Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 494

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 494 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 494); 494 Gesetzblatt Teil I Nr. 42 Ausgabetag: 26. November 1976 -i- vorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes dem Präsidium des Ministerrates zur Beschlußfassung vor.“ 2. Die Ordnung über die Verleihung des Ehrentitels „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (Anlage zur Dritten Verordnung vom 13. September 1972 über den Ehrentitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ [GBl. II Nr. 54 S. 597]) wird wie folgt geändert: Die Absätze 2 und 3 des § 10 erhalten folgende Fassung: „(2) Jede Bestätigung der Verteidigung des Ehrentitels wird für das Kollektiv und jedes Mitglied in die Urkunde eingetragen. Neu in das Kollektiv aufgenommene Mitglieder, die bisher nicht Träger der Medaille sind, erhalten bei der Bestätigung der Verteidigung die Medaille. (3) Nach jährlicher Bestätigung der Verteidigung des Ehrentitels innerhalb eines Fünf jahrplanzeitraumes erhalten die Mitglieder des Kollektivs eine Spange zur Medaille, die diesen Zeitraum sichtbar macht.“ 3. Die Ordnung über die Verleihung des „Diploms für besondere Leistungen bei der Herstellung hochwertiger Güter für den Bedarf der Bevölkerung“ (Anlage 2 zur Elften Verordnung vom 20. Januar 1966 über staatliche Auszeichnungen [GBl. II Nr. 10 S. 41]) wird aufgehoben. Berlin, den 16. November 1976 ' Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. Kleinert Staatssekretär Vierte Durchführungsbestimmung1 zur Verordnung über die Anwendung der Handelsfondsabgabe im Bereich des Ministeriums für Handel und Versorgung vom 4. November 1976 Gemäß § 8 Abs. 1 der Verordnung vom 24. August 1967 über die Anwendung der Handelsfondsabgabe im Bereich des Ministeriums für Handel und Versorgung (GBl. II Nr. 93 S. 685) wird folgendes bestimmt: Zu § 1 der Verordnung: §1 (1) Die Bestimmungen der Verordnung gelten auch für die den Wirtschaftsvereinigungen Obst, Gemüse und Speisekartoffeln der Bezirke unterstellten VEB Kombinate und VEB Obst- und Gemüseverarbeitung; die dem Ministerium für Handel und Versorgung und den Räten der Bezirke direkt unterstellten, nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden Kombinate, Betriebe und Einrichtungen (nachfolgend Kombinate und Betriebe genannt). (2) Die Bestimmungen der Verordnung gelten nicht für die Hauptdirektion des volkseigenen Einzelhandels (HO); das Zentrale Warenkontor Großhandel „Waren täglicher Bedarf“; 1 3. DB vom 18. Februar 1971 (GBl. II Nr. 31 S. 249) die Zentrale Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse und Speisekartoffeln; das Zentrale Organisations- und Abrechnungszentrum des Konsumgüterbinnenhandels und die diesen zentralen koordinierenden Organen unterstellten Einrichtungen. Zu § 3 Absätze 1 und 2 der Verordnung: §2 (1) Die Rate der Handelsfondsabgabe beträgt 6 % auf die eigenen und gemieteten Grundmittel 3 % auf die Bestände im Umlaufmittelbereich, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. (2) Die Rate der Handelsfondsabgabe auf die eigenen und gemieteten Grundmittel sowie die Bestände im Umlaufmittel-bereicH wird auf „0“ % festgelegt für die Wirtschaftsvereinigungen Obst, Gemüse und Speisekartoffeln der Bezirke und die ihnen unterstellten VEB Großhandel Obst, Gemüse und Speisekartoffeln; die dem Ministerium für Handel und Versorgung direkt unterstellten Betriebe mit Ausnahme des VEB Kombinat Handelstechnik einschließlich dessen Produktionsbetriebe und des Volkseigenen Handelsbetriebes „Exquisit“; Hotels, die überwiegend lt. Vertrag mit dem FDGB-Bun-desvorstand FDGB-Gäste beherbergen und beköstigen; Bestände in den Sonderverkaufseinrichtungen entsprechend den dafür geltenden Regelungen; Bestände, die von den Banken unter Anwendung eines Zinssatzes von 1,8 % kreditiert werden; sowie für die Durchführung von Versorgungsaufgaben der Versorgungsbetriebe der Hauptdirektion Spezialhandel; von Aufgaben zur Arbeiterversorgung Erdgasleitung Orenburg, die von Handelsbetrieben wahrgenommen werden; der Bauarbeiterversorgung bei Übernahme als Hauptauftragnehmer Versorgung; der Schüler- und Kinderspeisung, wenn die Grund- und Umlaufmittel (bei Grundmitteln auch anteilig) eindeutig diesen Aufgaben dienen, gesondert abgerechnet werden und die Nachweise darüber kontrollfähig sind. (3) Für die Durchführung der Arbeiterversorgung (ohne Bauarbeiterversorgung) kann die Rate der Handelsfondsabgabe auf „0“ % festgelegt werden. Über Ausnahmegenehmigungen entscheiden auf Antrag die Leiter der jeweils übergeordneten Organe. Die bei Erteilung von Ausnahmegenehmigungen verminderte Handelsfondsabgabe ist planmäßig bei der Festlegung der staatlichen Plankennziffer Nettogewinnabführung an den Staat zu berücksichtigen. (4) In Abweichung vom Abs. 1 beträgt die Rate der Handelsfondsabgabe auf die eigenen und gemieteten Grundmittel sowie die Bestände im Umlaufmittelbereich 1 % für die Betriebe des Hotel- und Gaststättenwesens (in kombinierten Betrieben für die entsprechenden Handelsbereiche) unter Beachtung der im Abs. 2 getroffenen Festlegungen ; den VEB Kombinat Handelstechnik einschließlich dessen Produktionsbetriebe; die VEB Organisations- und Abrechnungszentren des Konsumgüterbinnenhandels der Bezirke; den staatlichen Fischhandel Berlin; Dienstleistungseinrichtungen, die gegenüber der Bevölkerung Leistungen erbringen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse weiterbestehen muß. Sollen zur Realisierung der politisch-operativen Zielstellung Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie auf der Grundlage der Befugnisregelungen durchgeführt werden, ist zu sichern, daß solche Personen als geworben werden, die ausgehend von den konkret zu lösenden Ziel- und Aufgabenstellungen objektiv und subjektiv in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit muß - wie die Vorkommnisse, ihre Ursachen und die begünstigenden Bedingungen und Umstände beweisen weiter erhöht werden. Dazu ist vor allem erforderlich, Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für mögliche Feindangriffe im Außensicherungssystem der Untersuchungshaftanstalt aufzuzeigen und Vorschläge zu ihrer planmäßigen Beseitigung Einschränkung zu unterbreiten. auf grundlegende dienstliche WeisungepnQd Bestimmungen des Ministeriums -für Staatssicherheit und Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ira Rahmen der gesamtstaatlichen und -gesellschaftlichen Kriminalitätsbekämpfung Staatssicherheit zuständig. Die schadensverhütend orientierte politisch-operative Arbeit Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von auf frischer Tat festgestellten strafrechtlich relevanten Handlungen in Form des ungesetzlichen Grenzübertritts und bei der Bekämpfung von Erscheinungsformen politischer Untergrundtätigkeit.

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