Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 437

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 437 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 437); 437 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1976 Berlin, den 20. Oktober 1976 I Teil I Nr. 37 Tag - Inhalt Seite 30. 9. 76 Verordnung über die Einführung eines Zusatzurlaubs für Schichtarbeiter, die Erweiterung des Anspruchs auf Hausarbeitstag und auf Mindesturlaub 437 11.10. 76 Zweite Verordnung zur Verbesserung der Wohnverhältnisse der Arbeiter, Angestellten und Genossenschaftsbauern 438 20. 9. 76 Anordnung zur Änderung der Richtlinien über die Besteuerung des Arbeitseinkommens (AStR) 438 15. 9. 76 Anordnung über den Einsatz von Kadmium für elektrochemisch hergestellte Schutzschichten 438 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik 439 Verordnung über die Einführung eines Zusatzurlaubs für Schichtarbeiter, die Erweiterung des Anspruchs auf Hausarbeitstag und auf Mindesturlaub vom 30, September 1976 In Verwirklichung des gemeinsamen Beschlusses des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik über die weitere planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Zeitraum 1976 1980 vom 27. Mai 1976 wird in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes verordnet: §1 Diese Verordnung gilt für die in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehenden Werktätigen in Betrieben und Einrichtungen aller Eigentumsformen, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen sowie gesellschaftlichen Organisationen. §2 (1) Werktätige, die regelmäßig im Zwei-, Drei- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiten, erhalten ab 1977 einen Zusatzurlaub von 3 Werktagen. Dieser Urlaub wird zusätzlich zum gegenwärtig bestehenden Urlaubsanspruch gewährt. Soweit für Schichtarbeiter bereits günstigere Regelungen getroffen wurden, bleiben diese bestehen. 2 (2) Werktätige, die im Kalenderjahr mindestens 4 Monate im Zwei-, Drei- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiten, erhalten diesen Zusatzurlaub anteilmäßig. §3 Für vollbeschäftigte werktätige Mütter, die in ihrem Haushalt ein schwerstgeschädigtes Kind mit Anspruch auf Pflegegeld der Stufe III oder IV, auf Sonderpflegegeld oder Blindengeld der Stufen IV bis VI bzw. ein blindes oder praktisch blindes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres zu versorgen haben, beträgt ab 1977 der Mindesturlaub 21 Werktage; wenn sie im Mehrschichtsystem arbeiten, 24 Werktage. §4 Vollbeschäftigte alleinstehende Frauen mit eigenem Haushalt erhalten ab Vollendung des 40. Lebensjahres monatlich einen Hausarbeitstag nach den für die Gewährung des Hausarbeitstages geltenden Rechtsvorschriften. §5 Diese Verordnung gilt auch für Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften der Landwirtschaft und deren kooperative Einrichtungen. §6 Durchführungsbestimmungen erläßt der Staatssekretär für Arbeit und Löhne in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. §7 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1977 in Kraft. Berlin, den 30. September 1976 ' Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Zeitliche Inhaltsübersicht des Gesetzblattes Teil I für die Monate Juli August September 1976;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage der hierzu bestehenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgen und auf diese Weise die politisch-operative Zielstellung auch ohne öffentlichkeitswirksames Tätigwerden, Staatssicherheit erreicht werden sollte.

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