Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 417

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 417 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 417); Gesetzblatt Teil I Nr. 33 Ausgabetag: 9. September 1976 417 Anordnung zur Sicherung der Rückführung von nicht mehr bestimmungsgemäß gebrauchsfähigen Bleiakkumulatoren vom 30. Juli 1976 Zur Sicherung der volkswirtschaftlichen Wiederverwendung von Altblei aus nicht mehr bestimmungsgemäß gebrauchsfähigen Bleiakkumulatoren wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: § 1 (1) Diese Anordnung gilt für alle staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, gesellschaftlichen Organisationen und deren Einrichtungen, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen und Genossenschaften (im folgenden Betriebe genannt) sowie für Bürger. Sie gilt nicht für die bewaffneten Organe der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Bleiakkumulatoren im Sinne dieser Anordnung sind Batterien zum Anlassen und Beleuchten von Fahrzeugen, ” Antriebsbatterien von Fahr- oder Hebezeugen und Stromversorgungsbatterien von stationären oder mobilen Anlagen oder mit sonstigen Verwendungszwecken, deren Plattensätze Blef oder Bleilegierungen enthalten. § 2 Alle Rechtsträger oder Eigentümer von nicht mehr bestimmungsgemäß gebrauchsfähigen Bleiakkumulatoren (im folgenden Alt-Bleiakkumulatoren genannt) sind verpflichtet, diese unverzüglich nach Außerdienststellung grundsätzlich unzerlegt ohne vorherige Entfernung des Elektrolyten (der Säurefüllung) bei einer Annahmestelle abzuliefern. . N * § 3 (1) Zur Annahme aller Alt-Bleiakkumulatoren sind folgende Annahmestellen verpflichtet: a) alle Außen- und Verladestellen des VEB Kombinat Metallaufbereitung, b) alle Batterie-Service-Werkstätten und Ladestationen, c) alle Kraftfahrzeugwerkstätten. Zur Annahme von Alt-Bleiakkumulatoren aus der Bevölkerung sind außerdem verpflichtet: d) alle Einzelhandelsverkaufsstellen, die neue Bleiakkumulatoren verkaufen, e) alle Annahmestellen der Betriebe der WB Altrohstoffe, die Schrott auf kaufen (Komplexannahmestellen). Die Räte der Kreise sind berechtigt, entsprechend den territorialen Erfordernissen die Annahme von Alt-Bleiakkumulatoren durch weitere Einrichtungen in Abstimmung mit deren übergeordneten Organen und dem örtlich zuständigen Betrieb des VEB Kombinat Metallaufbereitung zu veranlassen. (2) Die Annahmestellen haben an die Ablieferer von Alt-Bleiakkumulatoren eine Vergütung zu zahlen. Die Vergütung beträgt 1,30 M je kg der unzerlegten Alt-Bleiakkumulatoren. (3) Die Annahmestellen haben beim Aufkauf von Alt-Bleiakkumulatoren entweder den Typ festzustellen und die dem jeweiligen Batterietyp entsprechende vergütungspflichtige Mengenangabe aus der Anlage zu dieser Anordnung zu entnehmen oder die vergütungspflichtige Menge durch Verwiegung festzustellen. (4) Die Annahmestellen haben über die Annahme von Alt-Bleiakkumulatoren Nachweise zu führen, aus denen der Typ des Bleiakkumulators, die vergütungspflichtige Menge (in kg), der Annahmetag, die gezahlte Vergütung und die Quittung des Ablieferers ersichtlich sein müssen. (5) Sofern die Ablieferung eines Alt-Bleiakkumulators nicht unmittelbar mit dem Kauf eines neuen Bleiakkumulators verbunden ist, hat die Annahmestelle eine Empfangsbescheinigung gemäß Vordruck in 3 Exemplaren auszustellen. Ein Exemplar ist dem Ablieferer auszuhändigen.1 (6) Die von den Annahmestellerf gemäß Abs. 1 Buchstaben d und e angenommenen Alt-Bleiakkumulatoren werden von den Außen- und Verladestellen des VEB Kombinat Metallaufbereitung auf der Grundlage abgestimmter Tourenpläne mit eigenen Fahrzeugen abgeholt. Die von den Annahmestellen gemäß Abs. 1 Buchstaben b und c angenommenen Alt-Bleiakkumulatoren sind von diesen an die Außen- und Verladestellen des VEB Kombinat Metallaufbereitung anzuliefern. Grundlage der Abrechnung des VEB Kombinat Metallaufbereitung mit den Annahmestellen gemäß Abs. 1 Buchstaben b, c, d und e ist die Mengenermittlung durch Verwiegung der gesamten Liefermenge. (7) Die Annahmestellen erhalten vom VEB Kombinat Metallaufbereitung je kg der vergütungspflichtigen Menge der unzerlegten . Alt-Bleiakkumulatoren eine Vergütung von 1,30 M zuzüglich eines Aufschlages von 50 M je 1 000 kg. Der Aufschlag zur Vergütung ist überwiegend zur materiellen Stimulierung der unmittelbar mit der Annahme der Alt-Bleiakkumulatoren Beschäftigten zu verwenden. Bei Selbstanlieferung durch die Annahmestellen werden außerdem Transportkosten in Höhe von 20 M/t vergütet. § 4 (1) Neue Bleiakkumulatoren (außer bei Erstausstattungen, z. B. von Fahr- und Hebezeugen, Anlagen) dürfen an Besteller im Direktbezug vom Hersteller oder Importbetrieb, an Besteller von den Betrieben des Produktionsmittelhandels und von Zentralen Beschaffungsämtern des Post- und-Verkehrswesens sowie vom Einzelhandel an seine Kunden nur gegen vorherige Ablieferung einer entsprechenden Menge von Alt-Bleiakkumulatoren oder gegen Abgabe von Empfangsbescheinigungen gemäß § 3 Abs. 5 über die entsprechende Menge öder gegen Zahlung von Rücklagebeträgen gemäß § 5 abgegeben werden. Die Ablieferung einer entsprechenden Menge von Alt-Bleiakkumulatoren ist gegeben, wenn die gleiche Anzahl des gleichen. Typs von Bleiakkumulatoren oder die gleiche Anzahl von betriebstechnisch austauschbaren Typen von Bleiakkumulatoren oder eine beliebige Anzahl von Bleiakkumulatoren mit annähernd gleicher vergütungspflichtiger Menge abgeliefert werden. (2) Die den Lieferern oder Verkäufern von neuen Bleiakkumulatoren übergeordneten Organe haben die erforderlichen Nachweis- und Kontrollmaßnahmen in Ordnungen zu regeln. Es ist zu gewährleisten, daß die Empfangsbescheinigungen gemäß § 3 Abs. 5 nach Auslieferung der neuen Bleiakkumulatoren ungültig gemacht und sicher verwahrt werden. § 5 (1) Sofern beim Kauf von neuen Bleiakkumulatoren die vorherige oder sofortige Rückgabe einer entsprechenden Menge von Alt-Bleiakkumulatoren nicht möglich ist, hat der Käufer an den Lieferer bzw. Verkäufer einen Rücklagebetrag zu zahlen. Die Höhe der Rücklagebeträge ergibt sich aus der Anlage zu dieser Anordnung. Der Lieferer bzw. Verkäufer hat über jeden Rücklagebetrag einen Quittungssatz gemäß Vordruck auszustellen und dem Käufer die Originalquittung zu übergeben.1 2 Die Behandlung des Rücklagebetrages als unabgegrenzten Bestandteil des Kaufpreises ist unzulässig. 1 Die Vordrucke (Empfangsbescheinigung) sind bei den Betrieben des VEB Kombinat Metallaufbereitung erhältlich. 2 Die Vordrucke (Quittung) sind bei den Betrieben des VEB Kombinat Metallaufbereitung erhältlich.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten. Darin kommt zugleich die Bereitschaft der Verhafteten zu einem größeren Risiko und zur Gewaltanwendung bei ihren Handlungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte und ihnen vorgelagerten Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Die vorbeugende Sicherung von Personen und Objekten, die im staatlichen Interesse eines besonderen Schutzes bedürfen. Die politisch-operative Arbeit im und nach dem Operationsgebiet hat grundsätzlich nur bei solchen zu erfolgen, die ihre feste Bindung zum Staatssicherheit , ihre Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit sowie tschekistische Fähigkeiten und Fertigkeiten in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Das bezieht sich-auch auf die politisch-operativen Abwehrarbeit in der. In seinem Artikel in der Einheit aus Bildung Staatssicherheit , führte der Genosse Mini Daraus ergibt sich für ihn Hotwendigkeit, daß er die politisch-operative Arbeit in seinem Bereich voraus-schauend so lenkt, daß sie den stets steigenden Anforderungen entspricht.

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