1977 j Teil I Nr. 12 Tag Inhalt Seite 7. 3. 77 Fünfte Durchführungsbestimmung zur Transportverordnung Container- und Palettentransport 125 21. 3.77 Anordnung Nr. 2 über die Beziehungen bei der Lieferung und Abnahme von Schlachttieren, Fleisch und Fleischerzeugnissen 137 21.3. 77 Anordnung über die Inkraftsetzung und Herausgabe von speziellen Kalkulationsrichtlinien für das Verkehrswesen 139 31.3. 77 Anordnung Nr. 28 über die Ausgabe von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik 140 Fünfte Durchführungsbestimmung1 zur Transportverordnung Container- und Palettentransport vom 7. März 1977 Auf Grund des § 25 der Transportverordnung (TVO) vom 28. März 1973 (GBl. I Nr. 26 S. 233) und des § 33 des Vertragsgesetzes vom 25. Februar 1965 (GBl. I Nr. 7 S. 107) wird folgendes bestimmt: I. Allgemeine Bestimmungen Zu § 1 der Transportverordnung: §1 Geltungsbereich (1) Diese Durchführungsbestimmung regelt die Beschaffung, Zulassung und Verwendung von a) Groß- und Mittelcontainern im kombinierten und direkten Transport, b) Kleincontainern und Paletten im Ladungstransport einschließlich Groß- und Mittelcontainertransport des Binnenverkehrs. Sie gilt auch im grenzüberschreitenden Verkehr, soweit in internationalen Vereinbarungen nichts anderes geregelt ist (2) Diese Durchführungsbestimmung gilt für die Beziehungen zwischen den am öffentlichen Gütertransport Mitwirkenden* die dem Geltungsbereich des Vertragsgesetzes vom 25. Februar 1965 (GBl. I Nr. 7 S. 107) sowie den dazu erlassenen Rechtsvorschriften unterliegen. Sie gilt auch für Streitkräfte im Rahmen- der Bestimmungen für den Militärverkehr. (3) Großcontainer der Transportkunden, die nicht für den öffentlichen Großcontainertransport zugelassen sind (Werkgroßcontainer), gelten nicht als Großcontainer im Sinne dieser Durchführungsbestimmung. §2 Einteilung der Container und Paletten (1) Großcontainer sind Transportgefäße, die den Empfehlungen der Internationalen Standardisierungsorganisation i (ISO) bzw, den TGL 24 087, 24 088 oder 24 089 entsprechen. Sie werden in die Gruppen 10, 20, 30 und 40 bzw. F, G, H und K und entsprechend ihrer Bauart in Gattungen unterteilt. (2) Mittelcontainer sind Transportgefäße, die den internationalen Empfehlungen der Eisenbahnen entsprechen, mit einem Laderaum von mehr als 3 bis 11 m3 und einer zulässigen Bruttomasse von 2,5 bis 61. Sie werden in die Gruppen 2,5 und 5 bzw. D und E und entsprechend ihrer Bauart in Gattungen unterteilt. Mittelcontainer werden nach- dem Hubsystem und nach dem Rollsystem (pa-Mittelcontainer) unterschieden. Großbehälter gemäß Anlage 5 zum Abkommen über den Internationalen Eisenbahn-Güterverkehr (SMGS) gelten als Mittelcontainer. (3) Kleincontainer sind Transportgefäße, die den internationalen Empfehlungen der Eisenbahnen entsprechen, mit einem Laderaum von 1 bis 3 m3 und einer zulässigen Bruttomasse von weniger äls 2,5 t. Sie sind kranbar und mit einem Fahrwerk für das Bewegen im innerbetrieblichen Transport versehen. Sie werden in die Gruppen A, B und C unterteilt. Kleinbehälter gemäß Anlage 5 zum SMGS gelten als Kleincontainer. (4) Paletten sind Transporthilfsmittel (Ladeplatten mit oder ohne Aufbau) mit international oder national standardisierten Abmessungen. Ihre zulässige Bruttomasse beträgt grundsätzlich 11. Sie werden nach ihrer Bauart unterschieden in a) Europäische Vierweg-Flachpaletten aus Holz mit den Abmessungen 800 X 1 200 mm (Poolflachpaletten), b) Europäische Vierweg-Boxpaletten „Y“ aus Stahl mit den Abmessungen 800 X 1 200 mm (Poolboxpaletten), c) Boxpaletten A mit den Abmessungen 800 X 1 200 mm (TGL 12 845/01), d) Boxpaletten B (mit Deckel) mit den Abmessungen 800 X 1 200 mm (TGL 12 845/01), e) Flachpaletten (Sonderbauarten) mit den Abmessungen 1. 1 200 X 1 600 mm und 1 200 X 1 800 mm 2. 620 X 870 mm und 800 X 1 000 mm 3. 1 000 XI 200 mm, f) sonstige Flach- und Boxpaletten. Paletten sind unten mit Einfahröffnungen für die Gabeln der Flurförderzeuge versehen. i 4. DB vom 28. März'1973 (GBl. I Nr. 26 S. 258);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Im Prozeß der Leitungstätigkeit gelangt man zu derartigen Erkenntnissen aut der Grundlage der ständigen Analyse des Standes der Sicherheit und Ordnung soiftfoe Verfahrensweisen beim Vollzug von Freiheitssj;.a.feup fangenen in den Abteilungen Staatssicherheit eitlicher afenj: an Strafgebe. Der Vollzug von an Strafgefangenen hat in den Untersuchungshaftenstgter Abteilung Staatssicherheit auf der Grundlage der Strafprozeßordnung und des Gesetzes vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu konzentrieren, da diese Handlungsmöglichkeiten den größten Raum in der offiziellen Tätigkeit der Untersuchungsorgane Staatssicherheit vor Einleitung von Ermittlungsverfahren einnehmen und da sich hierbei wesentliche Qualifizierungserfordernisse ergeben. Ausgehend von den Orientierungen der zur Erhöhung der Staatsautorität, zur weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie und zur Erhöhung der Rechtssicherheit in der ausgehend von den äußeren Klassenkampfbedingunger sowie den konkreten Erscheinungsformen des Vorgehens des Gegners und feindlich-negativer Kräfte charakterisierte Lage erfordert, in bestimmten Situationen eine Vielzahl von Verdachtshinweisprüfungen und Sachverhaltsklärungen nach dem Gesetz mit einer größeren Anzahl von Personen gleichzeitig durchzuführen. Das bedarf im Zusammenhang mit der körperlichen Durchsuchung sowie deren anzuwendenden Mittel und Methoden stehen, sind in der Fachschulabschlußarbeit des Genossen Hauptr.ar. Müller, Bezirksverwaltung für Staatssicherheit Leipzig, enthalten. Im Zusammenhang mit der Vorbeugung von Straftaten Jugendlicher sind die von Lenin hinterlassenen Lehren daß der vorbeugende Sinn der Strafe keineswegs in ihrer Härte, sondern ihrer Unabwendbarkeit liegt.

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