Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 82

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 82 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 82); 82 Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 10. Februar 1976 tretung gegenüber dem bisherigen Gläubiger zustanden, auch gegenüber dem neuen Gläubiger geltend zu machen. (2) Der Schuldner kann eine ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehende Forderung auch gegenüber dem neuen Gläubiger aufrechnen, wenn diese Forderung ihm bereits zustand, bevor er von der Abtretung Kenntnis hatte oder haben mußte und sie nicht später als die abgetretene Forderung fällig geworden ist. §225 Erfüllung einer abgetretenen Forderung Solange der bisherige Gläubiger den Schuldner von der Abtretung nicht benachrichtigt oder der neue Gläubiger die Abtretung der Forderung gegenüber dem Schuldner nicht nachweist, kann der Schuldner die Leistung gegenüber dem bisherigen Gläubiger erbringen. §226 Schuldübernahme und Schuldbeitritt (1) Schließen der bisherige und der neue Schuldner einen Vertrag, durch den der neue Schuldner die Verbindlichkeit des bisherigen Schuldners übernimmt, wird der bisherige Schuldner von der Verbindlichkeit nur befreit, wenn der Gläubiger dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat (Schuldübernahme). (2) Liegt diese Zustimmung des Gläubigers nicht vor, so gilt die Verbindlichkeit als von dem neuen Schuldner mit übernommen (Schuldbeitritt). Der bisherige und der neue Schuldner haften als Gesamtschuldner. §227 Rechte des neuen Schuldners Der neue Schuldner ist berechtigt, dem Gläubiger auch die Einwendungen entgegenzusetzen, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem bisherigen Schuldner ergeben. Eine dem bisherigen Schuldner zustehende Forderung kann' er nicht aufrechnen. §228 Sicherheiten Pflichten, die von Dritten zur Sicherung der Verbindlichkeiten des bisherigen Schuldners eingegangen worden sind, gelten nur mit deren Zustimmung für den neuen Schuldner. §229 Vertragsübernahme (1) Wird ein Dritter Gesamtrechtsnachfolger eines Partners, so übernimmt er alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag. (2) Wird ein Dritter Teilrechtsnachfolger eines Partners, so übernimmt er alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag, und der bisherige Partner bürgt für den Rechtsnachfolger. (3) Auf eine vereinbarte Vertragsübemahme finden die §§ 222 bis 228 entsprechende Anwendung. 8. Teil Sicherung der Vertragserfüllung 1 1. Kapitel Zurückhaltung der Leistung § 230 -Zurückhalterecht (1) Ein vorleistungspflichtiger Partner ist berechtigt, seine Leistungen zurückzuhalten, wenn sich nach Vertragsabschluß herausstellt, daß die wirtschaftliche Lage des änderet) Partners so schwierig geworden ist, daß die Gegenleistung gefährdet ist. (2) Wenn die im Abs. 1 genannten Umstände bei demjenigen eintreten, der für den nicht zur Vorleistung Verpflich- teten eine vereinbarte Sicherheit leistet, ist der Vorleistungspflichtige berechtigt, als Bedingung der Vorleistung eine andere Sicherheitsleistung zu verlangen, die der vereinbarten gleichwertig ist. §231 Anhalterecht (1) Liegen die im § 230 genannten Voraussetzungen vor und hat der Schuldner die Lieferung bereits vorgenommen, so ist er berechtigt, die Ware anzuhalten oder sich der Aushändigung der Ware an den Gläubiger zu widersetzen, selbst wenn dieser die Dokumente, die zur Verfügung über die Ware berechtigen, bereits in Empfang genommen hat. (2) Besteht die Vorleistung in einer Geldleistung, so ist der Schuldner berechtigt, den Zahlungsvorgang anzuhalten, solange der Betrag dem Konto des Gläubigers noch nicht gutgeschrieben ist. §232 Sicherheitsleistung (1) Übt ein Partner ein Zurückhalte- oder Anhalterecht (Sicherungsrecht) aus, so hat er den anderen Partner sofort darüber zu informieren. (2) Will der Gläubiger die Ausübung der Sicherungsrechte durch Sicherheitsleistung abwenden, so bedarf die Art der Sicherheitsleistung der Zustimmung des Schuldners. (3) Wurde durch den Gläubiger Sicherheit geleistet, so hat der Schuldner seine Leistung zu erbringen bzw. fortzusetzen. Leistet der Gläubiger innerhalb angesessener Frist nach der Information keine Sicherheit, so kann der Schuldner vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag fristlos kündigen. 2. Kapitel Eigentumsvorbehalt §233 Eigentumsvorbehalt (1) Haben die Partner schriftlich vereinbart, daß das Eigentumsrecht an einer Kaufsache erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises an den Käufer übergehen soll (Eigentumsvorbehalt), so ist der Verkäufer berechtigt, die Rückgabe der Kaufsache und Schadenersatz zu verlangen, wenn der Käufer mit der Kaufpreiszahlung in Verzug ist oder bei vereinbarter Ratenzahlung mit mehr als einer Rate oder mit einer Rate länger als 3 Monate in Verzug ist. (2) Ist die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehaltes im Bestimmungsland von zwingend vorgesdirdebenen Voraussetzungen oder Formvorschriften abhängig, so hat sie der Käufer rechtzeitig zu erfüllen und die Erfüllung dem Verkäufer nachzuweisen. 3. Kapitel Pfand §234 Definitionen (1) Ein Pfandrecht berechtigt den Pfandgläubiger, im Falle des Verzuges den Pfandgegenstand zu verwerten. Das Pfandrecht erfaßt auch das Zubehör des Pfandgegenstandes. (2) Ein Pfandrecht kann an einer beweglichen Sache oder einer Forderung (Pfandgegenstand) bestellt werden. (3) Ein Besitzpfandrecht wird durch Gesetz oder durch Abschluß eines Vertrages über die Verpfändung und Übergabe des Pfandgegenstandes an den Pfandgläubiger begründet. (4) Ein besitzloses Pfandrecht wird durch Abschluß eines schriftlichen Vertrages über die Verpfändung und Kennzeichnung des Pfandgegenstandes begründet. §235 Gesicherte Forderung Das Pfandrecht sichert alle sich aus dem Vertragsverhältnis für den Pfandgläubiger ergebenden Forderungen in ihrem;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die Dienstdurehführung, beherrscht werden müssens Befehl des Gen Minister. In diesem Befehl sind die allgemeinen Aufgaben und Befugnisse der Objektkonmandantur enthalten. Anweisung zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der Veränderung des Grenzverlaufs und der Lage an den entsprechenden Abschnitten der, Staatsgrenze zu Westberlin, Neubestimmung des Sicherungssystems in den betreffenden Grenzabschnitten, Überarbeitung pnd Präzisierung der Pläne des Zusammenwirkens mit den Rechtspflegeorganen Entwicklung der Bearbeitung von Unter- suchungsvorgängen Entwicklung der Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane sowie des Zusammenwirkens mit den an-deren Sicherheitsorganen. Die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten hat sich insgesamt kontinuierlich weiterentwickelt, was zur Qualifizierung gleichermaßen der operativen als auch der Untersuchungsarbeit beigetragen hat.

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