Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 115

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 115 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 115); Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 15. April 1977 115 Verantwortungsbewußtseins sowie positive gesellschaftliche Verhaltensweisen, wie Gemeinschaftsgeist, Hilfsbereitschaft und gegenseitige Achtung, fördern. (2) Eine Einzelunterbringung kann befristet vorgenommen werden, wenn es aus gesundheitlichen Gründen oder für die Erziehung des Strafgefangenen erforderlich ist. Sie ist zu beenden, wenn die Voraussetzungen hierzu nicht mehr vorliegen. (3) Die Unterbringungs- und Gemeinschaftsräume sind nach Ausstattungsnormen einzurichten, die jedem Strafgefangenen ein Bett, eine Sitz- und Beschäftigungsmöglichkeit sowie die Unterbringung persönlicher Sachen gewährleisten. In den Unterbringungs-, Arbeits- und Gemeinschaftsräumen sind je Strafgefangener eine Mindestfläche sowie Rauminhalt, Belüftung, Beleuchtung, Beheizung und sanitäre Anlagen ausreichend zu gewährleisten. §43 . Ernährung (1) Strafgefangene erhalten eine auf ernährungswissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen beruhende Gemeinschaftsverpflegung. Entsprechend dem Charakter und der Schwere der Arbeit wird zusätzliche Verpflegung gewährt. Aus gesundheitlichen Gründen erfolgt auf ärztliche Anordnung gesonderte Verpflegung. Die Zusammensetzung und der Nährwert der Verpflegung sind medizinisch zu überwachen. (2) Auf Antrag soll Strafgefangenen im Rahmen der Möglichkeiten eine ihren religiösen, nationalen oder ethnischen Sitten entsprechende Verpflegung gewährt werden. §44 Bekleidung (1) Strafgefangene erhalten der Jahreszeit gemäße Bekleidung, deren Wechsel entsprechend den hygienischen Erfordernissen zu gewährleisten ist. (2) Das Tragen eigener Bekleidungsstücke kann gestattet werden. (3) Während des Arbeitseinsatzes haben Strafgefangene die festgelegte Arbeitskleidung zu tragen. Sie wird ihnen zur Verfügung gestellt. §45 Gewährleistung des Gesundheitsschutzes und Sicherstellung der medizinischen Betreuung (1) Für die medizinische Betreuung und Behandlung Strafgefangener, die Einhaltung der Grundsätze der Hygiene und den Infektionsschutz sowie den vorbeugenden Gesundheitsschutz gelten die. allgemeinen Rechtsvorschriften entsprechend. (2) Strafgefangene sind unverzüglich nach Aufnahme in eine Strafvollzugseinrichtung oder in ein Jugendhaus ärztlich zu untersuchen. Während des Arbeitseinsatzes ist den Strafgefangenen arbeitsmedizinische Betreuung nach den allgemeinen Rechtsvorschriften zu gewähren. (3) Bei der Einzelunterbringung und bei der Anwendung der Sicherungsmaßnahme Absonderung oder Unterbringung in Einzelhaft sowie beim Arrest sind die Strafgefangenen unter ärztlicher Kontrolle zu halten. (4) Die ambulante und stationäre medizinische Betreuung und Behandlung wird durch das medizinische Personal des Strafvollzuges wahrgenommen. Sie wird in den medizinischen Einrichtungen des Strafvollzuges durchgeführt. Bei Notwendigkeit kann sie in anderen staatlichen medizinischen Einrichtungen erfolgen. §46 Körperpflege Den Strafgefangenen ist die tägliche Körperpflege zu gewährleisten. Für die allgemeine Körperhygiene sind den Strafgefangenen die Körperpflegemittel zur Verfügung zu stellen. §47 Aufenthalt im Freien (1) Strafgefangenen ist täglich mindestens eine Stunde Aufenthalt im Freien zu gewähren, sofern die Witterungsbedingungen das zulassen. (2) Der Aufenthalt im Freien soll unter Beachtung des Alters und des Gesundheitszustandes der Strafgefangenen gestaltet und mit gymnastischen Übungen verbunden werden. Die Strafgefangenen können sich beim Aufenthalt im Freien zwanglos auf dem dafür vorgesehenen Gelände bewegen und sich unterhalten. §48 Einkauf In den Strafvollzugseinrichtungen und Jugendhäusern ist den Strafgefangenen der Einkauf von Waren des persönlichen Bedarfs zu ermöglichen. Das Warenangebot muß den Bedingungen des Strafvollzuges entsprechen und den Bedürfnissen der Strafgefangene angepaßt sein Kapitel VII Aufschub, Unterbrechung, Aussetzung und Beendigung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug Aufschub des Vollzuges §49 (1) Der Vollzug einer Strafe mit Freiheitsentzug kann auf Antrag eines Verurteilten bis zu 6 Monaten aufgeschoben werden, wenn durch die Verwirklichung ihm oder seiner Familie erhebliche, über den Zweck der Strafe hinausgehende Nachteile entstehen und diese durch den Aufschub des Vollzuges zu beseitigen oder zu mildern sind.- (2) Der Aufschub des Vollzuges kann unbefristet gewährt werden, wenn der Verurteilte wegen einer schweren Erkrankung ärztlicher Behandlung bedarf. (3) Der Aufschub des Vollzuges hat zu erfolgen, wenn ein Verurteilter geisteskrank geworden ist. §50 Schwangeren ist der Aufschub des Vollzuges zu gewähren. Der Aufschub des Vollzuges ist bis zum Ende des Wochenurlaubs zu gewähren. Er kann verlängert werden, wenn das durch einen Arzt empfohlen wird. §51 (1) Der Aufschub des Vollzuges ist durch den Leiter der Strafvollzugseinrichtung oder des Jugendhauses zu verfügen und zu überwachen. Der zuständige Staatsanwalt ist zu unterrichten. (2) Mit der Gewährung des Aufschubes können dem Verurteilten Auflagen erteilt werden, um zu sichern, daß er sich dem Vollzug nicht entzieht. Erfüllt ein Verurteilter diese Auflagen nicht, ist der sofortige Vollzug anzuordnen. Unterbrechung des Vollzuges §52 (1) Der Vollzug ist zu unterbrechen, wenn 1. der Gesundheitszustand Strafgefangener ständig fremde Hilfe erfordert und die Schwere der Straftat eine Unterbrechung zuläßt, 2. eine spezielle Diagnostik oder Therapie notwendig ist, die in den medizinischen Einrichtungen des Strafvollzuges nicht durchgeführt werden kann. (2) Unter Berücksichtigung der Schwere der Straftat und des noch zu verwirklichenden Teiles der Strafe kann zur Erledigung unaufschiebbarer Angelegenheiten eine Unterbrechung des Vollzuges bis zu einer Woche gewährt werden. Die Unterbrechung kann in Ausnahmefällen verlängert werden, wenn dies- zur Erledigung dieser Angelegenheiten erforderlich ist.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Schaffung einer inneren Opposition der Ougend zum sozialistischen Staat und zur Partei. Deshalb ist es erforderlich, jede Entscheidung über die Anwendung rechtlicher Maßnahmen in das System der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgst unter konsequenter Beachtung der allgemeingültigen Grundsätze für alle am Strafverfahren beteiligten staatlichen Organe und anderen Verfahrensbeteiligten. Diese in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit zu stellen. Es gelang dabei, den Angehörigen der Linie ihre Verantwortung deutlich zu machen durch hohe tschekistische Wachsamkeit, mit vorbildlicher Einstellung zur Lösung der übertragenen politisch-operativen Sicherungs- und Kontrollaufgaben, durch das Erkennen und Beseitigen begünstigender Bedingungen und Umstände sowie zur Schadensverhütung; die effektive Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten das evtl, erforderliche Zusammenwirken mit staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften die Peindtätigkeit begünstigenden Bedingungen zu erkennen und zu beseitigen sowie die Stabilität der Volkswirtschaft fördernde Maßnahmen einzuleiten.

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