Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 50

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 50 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 50); 50 Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 6. Februar 1976 Volkskammer und dem Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Der Minister trifft die notwendigen Entscheidungen im Rahmen der ihm übertragenen Rechte und Pflichten entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und sichert die Koordinierung mit den anderen zentralen und den' örtlichen Staatsorganen. Er gewährleistet die konsequente Verwirklichung des sozialistischen Rechts und die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit Der Minister erläßt im Rahmen seiner Zuständigkeit Anordnungen und Durchführungsbestimmungen. (3) Der Minister ist dafür verantwortlich, daß im Rahmen der ihm übertragenen' Aufgaben alle Maßnahmen zur ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung, einschließlich der Zivilverteidigung, und alle weiteren Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie aus Entscheidungen der dazu befugten Organe zur Landesverteidigung und zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung ergeben, exakt durchgeführt werden. / §3 (1) Der Minister leitet und organisiert im Zusammenwirken mit den anderen zentralen Staatsorganen auf der Grundlage zentraler staatlicher Festlegungen zur langfristigen Sicherung der Rohstoffversorgung der Deutschen Demokratischen Republik die Ausarbeitung der Schwerpunktaufgaben für die Entwicklung der Materialökonomie unter Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen Verflechtungen und Realisierungsbedingungen. Davon ausgehend bestimmt er die zentralen ma- . terialökonomischen Aufgaben und Vorhaben und übergibt sie in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission den' Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane zur Einordnung in die Pläne und Bilanzen. Die Änderung zentraler materialökonomischer Aufgaben und Vorhaben bedarf der Zustimmung des Ministers. (2) Der Minister gewährleistet im Zusammenwirken mit * dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission, dem Minister für Wissenschaft und Technik und den Leitern anderer zentraler Staatsorgane die Ausarbeitung der Schwerpunktaufgaben der wissenschaftlich-technischen Arbeit zur weiteren Gestaltung der Materialeinsatzstruktur und zur Durchsetzung der ökonomischen Materialverwendung. Er unterbreitet in Abstimmung mit den Leitern anderer zentraler Staatsorgane Vorschläge für zentrale Aufgabenkomplexe, Aufgaben und Themen für die Pläne Wissenschaft und Technik. Das gilt insbesondere zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Werkstoffen und Werkstoffeigenschaften, Vorbereitung und Sicherung ihres volkswirtschaftlich effektiven Einsatzes und in Verbindung damit für die notwendigen konstruktiven und technologischen Ableitungen, einschließlich der Entwicklung und Überarbeitung von Berechnungs- und Konstruktionsvorschriften, weiteren Durchsetzung des ökonomischen Leichtbaus bei der konstruktiven Entwicklung und Weiterentwicklung von Erzeugnissen, Verbesserung des Korrosionsschutzes und Entwicklung und Anwendung rationeller Verpak-kungswerkstoffe, -mittel und -verfahren, Erforschung von Einsatzgebieten, Aufbereitungs- und Verarbeitungstechnologien für die verstärkte Nutzung von Sekundärrohstoffen und industriellen Abprodukten. (3) Der Minister führt zur Koordinierung und Sicherung der Einordnung ausgewählter Aufgaben der Materialökonomie und Sekundärrohstoffwirtschaft in' die Pläne und Bilanzen in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane Planberatungen durch. Er kontrolliert die Durchsetzung wichtiger Probleme der Materialökonomie bei der Ausarbeitung und Durchführung der Pläne und Bilanzen' in allen Ebenen der Volkswirtschaft und unterbreitet dem Ministerrat Schlußfolgerungen zur weiteren Verbesserung der Materialökonomie. I/.;- §4;. (1) Der Minister koordiniert den Prozeß der Ausarbeitung von staatlichen Normativen des Materialverbrauchs und der Vorratshaltung sowie von staatlich verbindlichen Mindestvorräten in den Bereichen und Zweigen. Er gewährleistet die Ausarbeitung von Zielstellungen zur Senkung des Materialverbrauchs und zur Entwicklung der Bestandswirtschaft Er führt die Verteidigung der Normativvorschläge der Leiter anderer zentraler Staatsorgane auf der Grundlage der bestätigten zentralen Nomenklatur durch. Der Minister bestätigt die staatlichen Normative, einschließlich der Maßnahmen zu ihrer Realisierung, für die Aufnahme in die Volkswirtschaftspläne oder erteilt Auflagen zur Veränderung der Vorschläge. (2) Der Minister hat im Zusammenwirken mit den Leitern anderer zentraler Staatsorgane eine hohe Wirksamkeit der betrieblichen Normen und Kennziffern der ökonomischen Materialverwendung und Vorratshaltung für die Leitung, Planung und Kontrolle der Materialökonomie zu gewährleisten. Durch Organisation und Verallgemeinerung von Beispielen für die praktische Arbeit mit Normen und Kennziffern hat er auf die Anleitung und Unterstützung der Betriebe, Kombinate und Einrichtungen durch die zuständigen Staatsorgane und wirtschaftsleitenden1 Organe Einfluß zu nehmen. §5 (1) Der Minister legt die Grundrichtung der Entwicklung der Sekundärrohstoffwirtschaft auf der Grundlage der Beschlüsse des Ministerrates fest. Er ist für die Koordinierung i*nd Kontrolle der Maßnahmen zur Erfassung und Nutzung von Abprodukten als Sekundärrohstoffe verantwortlich, einschließlich der Entwicklung des wissenschaftlich-technischen Vorlaufs für eine intensive Nutzung, insbesondere ■ durch Schaffung und Rationalisierung von Aufbereitungs- und Einsatztechnologien sowie durch Erschließung weiterer Einsatzgebiete für Sekundärrohstoffe. (2) Der Minister bestätigt die langfristigen Verwertungskonzeptionen für Sekundärrohstoffe und industrielle Abprodukte der Bereiche für die Ausarbeitung der Fünfjahrpläne. Er ist berechtigt, die Verantwortung für die Nutzung von Abprodukten als Sekundärrohstoffe und für den wissenschaftlich-technischen Vorlauf zu ihrer Nutzung auf der Grundlage der Rechtsvorschriften festzulegen. §6 (1) Der Minister sichert im Prozeß der Ausarbeitung der Planentwürfe der Industrieministerien die Prüfung volkswirtschaftlich wichtiger Bilanzpositionen hinsichtlich der Entwicklung von Bedarf und Aufkommen unter Berücksichtigung einer ökonomischen Materialverwendung und rationellen Vorratswirtschaft. Er unterbreitet dazu begründete und berechnete Vorschläge für eine langfristige stabile Bedarfsdek-kung. Er ist berechtigt, zur Sicherung des effektiven Einsatzes von volkswirtschaftlich wichtigen Materialien und Rohstoffen Bedarfsverteidigungen durchzuführen. (2) Der Minister gewährleistet im Zusammenwirken mit den Leitern anderer zentraler Staatsorgane die Lösung von volkswirtschaftlichen Problemen' der materiell-technischen Versorgung Er koordiniert die dazu erforderlichen Maßnahmen und trifft hierzu Entscheidungen. Er ist berechtigt, gegen die Bestätigung von Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen bei den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane Einspruch mit Vorschlägen für das weitere Vorgehen zu erheben. (3) Der Minister berichtet dem Ministerrat periodisch über den Stand der materiell-technischen Sicherung der kontinuierlichen Plandurchführung in der Volkswirtschaft und unterbreitet hierzu Entscheidungsvorschläge. (4) Werden bei Kontrollen des Ministeriums Verstöße gegen die staatliche Ordnung auf dem Gebiet der Bilanzierung materialwirtschaftlicher Aufgaben sowie der ökonomischen Ma-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen am, zum Thema: Die politisch-operativen Aufgaben der Abteilungen zur Verwirklichung der Aufgabenstellungen des Genossen Minister auf der Dienstkonferenz am Genossen! Gegenstand der heutigen Dienstkonferenz sind - wesentliche Probleme der internationalen Klassenauseinandersetzung und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den territorialen Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere der Linie im operativen Grenzsicherungssystem sowie - der systematischen und zielstrebigen Aufklärung des grenz- nahen Operationsgebietes mit dem Ziel der Informierung von Tatbeteiligten hergestellt werden, wobei hier, die gleiche Aufmerksamkeit aufzubringen ist wie bei der beabsichtigten Herstellung eines Kassi bers.

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