Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 107

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 107 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 107); Gesetzblatt Teil I Nr. 10 Ausgabetag: 14. April 1977 107 §6 Aberkennung (1) Staatliche Auszeichnungen können aberkannt werden, wenn der Ausgezeichnete sich der Auszeichnung unwürdig erweist oder nachträglich Tatsachen bekannt werden, die die Auszeichnung zur Zeit der Verleihung ausgeschlossen hätten. (2) Wird gegen einen Bürger durch Urteil eines Gerichts auf Aberkennung der staatsbürgerlichen Rechte erkannt, so verliert er damit auch die ihm verliehenen staatlichen Auszeichnungen. (3) Einzelheiten des Verfahrens der Aberkennung staatlicher Auszeichnungen sind einheitlich durch den Staatsrat, den Ministerrat und den Nationalen Verteidigungsrat zu regeln. §7 Andere Auszeichnungen (1) Die Stiftung von Auszeichnungen, die nicht durch § 1 dieses Gesetzes erfaßt werden, durch die Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane bedarf der Zustimmung des Ministerrates. Solche Auszeichnungen können Ehrennadeln, Ehrenurkunden, Ehrenpreise und Titel sein. (2) Die Räte der Bezirke und Städte können im Rahmen ihrer Zuständigkeit Preise auf dem Gebiet der Kultur, Kunst und Literatur sowie Auszeichnungen für hohe Leistungen auf anderen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens stiften. Die Stiftung bedarf der vorherigen Zustimmung des Ministerrates. (3) Das Recht der Parteien und gesellschaftlichen Organisationen, Leistungs-, Erinnerungs- und sonstige Auszeichnungen zu stiften und zu verleihen, wird durch dieses Gesetz nicht berührt. (4) Die Schaffung von Auszeichnungen durch Kombinate, Betriebe, Einrichtungen und sozialistische Genossenschaften wird durch dieses Gesetz nicht berührt. (5) Auszeichnungen gemäß den Absätzen 1 bis 4 dürfen keine Verwechselung mit Auszeichnungen gemäß § 1 dieses Gesetzes zulassen. §8 Auszeichnung durch andere Staaten Die Annahme von Auszeichnungen aus anderen Staaten und von internationalen Organisationen bedarf der Zustimmung. Die dazu erforderlichen Festlegungen trifft der Staatsrat. Schlußbestimmungen §9 Staatliche Auszeichnungen, deren Verleihung nur einmal erfolgte oder die nicht mehr verliehen werden, behalten ihren Charakter als staatliche Auszeichnung. §10 (1) Wer vorsätzlich entgegen den Tatsachen angibt, mit, einer staatlichen Auszeichnung ausgezeichnet zu sein oder durch falsche Angaben die Verleihung an sich oder einen anderen herbeiführt oder Ehrenzeichen bzw. Urkunden unberechtigt trägt bzw. verwendet, nachmacht oder nachgemachte öffentlich trägt bzw. verwendet oder in Verkehr bringt, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe belegt werden. (2) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem zuständigen Rat des Kreises. (3) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten OWG (GBl. I Nr. 3 S. 101). §11 Die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsvorschriften erlassen der Staatsrat, der Ministerrat und der Nationale Verteidigungsrat entsprechend ihrer Zuständigkeit. §12 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1978 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Gesetz vom 24. September 1958 über die Aufhebung von gesetzlichen Bestimmungen auf dem Gebiet der staatlichen Auszeichnungen (GBl. I Nr. 63 S. 769), Verordnung vom 2. Oktober 1958 über staatliche Auszeichnungen (GBl. I Nr. 63 S. 771), Verordnung vom 19. Februar 1959 über das Verfahren bei der Verleihung staatlicher Auszeichnungen (GBl. I Nr. 17 S. 230), Verordnung vom 19. Februar 1959 über das Verfahren bei der Aberkennung staatlicher Auszeichnungen (GBl. I Nr. 17 S. 231). Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am siebenten April neunzehnhundertsiebenundsiebzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den siebenten April neunzehnhundertsiebenundsiebzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und zur Bekämpfung ihrer Ursachen und Bedingungen. Mit zunehmendem Reifegrad verfügt die sozialistische Gesellschaft über immer ausgeprägtere politische und Öko-.

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