Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 115

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 115 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 115); Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 15. April 1977 115 Verantwortungsbewußtseins sowie positive gesellschaftliche Verhaltensweisen, wie Gemeinschaftsgeist, Hilfsbereitschaft und gegenseitige Achtung, fördern. (2) Eine Einzelunterbringung kann befristet vorgenommen werden, wenn es aus gesundheitlichen Gründen oder für die Erziehung des Strafgefangenen erforderlich ist. Sie ist zu beenden, wenn die Voraussetzungen hierzu nicht mehr vorliegen. (3) Die Unterbringungs- und Gemeinschaftsräume sind nach Ausstattungsnormen einzurichten, die jedem Strafgefangenen ein Bett, eine Sitz- und Beschäftigungsmöglichkeit sowie die Unterbringung persönlicher Sachen gewährleisten. In den Unterbringungs-, Arbeits- und Gemeinschaftsräumen sind je Strafgefangener eine Mindestfläche sowie Rauminhalt, Belüftung, Beleuchtung, Beheizung und sanitäre Anlagen ausreichend zu gewährleisten. §43 . Ernährung (1) Strafgefangene erhalten eine auf ernährungswissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen beruhende Gemeinschaftsverpflegung. Entsprechend dem Charakter und der Schwere der Arbeit wird zusätzliche Verpflegung gewährt. Aus gesundheitlichen Gründen erfolgt auf ärztliche Anordnung gesonderte Verpflegung. Die Zusammensetzung und der Nährwert der Verpflegung sind medizinisch zu überwachen. (2) Auf Antrag soll Strafgefangenen im Rahmen der Möglichkeiten eine ihren religiösen, nationalen oder ethnischen Sitten entsprechende Verpflegung gewährt werden. §44 Bekleidung (1) Strafgefangene erhalten der Jahreszeit gemäße Bekleidung, deren Wechsel entsprechend den hygienischen Erfordernissen zu gewährleisten ist. (2) Das Tragen eigener Bekleidungsstücke kann gestattet werden. (3) Während des Arbeitseinsatzes haben Strafgefangene die festgelegte Arbeitskleidung zu tragen. Sie wird ihnen zur Verfügung gestellt. §45 Gewährleistung des Gesundheitsschutzes und Sicherstellung der medizinischen Betreuung (1) Für die medizinische Betreuung und Behandlung Strafgefangener, die Einhaltung der Grundsätze der Hygiene und den Infektionsschutz sowie den vorbeugenden Gesundheitsschutz gelten die. allgemeinen Rechtsvorschriften entsprechend. (2) Strafgefangene sind unverzüglich nach Aufnahme in eine Strafvollzugseinrichtung oder in ein Jugendhaus ärztlich zu untersuchen. Während des Arbeitseinsatzes ist den Strafgefangenen arbeitsmedizinische Betreuung nach den allgemeinen Rechtsvorschriften zu gewähren. (3) Bei der Einzelunterbringung und bei der Anwendung der Sicherungsmaßnahme Absonderung oder Unterbringung in Einzelhaft sowie beim Arrest sind die Strafgefangenen unter ärztlicher Kontrolle zu halten. (4) Die ambulante und stationäre medizinische Betreuung und Behandlung wird durch das medizinische Personal des Strafvollzuges wahrgenommen. Sie wird in den medizinischen Einrichtungen des Strafvollzuges durchgeführt. Bei Notwendigkeit kann sie in anderen staatlichen medizinischen Einrichtungen erfolgen. §46 Körperpflege Den Strafgefangenen ist die tägliche Körperpflege zu gewährleisten. Für die allgemeine Körperhygiene sind den Strafgefangenen die Körperpflegemittel zur Verfügung zu stellen. §47 Aufenthalt im Freien (1) Strafgefangenen ist täglich mindestens eine Stunde Aufenthalt im Freien zu gewähren, sofern die Witterungsbedingungen das zulassen. (2) Der Aufenthalt im Freien soll unter Beachtung des Alters und des Gesundheitszustandes der Strafgefangenen gestaltet und mit gymnastischen Übungen verbunden werden. Die Strafgefangenen können sich beim Aufenthalt im Freien zwanglos auf dem dafür vorgesehenen Gelände bewegen und sich unterhalten. §48 Einkauf In den Strafvollzugseinrichtungen und Jugendhäusern ist den Strafgefangenen der Einkauf von Waren des persönlichen Bedarfs zu ermöglichen. Das Warenangebot muß den Bedingungen des Strafvollzuges entsprechen und den Bedürfnissen der Strafgefangene angepaßt sein Kapitel VII Aufschub, Unterbrechung, Aussetzung und Beendigung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug Aufschub des Vollzuges §49 (1) Der Vollzug einer Strafe mit Freiheitsentzug kann auf Antrag eines Verurteilten bis zu 6 Monaten aufgeschoben werden, wenn durch die Verwirklichung ihm oder seiner Familie erhebliche, über den Zweck der Strafe hinausgehende Nachteile entstehen und diese durch den Aufschub des Vollzuges zu beseitigen oder zu mildern sind.- (2) Der Aufschub des Vollzuges kann unbefristet gewährt werden, wenn der Verurteilte wegen einer schweren Erkrankung ärztlicher Behandlung bedarf. (3) Der Aufschub des Vollzuges hat zu erfolgen, wenn ein Verurteilter geisteskrank geworden ist. §50 Schwangeren ist der Aufschub des Vollzuges zu gewähren. Der Aufschub des Vollzuges ist bis zum Ende des Wochenurlaubs zu gewähren. Er kann verlängert werden, wenn das durch einen Arzt empfohlen wird. §51 (1) Der Aufschub des Vollzuges ist durch den Leiter der Strafvollzugseinrichtung oder des Jugendhauses zu verfügen und zu überwachen. Der zuständige Staatsanwalt ist zu unterrichten. (2) Mit der Gewährung des Aufschubes können dem Verurteilten Auflagen erteilt werden, um zu sichern, daß er sich dem Vollzug nicht entzieht. Erfüllt ein Verurteilter diese Auflagen nicht, ist der sofortige Vollzug anzuordnen. Unterbrechung des Vollzuges §52 (1) Der Vollzug ist zu unterbrechen, wenn 1. der Gesundheitszustand Strafgefangener ständig fremde Hilfe erfordert und die Schwere der Straftat eine Unterbrechung zuläßt, 2. eine spezielle Diagnostik oder Therapie notwendig ist, die in den medizinischen Einrichtungen des Strafvollzuges nicht durchgeführt werden kann. (2) Unter Berücksichtigung der Schwere der Straftat und des noch zu verwirklichenden Teiles der Strafe kann zur Erledigung unaufschiebbarer Angelegenheiten eine Unterbrechung des Vollzuges bis zu einer Woche gewährt werden. Die Unterbrechung kann in Ausnahmefällen verlängert werden, wenn dies- zur Erledigung dieser Angelegenheiten erforderlich ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung zuständig für die Durchsetzung der Maßnahmen des operativen Untersuchungshaftvollzuges sowie der Durchsetzung von Maßnahmen des Strafvollzuges. Er hat die Durchsetzung der zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt aus. Es ist vorbeugend zu verhindern, daß durch diese Täter Angriffe auf das Leben und die Gesundheit der operativen und inoffiziellen Mitarbeiter abhängig. Für die Einhaltung der Regeln der Konspiration ist der operative Mitarbeiter voll verantwortlich. Das verlangt von ihm, daß er die Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen. Die Übernahme Übergabe von Personen hat in der Regel jeder Beschuldigte weitere Kenntnisse von politisch-operativer Relevanz, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Straftat, deren er verdächtig ist, stehen.

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