Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 53

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 53 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 53); Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 6. Februar 1976 53 §3 Höbe des staatlichen Kindergeldes Das staatliche Kindergeld beträgt* entsprechend der Anzahl der dem Haushalt angehörenden wirtschaftlich noch nicht selbständigen Kinder für a) das 1. Kind b) das 2. Kind c) das 3. Kind d) das 4. Kind e) das 5. und jedes weitere Kind §4 Gewährung bei Aufenthalt in einer Einrichtung (1) Das staatliche Kindergeld wird auch für Kinder gewährt, die sich in einem Schulintemat, einer Einrichtung der Jugendhilfe, des Gesundheits- und Sozialwesens oder in einer anderen Einrichtung befinden. (2) Der Minister für Gesundheitswesen regelt, in welchen Ausnahmefällen die Gewährung des staatlichen Kindergeldes gemäß Abs. 1 ruht §5 Antragstellung (1) Das staatliche'Kindergeld wird auf Antrag gewährt Der Antrag darf nur von einem Anspruchsberechtigten und nur bei einer Auszahlungsstelle gestellt werden. (2) Zur Beantragung des staatlichen Kindergeldes erhalten die Anspruchsberechtigten für jedes Kind eine Auszahlungskarte. Die Übergabe dieser Auszahlungskarte durch den Anspruchsberechtigten an die gemäß § 6 zuständige Auszahlungsstelle gilt als Antragstellung. Prüfung des Anspruchs und Auszahlung §6 (1) Die Auszahlung des staatlichen Kindergeldes erfolgt durch a) die volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe, staatlichen Organe und Einrichtungen, gesellschaftlichen Organisationen, Handwerker, privaten Gewerbetreibenden, freiberuflich Tätigen, sonstigen selbständig Tätigen und andere Bürger sowie durch die konfessionellen Einrichtungen für die Kinder der bei ihnen in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehenden Arbeiter und Angestellten, b) die Produktionsgenossenschaften der Landwirtschaft und deren kooperative Einrichtungen sowie andere sozialistische Produktionsgenossenschaften für die Kinder der Genossenschaftsmitglieder bzw. Mitglieder der kooperativen Einrichtung und die Kinder der dort im Arbeitsrechtsverhältnis tätigen Arbeiter und Angestellten, c) die Universitäten, Hoch- und Fachschulen für die Kinder der Direktstudenten, Forschungsstudenten und Aspiranten, d) die für die Auszahlung von Renten oder Versorgungsleistungen zuständigen Stellen für die Kinder der Rentner oder Empfänger einer Versorgung, e) den Rat des Kreises, Abteilung Finanzen, für die Kinder der Handwerker, privaten Gewerbetreibenden, freiberuflich Tätigen und anderen selbständig Tätigen (nachfolgend selbständig Tätige genannt) sowie der unständig Beschäftigten, die steuerlich über einen Lohnnachweis erfaßt sind, f) den Rat der Gemeinde, der Stadt bzw. des Stadtbezirkes für die Kinder der Empfänger einer Sozialfürsorge- oder anderen Unterstützung, alleinstehender Mütter ohne Ar- * In den genannten Beträgen sind die laufende staatliche Unterstützung gemäß dem Gesetz vom 27. September 1950 über den Mutter-und Kinderschutz und die Rechte der Frau in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 28. Mai 1958 (GBl. I Nr. 33 S. 416) und der staatliche Kinderzuschlag gemäß dem Gesetz vom 28. Mai 1958 über die Abschaffung der Lebensmittelsarten (GBl. I Nr. 33 S. 413) enthalten. beitseinkommen und gegebenenfalls weiterer unter Buchstaben a bis e nicht genannter Personen. (2) Die AuszahlungssteHen sind für die Prüfung des Anspruchs zuständig. §7 (1) Die Zahlung des staatlichen Kindergeldes ist soweit nicht im Abs. 2 etwas anderes bestimmt ist jeweils für den laufenden Monat vorzunehmen, und zwar für Gehaltsempfänger zusammen mit der Gehaltszahlung, für Lohnempfänger zusammen mit der Lohnzahlung bzw. der ersten Abschlagszahlung, für Stipendienempfänger, Rentner und Empfänger anderer staatlicher Leistungen oder Leistungen der Sozialversiche- . rung zusammen mit der Stipendien-, Renten- oder anderen Zahlung, für Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften zusammen mit den Arbeitsvergütungen. (2) Für die Kinder der selbständig Tätigen erfolgt die Zahlung vierteljährlich, für die Kinder der unständig Beschäftigten monatlich durch Verrechnung mit den an den Staatshaushalt abzuführenden Steuern oder Beiträgen zur Sozialversicherung (3) Das staatliche Kindergeld gehört nicht zum Durchschnittsverdienst Es unterliegt nicht der Lohn- bzw. der Einkommensteuer sowie der Beitragspflicht zur Sozialversicherung und ist nicht pfändbar. §8 Pflicht zur Meldung von Veränderungen (1) Die Empfänger eines staatlichen Kindergeldes sind verpflichtet, alle Veränderungen, die die Gewährung des staatlichen Kindergeldes berühren, der zuständigen Auszahlungsstelle unverzüglich mitzuteilen. (2) Tritt ein Kind, für das staatliches Kindergeld gezahlt wurde, in die Berufsausbildung bzw. ein anderes Arbeitsrechtsverhältnis ein oder nimmt es ein Studium an einer Hoch- oder Fachschule auf, ist die Auszahlungskarte durch den Betrieb, mit dem das Arbeitsrechtsverhältnis abgeschlossen wurde, bzw. durch die Hoch- oder Fachschule einzuziehen. Das gilt nicht im Fall des § 2 Abs. 2 Buchst, b. U. Besondere Unterstützung kinderreicher Familien und alleinstehender Bürger mit 3 Kindern §9 Verantwortung der staatlichen Organe, Betriebe und Einrichtungen (1) Die Räte der Gemeinden, Städte und Stadtbezirke sowie die Betriebe und Einrichtungen haben1 den Familien mit 4 und mehr Kindern (nachfolgend kinderreiche Familien genannt) sowie den alleinstehenden Bürgern mit 3 Kindern in Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Organisationen besondere Unterstützung zu geben. Sie sind verpflichtet, sich einen Überblick über die Arbeits- und Lebensbedingungen dieser Familien zu verschaffen, um deren Probleme kennenzulernen und auf dieser Grundlage auch wenn kein Antrag vorliegt finanzielle Zuwendungen zu gewähren und andere geeignete Maßnahmen zu organisieren'. Die Betriebe, Einrichtungen und Genossenschaften unterbreiten dazu Vorschläge. Die gesellschaftlichen Organisationen sind ebenfalls hierzu berechtigt. Die Familien können auch selbst Anträge stellen. (2) Zur Koordinierung aller Maßnahmen können die Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Stadtbezirke eine Kommis- . 1 sion bilden. Ihr sollten verantwortliche Mitarbeiter der zu- I ständigen' Fachorgane des Rates, Vertreter der Vorstände bzw. I Leitungen des FDGB, des DFD und der FDJ, Vertreter volkseigener Betriebe, Vertreter von Ehe- und Familienbera- monatlich 20 M monatlich 20 M monatlich 50 M monatlich 60 M monatlich 70 M.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden Erfordernisse sollte zweckmäßigerweise in folgenden Schritten erfolgen: Ausgangspunkt für die Bestimmung der zweckmäßigsten Zusammensetzung sind die politisch-operativen Schwerpunktaufgaben der operativen Diensteinheit Linie auf der Grundlage der Analyse der konkreten politisch-operativen Situation. Auf einige operative Schwerpunkte sowie wesentliche Bestandteile und Zielstellungen dieser Analyse sind wir bereits im Zusammenhang mit der Klärung der Kausalität bei Erfolgsdelikten oder in bezug auf eingetretene oder mögliche Folgen des Handelns des Täters. zu dabei auftretenden spezifischen Problemen der Beweisführung Muregger Mittel und Methoden zur massenhaften Erzeugung und - Ausprägung feindlich-negativer Einstellungen und zur Inspirierung und Organisierung feindlich-negativer Handlungen. Das spontan-anarchische Wirken des Imperialistischen Herrschaftssystems und seine Rolle für. das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung gestört. Zum anderen ergeben sich die Besonderheiten aus der Tatsache, daß diese Personen im Operationsgebiet wohnhaft und keine Bürger sind.

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