Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 419

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 419 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 419); iSiyiJVCbä iw* ■■ ** HcxfediulhjMfc’ ■ ‘ f f% f* * r* * f f\f\sfür ■ p\!' - i? I?;"*’.--- Nh;?=; ,, V, Vi g Wi iV 1 ü ! f vi. 1 J 419 der Deutschen Demokratischen Republik 1976 Berlin, den 21. September 1976 Teil I Nr. 34 Tag Inhalt Seite 3. 9. 76 Verordnung über Veränderungen bei Sonderstipendien Karl-Marx-, Wilhelm Pieck- bzw. Johannes-R.-Becher-Stipendium 419 13.9.76 Siebenundzwanzigste Durchlührungsbestimmung zum Zollgesetz Änderung des Verfahrens für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege sowie im grenzüberschreitenden Reiseverkehr t 420 27. 8. 76 Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet Handel und Versorgung 420 Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 420 Verordnung über Veränderungen bei Sonderstipendien Karl-Marx-, Wilhelm-Pieck- bzw. Johannes-R.-Becher-Stipendium* vom 3. September 1976 §1 (1) Die Höhe des Karl-Marx-Stipendiums beträgt 450 M monatlich. (2) Mit’dem Karl-Marx-Stipendium können 200 Studenten der Universitäten und Hochschulen für die Dauer des Studiums ausgezeichnet werden. §2 (1) Die Höhe des Wilhelm-Pieck-Stipendiums beträgt 400 M monatlich. (2) Mit dem Wilhelm-Pieck-Stipendi um können 420 Studenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen für die Dauer des Studiums ausgezeichnet werden. §3 (1) Die Höhe des Johannes-R.-Becher-Stipendiums beträgt 350 M monatlich. * Verordnung vom 30. April 1953 über jdie Verleihung des Karl-Marx-Stipendiums an Studierende der Universitäten und Hochschulen (GBl. Nr. 57 S. 611) Verordnung vom 3. Januar 1951 über die Verleihung eines „Wilhelm-Pieck-Stipendiums“ an Arbeiter- und Bauernstudenten der Universitäten und Hochschulen und an Schüler der Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. Nr. 5 S. 23) Anordnung vom 10. Juni 1959 über die Verleihung des Johannes-R.-Becher-Stipendiums an Studierende der Germanistik der Universitäten und Hochschulen (GBl. I Nr. 43 S. 619) (2) Mit dem Johannes-R.-Becher-Stipendium können 50 Studenten der Universitäten, Hoch- und Fachschulen der Studienrichtungen Germanistik. Kultur-, Kunst- und Theaterwissenschaften einschließlich der entsprechenden Studienrichtungen der Lehrerausbildung ausgezeichnet werden. §4 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1977 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Abs. 1 des § 2 der Verordnung vom 30. April 1953 über die Verleihung des Karl-Marx-Stipendiums an Studierende der Universitäten und Hochschulen (GBl. Nr. 57 S. 611), b) § 1 der Verordnung vom 3. Januar 1951 über die Verleihung eines „Wilhelm-Pieck-Stipendiums“ an Arbeiterund Bauernstudenten der Universitäten und Hochschulen und an Schüler der Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. Nr. 5 S. 23), c) Absätze 1 und 2 des § 2 der Anordnung vom 10. Juni 1959 über die Verleihung des Johannes-R.-Becher-Stipen-diums an Studierende der Germanistik der Universitäten und Hochschulen (GBl. I Nr. 43 S. 619). Berlin, den 3. September 1976 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen - Prof. Böhme;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Die Bewaffnung der Angehörigen - insbesondere des Wach-und Sicherungsdienstes - hat auf der Grundlage des Bewaffnungsplanes der Abteilung zu erfolgen. Die Bewaffnung und materiell-technische Ausrüstung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmurigen der Untersuchungshaftvollzugsordnung -UHV in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit vom Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Ausfertigung V: Gemeinsame Festlegung der Leiser des Zentralen Medizinisehen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit.

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