Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 568

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 568 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 568); 568 Gesetzblatt Teil I Nr. 50 Ausgabetag: 31. Dezember 1976 liehe Einsatzbestimmungen für Rohstoffe und Materialien (nachfolgend staatliche Einsatzbestimmungen genannt) gelenkt werden. (2) Durch staatliche Einsatzbestimmungen wird der Einsatz von Rohstoffen oder Materialien für die Herstellung bestimmter Fertigerzeugnisse festgelegt oder ausgeschlossen. Staatliche Einsatzbestimmungen haben zu enthalten: die genaue Bezeichnung und Art (erforderlichenfalls der Qualität) des Rohstoffes oder des Materials mit Angabe der Schlüsselnummer der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur, die genaue Bezeichnung des Fertigerzeugnisses mit Angabe der Schlüsselnummer der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur (erforderlichenfalls dessen Verwendungszweck). (3) Staatliche Einsatzbestimmungen können die mengenmäßige Begrenzung des Einsatzes außerdem durch Normative des Verbrauchs oder der Ausnutzung von Rohstoffen und Materialien oder durch die Anwendung bestimmter Technologien oder Fertigungsverfahren vorschreiben. Es kann der Einsatz anderer Rohstoffe bzw. Materialien als Austauschprodukt empfohlen oder verbindlich festgelegt werden. §10 Verbindlichkeit (1) Staatliche Einsatzbestimmungen sind für die Betriebe, Kombinate und Einrichtungen als Hersteller und Verbraucher sowie für Lieferer, die nicht Hersteller sind, verbindlich. (2) Stehen staatlichen Einsatzbestimmungen Vorschriften über den Einsatz von Rohstoffen und Materialien in Standards oder anderen Rechtsvorschriften entgegen, so sind diese für die Geltungsdauer der staatlichen Einsatzbestimmungen insoweit nicht anzuwenden. * \ §11 Erlaß und Aufhebung !(1) Staatliche Einsatzbestimmungen erlassen die Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane als Anordnung. Ihre Zuständigkeit richtet sich nach der in den Rechtsvorschriften festgelegten Bilanzverantwortung für die jeweilige Rohstoff- und MaterialposUion/' (2) Der Erlaß und die Aufhebung staatlicher Einsatzbestimmungen bedarf der vorherigen Abstimmung mit den anderen zentralen Staatsorganen der Liefer- und Verbraucherbereiche sowie der Zustimmung des Ministers für Materialwirtschaft. (3) Der Minister für Materialwirtschaft ist zur Sicherung volkswirtschaftlicher Interessen und gesamtstaatlicher Belange zum Erlaß und zur Aufhebung von staatlichen Einsatzbestimmungen berechtigt. Er kann von den Ministern und Leitern anderer zentraler Staatsorgane den Erlaß und die Aufhebung staatlicher Einsatzbestimmungen verlangen. §12 Ausnahmegenehmigung (1) Für technisch-ökonomisch begründete Abweichungen von staatlichen Einsatzbestimmungen können zeitlich befristete Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind vom Hersteller oder Verbraucher zweifach mit einer technischen und ökonomischen Begründung sowie mit einer Information des Infor- 4 Z. Z. gelten das Bilanzverzetchnls vom 1. April 1975 (Sonderdruck Nr. 688/6 des Gesetzblattes) und die Anordnung Nr. 2 vom 1. März 1976 dazu (Sonderdruck Nr. 688/7 des Gesetzblattes.). mationszentrums gemäß § 6 Abs. 1 über das ihnen übergeordnete Organ an dasjenige Organ zu stellen, das in der jeweiligen staatlichen Einsatzbestimmung zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen berechtigt wurde. (2) Die Ausnahmegenehmigung oder ihre Verweigerung ist von dem zuständigen Organ auf der Zweitschrift des Antrages dem Antragsteller über sein übergeordnetes Organ mitzuteilen. Über erteilte Ausnahmegenehmigungen haben die dafür zuständigen Organe einen Nachweis zu führen. Der Minister für Materialwirtschaft ist berechtigt, Ausnahmegenehmigungen aufzuheben. § 13 Einbeziehung in das Informationssystem (1) Staatliche Einsatzbestimmungen sind im Informationszentrum zu registrieren. Die für den Erlaß zuständigen zentralen Staatsorgane haben dem Informationszentrum unverzüglich ein Exemplar zu übersenden. Sie sind verpflichtet, das Informationszentrum über die Aufhebung von staatlichen Einsatzbestimmungen zu informieren. Die für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zuständigen Organe haben das Informationszentrum über erteilte Ausnahmegenehmigungen zu informieren. (2) Das Informationszentrum hat die bei ihm registrierten Einsatzbestimmungen in seine Informationstätigkeit einzubeziehen. Es ist insbesondere verpflichtet, Angaben aus staatlichen Einsatzbestimmungen zu speichern und auf Anfragen Informationen zu staatlichen Einsatzbestimmungen zu erteilen. Das Informationszentrum führt im Auftrag des Ministers für Materialwirtschaft Analysen über die Wirksamkeit der staatlichen Einsatzbestimmungen im Zusammenwirken mit Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen durch. III. Schlußbestimmungen §14 (1) Die Leiter der Staatsorgane und wirtschaftsleitenden Organe gewährleisten in ihrem Verantwortungsbereich die Kontrolle zur Erfüllung der Aufgaben der Betriebe, Kombinate und Einrichtungen im Rahmen des Informationssystems sowie die Kontrolle der Einhaltung der staatlichen Einsatzbestimmungen. (2) Der Minister für Materialwirtschaft ist im Rahmen seiner Kontrollbefugnis auf der Grundlage der Rechtsvorschrif-ten5 befugt, die Durchsetzung dieser Anordnung in allen Bereichen der Volkswirtschaft zu kontrollieren. §15 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: Anordnung vom 11. Mai 1964 über den ökonomischen Einsatz von Werkstoffen und die Herausgabe von Werkstoffeinsatzbestimmungen (GBl. III Nr. 31 S. 321), Anordnung vom 20. Februar 1968 über das Informationssystem für Werkstoffkennwerte pnd ökonomischen Materialeinsatz (GBl. II Nr. 22 S. 93). Berlin, den 3. Dezember 1976 Der Minister für Materialwirtschaft Rauchfuß 6 siehe Statut des Ministeriums für Materialwirtschaft Beschluß des Ministerrates vom 22. Januar 1976 (GBL I Nr. 4 S. 49).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen, insbesondere der Staatsanwaltschaft und dem für das Verfahren zuständigen Gericht, In Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und. der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortung organisiert er das Zusammenwirken mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesschaftlichen Kräften. zur Erhöhung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Die Arbeit mit den hat auf allen Leitungsebenen ein HauptbesUlder Führungs- und Leitungstätigkeit zu sein. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die.

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