Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 46

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 46 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 46); 46 Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 3. Februar 1976 b) Abschriften von Urkunden, auf die in Grundbucheintragungen Bezug genommen wird; c) 'schriftliche oder mündliche Auskünfte über den Inhalt des Grundbuches. (2) Nach Maßgabe ihrer Rechtsstellung sind antragsberechtigt: a) der Eigentümer des Grundstücks; b) die anderen eingetragenen Berechtigten; c) die zuständigen staatlichen Organe und Einrichtungen. (3) Soweit die Rechtslage es erfordert, sind gegenständlich beschränkte Auszüge und Abschriften zu erteilen. Dabei sind die Rechte oder berechtigten Interessen des Antragstellers zu berücksichtigen. (4) Soweit staatliche Interessen es erfordern, kann die Erteilung von Auszügen, Abschriften und Auskünften eingeschränkt werden. §28 Einsichtgewährung Die Einsicht in das Grundbuch ist unter den gleichen Voraussetzungen zu gewähren, unter denen Auszüge, Abschriften und Auskünfte erteilt, werden. C. Beschwerde §29 Zulässigkeit der Beschwerde (1) Gegen Entscheidungen der Außenstelle oder Arbeitsgruppe des Liegenschaftsdienstes des Rates des Bezirkes in Grundbuchsachen kann Beschwerde eingelegt werden. (2) Handelt es sich bei der Entscheidung um eine Grundbucheintragung, kann mit der Beschwerde nur verlangt werden, einen Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuches einzutragen oder eine Eintragung als unzulässig zu löschen. §30 Rechtsmittelbelehrung (1) Der von der Entscheidung Betroffene ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (2) Wird einem Eintragungsantrag stattgegeben und die Eintragung entsprechend dem Antrag vorgenommen, gilt der Antragsteller nicht als Betroffener im Sinne des Abs. 1. §31, Einlegung der Beschwerde (1) Die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von 4 Wochen, gerechnet vom Tag des Zuganges der Entscheidung, schriftlich unter Angabe der Gründe bei der Außenstelle oder Arbeitsgruppe des Liegenschaftsdienstes des Rates des Bezirkes einzulegen, die die Entscheidung getroffen hat. (2) Handelt es sich bei der Entscheidung um eine Grund- bucheintragung, ist die Einlegung der Beschwerde an eine Frist nicht gebunden. , §32 Aufschiebende Wirkung der Beschwerde (1) Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung. (2) Handelt es sich bei der Entscheidung um eine Grundbucheintragung, hat die Beschwerde keine auf schiebende Wirkung. §33 Entscheidung über die Beschwerde (1) Uber die Beschwerde ist innerhalb einer Frist von 2 Wochen, gerechnet vom Tag des Einganges der Beschwerde, zu entscheiden. (2) Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, hat die Außenstelle oder Arbeitsgruppe des Liegenschaftsdienstes des Rates des Bezirkes die Beschwerde innerhalb der Frist von 2 Wochen dem Leiter des Liegenschaftsdienstes des Rates des Bezirkes zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist davon in Kenntnis zu setzen. (3) Der Leiter des Liegenschaftsdienstes des Rates des Bezirkes hat innerhalb einer Frist von weiteren 4 Wochen über die Beschwerde zu entscheiden. Die Entscheidung ist endgültig. (4) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung nicht fristgemäß getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid zu geben, in dem die Gründe und der voraussichtliche Abschlußtermin mitzuteilen sind. (5) Die Entscheidung über die Beschwerde hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist unter Angabe der Rechtsvorschriften zu begründen und dem Einreicher der Beschwerde auszuhändigen oder zuzusenden. §34 Anwendung der Bestimmungen über die Beschwerde Bei Entscheidungen der Außenstelle oder Arbeitsgruppe des Liegenschaftsdienstes des Rates des Bezirkes in Angelegenheiten des Liegeruschafts- und des Wirtschaftsikatasters sind § 29 Abs. 1, § 30, § 31 Abs. 1, § 32 Abs. 1 und § 33 entsprechend anzuwenden. D. Schlußbestimmungen §35„ Übergangsregelungen (1) Soll bei einem Recht an einem Grundstück, das vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingetragen worden ist, eine Eintragung vorgenommen werden, gelten die Vorschriften dieser Anordnung. (2) Die bei Inkrafttreten dieser Anordnung im Grundbuch eingetragenen Heimstättenvermerke sind als gegenstandslos zu löschen. Die Löschung ist dem Ausgeber der Heimstätte und dem Eigentümer des Grundstücks schriftlich mitzuteilen. Sie ist unter Angabe der Rechtsvorschriften zu begründen. (3) Die Behandlung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuches, der vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingetragen worden ist, richtet sich nach den Vorschriften dieser Anordnung. Die für die Dauer der Eintragung gemäß § 14 Abs. 4 der Grundstücksdokumentationsordnung vom 6. November 1975 (GBl. I Nr. 43 S. 697) festgelegte Zweijahresfrist beginnt am 1. Januar 1976 und endet am 31. Dezember 1977. §36 Anlegung von Gebäudegrundbuchblättern Sind entsprechend den Rechtsvorschriften Gebäude und Rechte an Gebäuden oder Gebäudeteilen auf besonderen Grundbuchblättern (Gebäudegrundbuchblätter) nachzuweisen, ist die Anlegung des Gebäudegrundbuchblattes in dem Grundbuchblatt des Grundstücks zu vermerken, auf dem das Gebäude errichtet ist oder errichtet wird. §37 Einrichtung und Führung des Grundbuches; Behandlung der Grundbuchsachen Die Einrichtung und Führung des Grundbuches sowie die Behandlung der Grundbuchsachen richten sich, soweit sie nicht in dieser Anordnung oder anderen Rechtsvorschriften geregelt sind, nach den Anweisungen des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei. Dies gilt auch für die Wiederherstellung von Grundbuchblättern sowie für die Einrichtung, Führung und Behandlung der Grundakten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt kann auf Empfehlung des Arztes eine Veränderung der Dauer des Aufenthaltes im Freien für einzelne Verhaftete vornehmen. Bei anhaltend extremen Witterungsbedingungen kann der Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach Konsultation mit dem Untersuchungsorgan nach den Grundsätzen dieser Anweisung Weisungen über die Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Untersuchungshaftanstalt den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der getroffenen gemeinsamen Festlegungen dieser Diensteinheiten in kameradschaftlicher Weise zu gestalten. Ihre gemeinsame Verantwortung besteht darin, optimale Voraussetzungen und Bedingungen für die qualifizierte Aufklärung sämtlicher Straftaten, insbesondere der Pläne und Absichten der aggressiven imperialistischen Mächte, besonders der und Westdeutschlands, gewürdigt und ihre Verantwortung bei der Schaffung und Verwirklichung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR; der Unterstützung des gegnerischen Vorgehens gegen die zur persönlichen Bereicherung Erlangung anderweitiger persönlicher Vorteile, des Verlassene der und der ständigen Wohnsitznahme im nichtsozialistischen Ausland, vor allem in der Beherrschung der Regeln der Konspiration: F.inschätzungs- und Urteiljfahigkpil. geistige Beweglichkeit sowie Selbständigkeit und Ausdauer: Kenntnisse über dieAzusibhernden Bereiche. Territorien. Objekte und Personenkreise. rv-rv.

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