Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 413

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 413 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 413); Gesetzblatt Teil I Nr. 33 Ausgabetag: 9. September 1976 413 §10 Werktätigen, die ständig schwerstgaschädigte Angehörige zu pflegen haben, sollen unter Berücksichtigung ihrer erhöhten Belastungen durch die Betriebe, Einrichtungen und sozialistischen Produktionsgenossenschaften vorrangig Ferienplätze bereitgestellt werden. §11 (1) Durch die Räte der Bezirke, die Betriebe, Einrichtungen und sozialistischen Produktionsgenossenschaften sind im Rahmen der ihnen zur Verfügung stehenden Kapazitäten Voraussetzungen zu schaffen, um geschädigten Kindern die Teilnahme an betrieblichen Kinderferienlagern und Pionier-ferienlagem zu ermöglichen. (2) Die Betriebe, Einrichtungen und sozialistischen Produktionsgenossenschaften unterstützen die Räte der Bezirke bei der Durchführung von speziellen Kinderferienlagern für geschädigte Kinder dufth Bereitstellung betrieblicher Ferieneinrichtungen. (3) Durch die Räte der Bezirke und Kreise sind für die Teilnahme geschädigter Kinder an Kinderferienlagern Betreuungskräfte des Gesundheits- und Sozialwesens bereitzustellen. §12 Die Räte der Kreise und Bezirke unterstützen die in dieser Verordnung genannten Bürger bei der sportlichen Betätigung im Versehrtensport zur Festigung ihres Gesundheitszustandes und zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit. §13 Erleichterungen durch Dienstleistungen und sonstige Maßnahmen (1) Die Räte der Gemeinden, Städte und Stadtbezirke legen weitere Maßnahmen fest, um den schwerstgeschädigten und pflegebedürftigen Bürgern sowie den sie betreuenden Familienangehörigen schrittweise irn Rahmen der planmäßigen Fonds individuell die Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbessern, insbesondere durch Organisierung geeigneter Dienstleistungen, Vermeidung und Beseitigung architektonischer Barrieren in auszuwählenden Objekten-des Städte- und Wohnungsbaus und in gesellschaftlichen Einrichtungen. (2) Bei besonderer Dringlichkeit ist den genannten Bürgern auf Antrag im Rahmen der örtlichen Möglichkeiten bevorzugt ein Femsprechansehluß einzurichten. (3) Die Räte der Bezirke haben in ihrem Territorium schrittweise und im Rahmen ihrer planmäßig zur Verfügung stehenden Fonds Verkaufsstellen bzw. entsprechende Verkaufsbereiche für technische Hilfen für schwerstgeschädigte Bürger zu schaffen. Das erforderliche Sortiment technischer Hilfen wird durch den Minister für Gesundheitswesen in Verbindung mit dem Minister für Handel und Versorgung und den zuständigen Industrieministern vorgegeben § 14 Beschwerdeverfahren (1) Gegen die auf Grund dieser Verordnung getroffenen Entscheidungen des Rates der Gemeinde, der Stadt bzw. des Stadtbezirkes ist die Beschwerde zulässig. Die Berechtigten sind darüber zu belehren. (2) Die Beschwerde ist innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnisnahme von der Entscheidung bei dem örtlichen Rat einzureichen, der die Entscheidung getroffen hat. (3) Wird der Beschwerde nach Überprüfung nicht stattgegeben, ist sie innerhalb von 8 Tagen an den Rat des Kreises weiterzuleiten. Der Rat des Kreises entscheidet innerhalb von 2 Wochen endgültig. §15 Finanzierung Die Mietzuschüsse und sonstigen finanziellen Zuwendungen gemäß den §§ 7 und 8 werden im Rahmen der dafür im Staatshaushalt vorgesehenen Mittel gezahlt. Die Maßnahmen und finanziellen Leistungen aus den Kultur- und Sozialfonds der Betriebe und Einrichtungen bleiben dadurch unberührt. Schlußbestimmungen §16 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister für Gesundheitswesen im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. §17 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 1976 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt § 6 Absätze 2 und 3 der Anordnung vom 26. August 1969 zur Sicherung des Rechts auf Arbeit für Rehabilitanden (GBl. II Nr. 75 S. 470) außer Kraft. Berlin, den 29. Juli 1976 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Mittag Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Der Minister für Gesundheitswesen Prof. Dr. sc. med. Mecklinger * 1 2 Verordnung über die Förderung der aus dem Dienst entlassenen Angehörigen der Deutschen Volkspolizei sowie der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Innern vom 12. August 1976 Die aus dem Dienst in Ehren entlassenen Angehörigen der Deutschen Volkspolizei sowie der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Innern haben getreu ihrem Eid wesentlich zur Erhöhung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie zum zuverlässigen Schutz der sozialistischen Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik beigetragen. Zu ihrer weiteren Förderung wird gemäß § 18 der Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutscheh Demokratischen Republik vom 3. Mai 1976 über den Dienst in der Deutschen Volkspolizei sowie in den Organen Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Innern (Dienstlaufbahnordnung) (GBl. I Nr. 20 S. 277) folgendes verordnet: §1 Anerkennung der Verdienste und Erfahrungen (1) Die Wachtmeister und Offiziere haben während ihrer langjährigen Dienstzeit in der Deutschen Volkspolizei sowie in den Organen Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Innern (nachstehend Organe des Ministeriums des Innern genannt) eine fundierte politische und umfangreiche fachliche Ausbildung und Erziehung erhalten. Sie sind bewährte, erprobte und zuverlässige Kader und bei einer weiteren beruflichen Tätigkeit nach der in Ehren erfolgten Entlassung aus den Organen des Ministeriums des Innern dementsprechend in den Arbeitsprozeß einzugliedern. (2) Die Ämter für Arbeit bei den örtlichen Räten haben in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Organe des Ministeriums des Innern zu gewährleisten, daß den aus den Organen des Ministeriums des Innern entlassenen Wachtmeistern;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Unte suchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie sind unverzüglich zu informieren. Beweierhebliche Sachverhalte sind nach Möglichkeit zu sichern. Die Besuche sind roh Verantwortung für den Besucherverkehr.

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