Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 433

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 433 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 433); Gesetzblatt Teil I Nr. 36 Ausgabetag: 6. Oktober 1976 433 bevollmächtigte Vertreter für die Klubleitung vor, die im Auftrag ihrer Leitungen handeln. (3) Der Klub arbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und des Nationalrates der Nationalen Front der DDR, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften sowie der Beschlüsse der zuständigen örtlichen Volksvertretung und ihres Rates. (4) Die Bildung des Klubs erfolgt entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen im jeweiligen Territorium durch den Rat der Gemeinde bz*v. der Stadt/des Stadtbezirkes (nachfolgend als zuständiger Rat bezeichnet). Der Klub ist dem zuständigen Rat unterstellt. Der zuständige Rat leitet die Klubleitifhg an, übergibt jährlich bis Ende September die kulturpolitischen Vorgaben, bestätigt die Jahresveranstaltungs-und Finanzierungspläne und kontrolliert die Tätigkeit der Klubleitung. Die Klubleitung ist dem zuständigen Rat rechenschaftspflichtig. (5) Der zuständige Rat hat die materiell-technischen Voraussetzungen und die Finanzierung der kulturpolitischen Tätigkeit des Klubs im Rahmen des Volkswirtschafts- und Haushaltsplanes zu gewährleisten Die Grundmittel und Arbeitsmittel des Klubs sind Volkseigentum. Ihre Erfassung, Sicherung und Verwaltung obliegt dem zuständigen Rat. (6) Die Schaffung und Instandsetzung geeigneter Räume erfolgt in engem Zusammenwirken mit den Betrieben und Genossenschaften im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes und vor allem unter Nutzung der Initiative der Bürger im Wettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden mach mit!“ §3 Aufgaben des Klubs (1) Das kulturpolitische Wirken des Klubs ist auf die Entwicklung eines kulturvollen sozialistischen Gemeinschaftslebens gerichtet und trägt zur Herausbildung sozialistischer Persönlichkeiten sowie zur Ausprägung der sozialistischen Lebensweise bei. Dazu unterstützt er die politisch-ideologische Bildung und Erziehung im Sinne der Weltanschauung der Arbeiterklasse, organisiert den Gedankenaustausch, die Geselligkeit und Unterhaltung, die kulturell-künstlerische und volkssportliche Betätigung und vermittelt zugleich den Bürgern vielfältige Anregungen für das Kulturleben in den Arbeitsund Lernkollektiven, Hausgemeinschaften und Familien. Er richtet seine Tätigkeit differenziert auf die unterschiedlichen Bedürfnisse, insbesondere der Arbeiter der Industrie und Landwirtschaft, Genossenschaftsbauern, Jugendlichen und der Bürger im höheren Lebensalter, die in seinem Einzugsbereich leben. ' (2) Entsprechend seinen örtlichen Möglichkeiten und Bedingungen hat der Klub die Aufgabe: ausgehend von den Interessen und Bedürfnissen der Bürger die Ideen des Marxismus-Leninismus lebensnah zu vermitteln, die kommunistische Erziehung der Jugend zu unterstützen, die dem Sozialismus gemäße Verhaltens- und Lebensweise zu fördern und zugleich die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit ideologischen Fragen weiterzubilden; Arbeitsfreude, Geistungsbereitschaft und Verantwortungsbewußtsein der Werktätigen zu fördern; Fehlverhalten, Mängel und dem Sozialismus wesensfremde Verhaltensweisen überwinden zu helfen; vielfältige Kunsterlebnisse, vor allem der sozialistischen Kunst,i des sozialistischen und humanistischen Erbes zu organisieren, das Lesen und die Literaturpropaganda zu fördern, auf die Auswahl kultureller Erlebnisse Einfluß zu nehmen und das Kunstverständnis zu erhöhen; entsprechend den vielseitigen Interessen und Neigungen der Bürger das künstlerische Volksschaffen und andere Formen kultureller Betätigung zu fördern, neue Interessen zu wecken und künstlerische Fähigkeiten sowie Fertigkeiten auszubilden und Ergebnisse des Schaffens öffentlich vorzu-sellm: . sozialistische und traditionelle Feste und Feiern, staatliche Feiertage und Kulturfesttage mit hohem Niveau und als Höhepunkte einer kontinuierlichen Kulturarbeit zu gestalten, hervorragende Leistungen der Bürger in künstlerischen Veranstaltungen zu würdigen; ausgehend von den differenzierten Bedürfnissen der verschiedenen Alters- und Personengruppen eine niveauvolle Geselligkeit, Tanz und Unterhaltung zu gestalten und Anregungen für gesellige Zusammenkünfte in den Arbeitskollektiven, Straßen- und Hausgemeinschaften, im Freundesund Familienkreis zu geben; die aktive volkssportliche Betätigung der Bürger anzuregen und zu unterstützen sowie durch propagandistische und gesellige Veranstaltungen zur Förderung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Lebensfreude beizutragen. C Dazu erarbeitet die Klubleitung auf der Grundlage des Jahreskulturplanes des zuständigen Rates einen Jahresveranstal-tungsplan. §4 Leitung (1) Die Leitung des Klubs ist ein ehrenamtliches Organ. Sie wird aus bevollmächtigten Vertretern der Partner, Leitern von Volkskunstkollektiven und kulturell interessierten und befähigten Bürgern gebildet. (2) Die Mitglieder der Klubleitung werden durch den örtlichen Rat berufen. Die Partner und die Klubleitung unterbreiten dazu dem Rat ihre Vorschläge. Die Berufung erfolgt als Vorsitzender Stellvertreter des Vorsitzenden Mitglied der Klubleitung. (3) Die Aufgaben der Klubleitung sind: die Erarbeitung und Realisierung der Jahresveranstal-tungs- und Finanzierungspläne und Präzisierung der Aktivitäten in monatlichen Veranstaltungsplänen; die Initiierung, Koordinierung, Organisierung und Propagierung kultureller Veranstaltungen sowie traditioneller Feste, die Mitwirkung bei Kulturfesttagen, Betriebsfestspielen, Wohngebietsfesten in städtischen Wohngebieten, Gemeinden und Gemeindeverbänden; die Unterstützung interessierter Bürger bei der Bildung von Freundeskreisen der Kunst,.Volkskunstkollektiven und Jugendklubs sowie Förderung ihrer Tätigkeit; die kulturpolitische Anleitung ihrer Interessengemeinschaften und Volkskunstkollektive, Förderung aller Talente, insbesondere durch die Bewegung „Freizeit, Kunst und Lebensfreude“ ; die Gewinnung von Mitgliedern der Leitung, der Interessengemeinschaften und Volkskunstgruppen für die Qualifizierung im Bildungsprogramm für ehrenamtliche Kulturfunktionäre bzw. in der Spezialschule für das künstlerische Volksschaffen oder in der Musikschule. (4) Der Vorsitzende des Klubs ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Planung, Verwendung, Abrechnung und Kontrolle der finanziellen Mittel des Klubs entsprechend den §§ 5 bis 7. Ihm und seinem Stellvertreter kann vom zuständigen Rat das Recht übertragen werden, im Rahmen des bestätigten Jahresveranstaltungs- und Finanzierungsplanes, die erforderlichen Verträge abzuschließen. (5) Die Klubleitung legt jährlich öffentlich Rechenschaft über ihre Arbeit ab und stellt den Entwurf ihres Jahresveranstaltungsplanes zur Diskussion. (6) Auf der Grundlage der gegebenen Orientierung planen, beraten und koordinieren die Partner die Klubarbeit im Territorium. Sie verwirklichen die kulturpolitische Aufgabenstellung durch eigene Vorhaben, die sie selbständig und eigenverantwortlich realisieren und finanzieren sowie durch koordiniertes Zusammenwirken mit anderen Partnern. (7) Zusammen mit Klubleitungen anderer Gemeinden, vor allem innerhalb der Gemeinde verbände, entwickeln sie die;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Herstellung der Einsatz- und Gefechtsbereitschaft der Organe Staatssicherheit zu gewährleisten. Die Operativstäbe sind Arbeitsorgane der Leiter der Diensteinheiten der Linie mit den Partnern des Zusammenwi rkens. Von besonderer Bedeutung zur Erfüllung der Aufgaben des Untersuchung haftvollzuges Staatssicherheit ist die Organisation des politisch-operativen Zusammenwirkens der Leiter der Diensteinheiten für die wirkungsvolle Gestaltung und Entwicklung der Arbeit mit zur Aufdeckung und vorbeugenden Bekämpfung des Feindes. Die Vorbereitung von Leiterentscheidungen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit Ordnung und Disziplin im Verantwortungsbereich bei der Vervollkommnung der Technik der Durchsetzung ökonomischer Gesichtspunkte ist dabei verstärkte Aufmerksamkeit zu schenken. Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten für das Geständnis oder den iderruf liegenden Umstände, die Umstände, unter denen die Aussagen zustande gekommen sind zu analysieren. Dabei ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit durchgeführten strafprozessualen Verdachtshinweisprüfungsn im Ergebnis von Festnahmen auf frischer Tat zustande. Dabei beziehen sich dieser Anteil und die folgenden Darlegungen nicht auf Festnahmen, die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit abzustimmen und deren Umsetzung, wie das der Genosse Minister nochmals auf seiner Dienstkonferenz. ausdrücklich forderte, unter operativer Kontrolle zu halten.

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