Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 67

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 67 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 67); Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 10. Februar 1976 67 wenn er sich in gutem Glauben über das Eigentumsrecht oder die Verfügungsbefugnis des Verkäufers befindet. (3) Nicht in gutem Glauben handelt, wer das Nichtbestehen des Eigentumsrechts oder der Verfügungsbefugnis kann# oder kennen mußte. Der Erwerber muß nachweisen, daß er die handelsübliche Sorgfalt hat walten lassen. §55 Mengenabweichungen (1) Ist eine Mengenabweichung handelsüblich und keine Toleranz vereinbart worden oder ist die zu liefernde Menge im Vertrag mit „ca.“ oder einer ähnlichen Klausel angegeben worden, so ist der Partner, der das Transportmittel ab Leistungsort stellt, berechtigt, die Menge innerhalb einer Toleranz von 5 %, bei ganzen Schiffsladungen von 10%, zu bestimmen. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, mehr als die vereinbarte Menge zu liefern. (2) Ist im Rahmen zulässiger Mengentoleranzen geliefert worden, so ist der Käufer verpflichtet, einen der gelieferten Menge entsprechenden Kaufpreis zu zahlen. (3) Ist der Kaufpreis nach dem Gewicht festgelegt, so ist das Nettogewicht am Leistungsort maßgebend. §56 Kauf nach Probe oder Muster ' Bei einem Kauf nach Probe oder Muster gelten die Eigenschaften der Probe oder des Musters als vereinbarte Qualitätsmerkmale. §57 Auslegungsregeln für vereinbarte Qualitätsgarantie Haben die Partner eine Qualitätsgarantie für einen bestimmten Zeitraum vereinbart, so gelten folgende Auslegungsregeln: ’ a) Der Verkäufer garantiert, daß an der Kaufsache während der Garantiefrist keine Mängel auftreten, die auf Material- oder Konstruktionsfehler sowie auf unsachgemäße Herstellung zurückzuführen sind. b) Der Verkäufer ist nicht für Mängel verantwortlich, die vom Käufer oder von Dritten, für deren Handlungen der Verkäufer nicht verantwortlich ist, verursacht worden sind. c) Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile. d) Die Garantiefrist beginnt mit Vollzug der Lieferung der Kaufsache; bei Erzeugnissen, die auf der Grundlage eines vom Verkäufer geschlossenen Montagevertrages montiert werden, beginnt sie mit der Beendigung der Montage, jedoch nicht später als 6 Monate nach der Lieferung. ,,e) Auf die Garantieansprüche des Käufers finden die §§ 281 und 282 Anwendung. f) Auf die Geltendmachung der Garantieansprüche findet § 285 Anwendung. §58 Kauf auf Probe (1) Der Kauf auf Probe ist ein Kaufvertrag, der unter der aufschiebenden Bedingung der Billigung der Kaufsache durch den Käufer geschlossen wurde. (2) Billigt der Käufer die Kaufsache nicht innerhalb der vereinbarten oder einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist, so gilt die Billigung als verweigert und der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache dem Verkäufer an den ursprünglichen Leistungsort zurückzuliefem. (3) Bis zur Billigung der Kaufsache ist der Käufer zu einer dem Vertragszweck entsprechenden Nutzung der Kaufsache berechtigt und zu ihrer Werterhaltung verpflichtet. §59 Werterhaltung der Kaufsache (1) Wenn sich die Kaufsache im Falle einer Vertragsverletzung des Verkäufers vorübergehend im Verfügungsbereich des Käufers befindet, ist dieser verpflichtet, auf Kosten und Gefahr des Verkäufers für die Werterhaltung der Kaufsache zu sorgen und sie auf dessen Verlangen in handelsüblicher Weise zurückzuliefern. Der Anspruch auf Rücklieferung erlischt, wenn der Verkäufer innerhalb von 2 Monaten nach Aufforderung durch den Käufer die Rücklieferung nicht verlangt. (2) Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache so lange zurückzuhalten, bis der Verkäufer die für die Werterhaltung der Kaufsache angemessenen und für die Rücklieferung erforderlichen Kosten bezahlt hat. (3) Wenn der Verkäufer die Bezahlung der Werterhaltungskosten verweigert oder unangemessen verzögert, hat der Käufer die Rechte eines Pfandgläubigers und das Recht, einen Selbsthilfeverkauf durchzuführen. §60 Rechtskauf (1) Ist ein Recht Gegenstand des Kaufvertrages, so ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer das Recht zu übertragen. (2) Die Bestimmungen der §§ 223 und 224 finden entsprechende Anwendung. (3) Übernimmt der Verkäufer einer Forderung die Haftung für die Zahlungsfähigkeit des Schuldners, so bezieht sich die Haftung nur auf die Zahlungsfähigkeit zur Zeit der Abtretung. 2. Abschnitt Werkleistung §61 Definition Durch den Werkleistungsvertrag verpflichtet sich der eine Partner (Hersteller), ein Werk herzustellen, und der andere Partner (Besteller), die Vergütung zu zahlen und das Werk anzunehmen. §62 Weitere Pflichten des Herstellers Der Hersteller ist verpflichtet: a) die Werkleistung mit fachmännischer Sorgfalt auszuführen; b) den Besteller unverzüglich über das Vorliegen wichtiger Umstände zu informieren und auf dessen Aufforderung über den Stand der Ausführung der Werkleistung Auskunft zu geben; c) die zur Ausführung der Werkleistung erforderlichen Arbeitsmittel zu beschaffen; d) dem Besteller erforderlichenfalls das Eigentumsrecht am Werk zu verschaffen; e) dem Besteller das Werk zu liefern oder es ihm zur Verfügung zu stellen; f) dem Besteller rechtzeitig die zur Vornahme von dessen Mitwirkungshandlungen erforderliche technische Dokumentation zur Verfügung zu stellen. §63 Weitere Pflichten des Bestellers Der Besteller ist verpflichtet, rechtzeitig die vereinbarten Mitwirkungshandlungen vorzunehmen und die zur Erfüllung der Leistungspflichten des Herstellers erforderlichen Angaben zu übermitteln.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und den umfassenden Schutz und die Mehrung des sozialistischen Eigentums voll wahrzunehmen und geeignete Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen und deren Ergebnisse zu kontrollieren. Auch diese Maßnahmen sind zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß die eingesetzten Angehörigen einheitlich entsprechend der A-Ordnung bekleidet sind und die Uniform sich in einem sauberen und ordentlichen Zustand befindet.

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