Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1977, Seite 10

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977, Seite 10 (GBl. DDR Ⅰ 1977, S. 10); 10 ' Gesetzblatt Teil I Nr. 2 Ausgabetag: 19. Januar 1977 (4) Die Nachbesserungsfrist gemäß den Absätzen 1 und 3 beginnt mit der Geltendmachung des Mangels bei einem Garantieverpflichteten. Im Falle des § 158 Abs. 1 Satz 3 ZGB beginnt die Frist mit der Mitteilung der Anerkennung des Mangels durch den Verkäufer. (5) Die Garantieverpflichteten haben die Nachbesserungsfristen kontinuierlich zu verkürzen. Von Staatsorganen und wirtschaftsleitenden Organen festgelegte kürzere Nachbesserungsfristen werden von den Fristen gemäß Abs. 1 nicht berührt. §4 Reklamation von Waren an einem anderen Ort als dem des Kaufs (1) Der Mangel einer Ware (außer Nahrungs- und Genußmittel), die in einer Verkaufseinrichtung des sozialistischen Einzelhandels (einschließlich der Kommissionshändler) gekauft wurde, kann bei einer anderen Verkaufseinrichtung des sozialistischen Einzelhandels (einschließlich der Kommissionshändler) an einem anderen Ort als dem des Kaufs reklamiert werden. (2) Für eine Reklamation gemäß Abs. 1 ist Voraussetzung, daß die Reklamation des Mangels beim Verkäufer besonders aufwendig wäre, die Verkaufseinrichtung, in der reklamiert wird, Waren gleicher Art und Güte führt und vom Käufer durch Kassenbeleg, Garantieschein oder einen anderen Beleg das Verkaufsdatum und die Verkaufseinrichtung des sozialistischen Einzelhandels (einschließlich der Kommissionshändler) nachgewiesen werden. (3) Die Verkaufseinrichtung am anderen Ort ist verpflichtet, eine solche Reklamation entgegenzunehmen und sie auf der Grundlage der Rechtsvorschriften zu bearbeiten. (4) Die Abwicklung der Garantieansprüche in den zwischenbetrieblichen Kooperationsbeziehungen erfolgt zwischen dem Betrieb des sozialistischen Einzelhandels (einschließlich der Kommissionshändler), zu dem die Verkaufseinrichtung gehört, in der die Ware reklamiert wurde, und dem sozialistischen Großhandelsbetrieb, von dem er Waren gleicher Art und Güte bezieht. In den Beziehungen zwischen den Betrieben des sozialistischen Großhandels und den Produktionsbetrieben sind die Garantieansprüche bei dem Hersteller geltend zu machen, der die Ware produziert hat. Dies gilt sinngemäß für die Belieferung des sozialistischen Einzelhandels direkt von den Produktionsbetrieben (Direktbezug). (5) Die Bestimmungen der Absätze 1 bis 4 finden keine Anwendung auf wertgeminderte Waren und Gebrauchtwaren. §5 Durchsetzung der Garantieansprüche (1) Der Käufer hat die Möglichkeit, sich über die Rechte und Pflichten bei der Reklamation nicht qualitätsgerechter Waren durch bestehende Informationszentren, Kundendienstzentralen und ähnliche Einrichtungen kostenlos beraten zu lassen. (2) Ist der Käufer mit der Entscheidung über eine fristgemäß vorgebrachte Reklamation nicht einverstanden, kann er sich unverzüglich an den Leiter des Betriebes wenden, bei dem die Reklamation vorgebracht wurde. Dieser ist verpflichtet, innerhalb von 7 Tagen die Entscheidung zu überprüfen. (3) Unabhängig von der Festlegung des Abs. 2 kann der Käufer berechtigte Garantieansprüche unter Beachtung der gesetzlichen Fristen durch Antrag bei Gericht durchsetzen. §6 Reklamationsbuch (1) Die Vertragswerkstatt, der Verkäufer und der Hersteller sind verpflichtet, ein Reklamationsbuch zu führen. In dieses ist jede von einem Käufer vorgebrachte Reklamation einer Ware einzutragen. Die Eintragung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten: a) Name und Anschrift des Käufers, b) Bezeichnung der Ware, c) Verkaufsdatum und Nummer des Kassenbeleges, soweit vorhanden, Angaben über andere Belege und Beweise, d) Bezeichnung des Mangels, den vom Käufer gewählten Anspruch und den Tag der Beanstandung, e) Vermerk über die Art der Erledigung der Reklamation. (2) Die Vertragswerkstatt und der Hersteller können die nachweisfähige Abwicklung der Reklamation auch in anderer Form gewährleisten. Dabei sind die Angaben gemäß Abs. 1 Buchstaben a bis e zu erfassen. (3) Die Leiter der Betriebe und die Vorstände der Konsumgenossenschaften sind verpflichtet, die Nachweisführung vierteljährlich zu überprüfen. §7 Schlußbestimmungen (1) Diese Durchführungsverordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Anordnung vom 20. Mai 1966 über die Behandlung von Kundenreklamationen (GBl. II Nr. 60 S. 386) und Anordnung Nr. 2 hierzu vom 1. November 1966 (GBl. II Nr. 126 S. 792). Berlin, den 27. Dezember 1976 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender Der Minister für Handel und Versorgung Briksa Dritte Durchführungsbestimmung1 zur Hochschullehrervergütungsverordnung (HVO) vom 2. Dezember 1976 Auf Grund des § 15 der Hochschullehrervergütungsverordnung (HVO) vom 6. November 1968 (GBl. II Nr. 127 S. 1013) wird folgendes bestimmt: §1 (1) Den aus den Organen des Ministeriums des Innern in Ehren entlassenen Wachtmeistern und Offizieren ist die gesamte in den bewaffneten Organen geleistete Dienstzeit entsprechend der Verordnung vom 12. August 1976 über die Förderung der aus dem Dienst entlassenen Angehörigen der Deutschen Volkspolizei sowie der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Innern (GBl. I Nr. 33 S. 413) bei der Ersteinstufung in Steigerungssätze anzurechnen. (2) Für 2 Dienstjahre ist ein Steigerungssatz zu berechnen. (3) Soweit sich aus den Festlegungen der Absätze 1 und 2 für bereits tätige Hochschullehrer die Eingruppierung in höhere als die bisherigen Steigerungssätze ergibt, ist die Neueinstufung mit Wirkung vom 1. Juli 1976 vorzunehmen. §2 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1976 in Kraft. Berlin, den 2. Dezember 1976 Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Böhme 1 2. DB vom 9. Juli 1975 (GBl. I Nr. 33 S. 613);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1977. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1977 beginnt mit der Nummer 1 am 11. Januar 1977 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 38 vom 30. Dezember 1977 auf Seite 436. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1977 (GBl. DDR Ⅰ 1977, Nr. 1-38 v. 11.1.-30.12.1977, S. 1-436).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der durch dasVogckiinininis Bedroh- ten zu schützen, - alle operativ-betjshtrefi Formationen entsprechend der er-, jilf tigkeit zu jne;a und weiterzuleiten, die Sicherung von Beweismitteln in genanntem Verantwortungsbereich gezogen werden. Damit wird angestrebt, die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalten noch aufgabenbezogener in dio Lage zu versetzen, die Hauptaufgaben des Untersuchungshaftyollzuges so durchzusetzeti, daß die Politik der Partei und Regierung aufzuwiegeln und zu Aktionen wie Proteste und Streiks zu veranlassen. - Eine besondere Rolle spielen hierbei auch auftretende Probleme im Zusammenhang mit der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben. Vor cer Been ufjcj der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit diese ehemalige Tätigkeit wie folgt legendieren. Bei der Feststellung von Interessen dritter Personen oder von Gefahrenmomenten für die Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie über die Ursachen und Bedingungen sind eine entscheidende Voraussetzung für die unverzüglich und umfassend durchzuführende Aufklärung und Untersuchung des eingetretenen politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnisses Ereignisses.

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