Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 514

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 514 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 514); 514 Gesetzblatt Teil I Nr. 45 Ausgabetag: 15. Dezember 1976 Anordnung über die Abrechnung und Abgrenzung der finanziellen Fonds zum Jahresabschluß vom 30. November 1976 Für den termingerechten und ordnungsgemäßen Abschluß und Ausweis der finanziellen Fonds zum Jahresabschluß wird im Einvernehmen mit den zuständigen Ministern und Leitern anderer zentraler Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für die Abrechnung und Abgrenzung finanzieller Fonds zum Jahresabschluß sowie für die Abführung von Mitteln, die nach den Rechtsvorschriften (Anlage) nicht auf das Folgejahr zu übertragen, sondern an den zentralen Haushalt bzw. die örtlichen Haushalte zu überwei- ■ sen sind. (2) Diese Anordnung ist anzuwenden durch a) volkseigene Betriebe (einschließlich der volkseigenen Betriebe der Kombinate), Kombinate und Vereinigungen volkseigener Betriebe (WB) und andere nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitende wirtschaftsleitende Organe im Bereich der Industrieministerien, des Ministeriums für Bauwesen sowie die übrigen Bereiche der zentral- und örtlichgeleiteten volkseigenen Wirtschaft; b) volkseigene Betriebe (einschließlich der volkseigenen Betriebe der Kombinate) und Kombinate der Wirtschaftsräte der Bezirke sowie volkseigene Betriebe der örtlichen Versorgungswirtschaft; c) Forschungs- und Rationalisierungseinrichtungen, die nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten und wissenschaftlich-technische Leistungen erbringen. (3) Spezifische Festlegungen zur Abrechnung und Abgrenzung der finanziellen Fonds zum Jahresabschluß treffen der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und der Minister für Außenhandel für ihren Bereich in Abstimmung mit dem Minister der Finanzen. §2 Allgemeine Grundsätze (1) Für die nach dem 26. Dezember bis zum 31. Dezember für Rechnung des ablaufenden Planjahres durchzuführenden Zah-. lungen von den volkseigenen Betrieben und Kombinaten an die WB und anderen wirtschaftsleitenden Organe, von den WB und anderen wirtschaftsleitenden Organen an die volkseigenen Betriebe und Kombinate, an den zentralen Haushalt bzw. die örtlichen Haushalte sind die Zahlungsbelege mit der verkürzten Jahreszahl (3. und 4. Stelle) des ablaufenden Planjahres als letzter Begriff im variablen Teil des codierten Zahlungsgrundes zu versehen. In der Zeit ab I. Januar des Folgejahres bis zum 3. Werktag nach Abgabetermin für den Jahresfinanzkontrollbericht sind für Rechnung des abgelaufenen Planjahres durchzuführende Zahlungen unter dem „codierten Zahlungsgrund“ der Zahlungsbelege im konstanten Teil mit dem Code 555 und im variablen Teil mit dem Code der Abführungs- bzw. Zuführungsart zu kennzeichnen. Das gilt auch für die speziellen Abführungen an den Staatshaushalt. (2) Verrechnungen der Abführungen und Zuführungen für das abgelaufene Planjahr mit Abführungen und Zuführungen für das Folgejahr sind nicht zulässig. (3) Umbuchungen von finanziellen Mitteln zweckgebundener Fonds zwischen Bankkonten der volkseigenen Betriebe und Kombinate sowie Bankkonten der WB bzw. wirtschaftsleitenden Organe auf Grund des Jahresabschlusses haben spätestens an dem für die Abgabe des Jahresfinanzkontrollberich-tes festgelegten Termin zu erfolgen. (4) Die Direktoren der volkseigenen Kombinate, die Generaldirektoren der WB und die Leiter anderer wirtschaftsleitender Organe haben zu sichern, daß die Finanzbeziehungen zwischen den volkseigenen Betrieben und Kombinaten und den WB bzw. wirtschaftsleitenden Organen gleichlautend im Jahresfinanzkontrollbericht zum 31. Dezember ausgewiesen werden. Abweichungen durch bereits realisierte Kontoverfügungen sind gegenüber der Staatlichen Finanzrevision zu belegen. (5) Die Abführungen der WB bzw. wirtschaftsleitenden Organe sind bis zum 3. Werktag nach Abgabetermin für den Jahresfinanzkontrollbericht an den zentralen Haushalt auf die Konten „Nettogewinnabführungen“ bzw. „Spezielle Abführungen an den Staatshaushalt“ des zuständigen Ministeriums bei der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, für das abgelaufene Planjahr vorzunehmen, soweit in Rechtsvorschriften keine davon abweichenden Termine und anderen Konten festgelegt sind. Die Termine für Abführungen der volkseigenen Betriebe und Kombinate an die WB werden vom Generaldirektor der WB, für Abführungen der volkseigenen Betriebe des Kombinates an das volkseigene Kombinat vom Kombinatsdirektor in eigener Verantwortung festgelegt. (6) Für Abführungen der volkseigenen Betriebe und Kombinate, die den Ministerien bzw. anderen zentralen Staatsorganen direkt unterstehen, gelten die gleichen Termine, die für die WB bzw. wirtschaftsleitenden Organe verbindlich sind. (7) Die WB und die anderen wirtschaftsleitenden Organe und die den Ministerien direkt unterstellten volkseigenen Betriebe und Kombinate haben zu sichern, daß die das abgelaufene Planjahr betreffenden Zahlungen an den zentralen Haushalt mit den richtigen Kontonummern vorgenommen werden. Das gilt auch für Abverfügungen von Haushaltskonten. §3 Abführung von nicht durch eigene ökonomische Leistungen erzielten Gewinnen (1) An den zentralen Haushalt abzuführende Gewinne, die nicht durch eigene ökonomische Leistungen erzielt wurden mit Ausnahme der im Abs. 2 genannten Gewinne , sind unter Angabe des Codes 531 von den volkseigenen Betrieben und Kombinaten der zentralgeleiteten Wirtschaft einschließlich der volkseigenen Betriebe und Kombinate der Wirtschaftsräte der Bezirke über das zuständige übergeordnete Organ an das zuständige Ministerium auf das Unterkonto /05 des Einzelplankontos mit der Bezeichnung „Spezielle Abführungen an den Staatshaushalt“, von den den örtlichen Räten unterstehenden volkseigenen Betrieben und Kombinaten des Bauwesens, des Verkehrswesens, der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie der örtlichen Versorgungswirtschaft auf das für die Abführung der Lohnsteuer festgelegte Haushaltskonto des örtlichen Rates zu überweisen. (2) An den zentralen Haushalt abzuführende Gewinne aus Abweichungen zwischen den dem Plan zugrunde gelegten und den tatsächlich eingetretenen Auswirkungen aus planmäßigen Industriepreisänderungen (einschließlich Abweichungen gegenüber den geplanten Mengen) sind gesondert unter Angabe des Codes 532 auf die im Abs. 1 genannten Konten abzuführen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt. Auf der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung sowie den Linien und Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlass ens und des staatsfeindlichen Menschenhandels unter Ausnutzung des Reiseund Touristenverkehrs in über sozialistische Staaten in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten der Geheimdienste sowie anderer feindlicher Zentren, Organisationen und Kräfte umfassend und ständig aufzuklären und durch entsprechend gezielte politischoperative Maßnahmen ihre Realisierung rechtzeitig und wirkungsvoll zu verhindern. Es ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der operativen Mitarbeiter und müssen folgende Aufgaben und Maßnahmen stehen: Der Einsatz der im Rahmen der operativen Personenkontrolle muß sich vor allem auf die Herausbildung ein oft Klassenstandpunktes, auf das Erkennen des realen Feindbildes sowie auf stets anwendungsbereite Kenntnisse zum konkreten Aufgaben- und Verantwortungsbereich.

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