Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 404

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 404 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 404); 404 Gesetzblatt Teil I Nr. 32 Ausgabetag: 2. September 1976 zungsentzug, Nutzungsbeschränkung, Bergschäden), insbesondere auf die Tagesoberfläche und das Grundwasser, c) Angaben über vorgesehene weitere Untersuchungsarbeiten sowie über die Zeiträume, in denen die Angaben gemäß Buchstaben a und b präzisiert werden. (4) Dem Antrag auf Festsetzung von Bergbauschutzgebieten für die unterirdische Speicherung sind außer dem Nachweis und den Angaben gemäß Abs. 1 insbesondere beizufügen: a) Nachweis des Speichervolumens oder Angaben über Art, Umfang und Zeitraum vorgesehener Maßnahmen zur Bestimmung des Speichervolumens, b) Speicherkonzeption mit Angabe des Nutzungsbeginns und der zu erwartenden Auswirkungen (Nutzungsentzug, Nutzungsbeschränkung, Bergschäden), insbesondere auf die Tagesoberfläche und das Grundwasser, c) Angaben über den Höhenverlauf (Karten) der zu schützenden speicherfähigen Gesteine. (5) Nach Festsetzung der Bergbauschutzgebiete hat der An- tragsteller in dem bei der Festsetzung der Bergbauschutzgebiete bestimmten Umfang Dokumentationen (Karten u. a.) über die Bergbauschutzgebiete den zuständigen zentralen und örtlichen Organen zu übersenden. , (6) Die Bergbauschutzgebiete sind öffentlich bekanntzumachen. (7) Der Leiter der Obersten Bergbehörde erläßt Grundsätze über das Verfahren bei der Festsetzung von Bergbauschutzgebieten. Er führt das Register der Bergbauschutzgebiete. (8) Bei der Änderung und Aufhebung von Bergbauschutzgebieten gelten die Absätze 1 bis 7 sinngemäß. (9) Abweichende Regelungen zu den Absätzen 1 bis 7 trifft in Einzelfällen der Ministerrat. §3 (1) Die Auftraggeber von Bauvorhaben und Maßnahmen in I Bergbauschutzgebieten haben vor dem Festlegen der Standorte I eine bergbauliche Stellungnahme bei dem Betrieb, bzw. dem ! ihm übergeordneten wirtschaftsleitenden Organ oder dem zuständigen Organ, in dessen Interesse das Bergbauschutzgebiet festgelegt wurde, einzuholen. (2) Die Standortbestätigung, Standortgenehmigung oder städtebauliche Einordnung darf in Bergbauschutzgebieten nur erteilt werden, wenn die bergbauliche Stellungnahme gemäß Abs. 1 vorliegt. Dem gemäß Abs. 1 zuständigen Betrieb bzw. dem ihm übergeordneten wirtschaftsleitenden Organ oder dem 1 zuständigen Organ ist das Ergebnis der Standortbestätigung, Standortgenehmigung oder städtebaulichen Einordnung schriftlich mitzuteilen. (3) In der bergbaulichen Stellungnahme sind, soweit dies für das Bauvorhaben oder für die geplante Maßnahme von Bedeutung ist, u. a. anzugeben: a) der Zeitpunkt und das Ausmaß der Nutzungsbeschränkung und des Nutzungsentzuges sowie der zu erwartenden Bodenbewegungen, Grundwasserabsenkungen usw, b) Maßnahmen zur Verhinderung oder Verminderung von Bergschäden. (4) Der gemäß Abs. 1 zuständige Betrieb bzw. das ihm übergeordnete wirtschaftsleitende Organ oder das zuständige Organ hat der Bergbehörde eine Ausfertigung der bergbaulichen Stellungnahme zu übersenden. Zu §21 Abs. 2 des Berggesetzes: §4 (1) Für die bergbauliche Stellungnahme zu Bauvorhaben und Maßnahmen in Bergbauschutzgebieten gilt § 3. (2) Für bergschadengefährdete Gebiete außerhalb von Bergbauschutzgebieten gilt § 3 Abs. 2 entsprechend. §5 Schlußbestimmungen (1) Diese Durchführungsverordnung tritt am 1. Oktober 1976 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die §§ 2, 10, 11 und 29 Absätze 1 und 6 der Ersten Durchführungsverordnung vom 12. Mai 1969 zum Berggesetz der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr. 40 S. 257; Ber. Nr. 50 S. 336) außer Kraft. Berlin, den 12. August 1976 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Mittag Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Der Minister für Geologie Dr. Bochmann Anordnung Nr. 2* über die Festsetzung, öffentliche Bekanntmachang und Registrierung von Bergbauschutzgebieten vom 12. August 1976 Auf Grund des § 2 Abs. 7 der Dritten Durchführungsverordnung vom 12. August 1976 zum Berggesetz der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 32 S. 403) wird zur Änderung der Anordnung vom 10. Juli 1969 über die Festsetzung, öffentliche Bekanntmachung und Registrierung von Bergbauschutzgebieten (GBl. II Nr. 62 S. 405) im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und den Vorsitzenden der Räte der Bezirke folgendes angeordnet: §1 Der §1 Abs. 2 wird durch folgenden Buchst, c ergänzt: „oder c) durch geologische Aufschlüsse für den Abbau geeignete Lagerstätten mineralischer Rohstoffe oder speicherfähige Gesteine nachgewiesen, aber noch nicht oder nicht hinreichend erkundet sind.“ §2 Der § 4 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „(1) Außer den im § 2 Absätze 1 bis 4 der Dritten Durchführungsverordnung vom 12. August 1976 zum Berggesetz jeweils geforderten Angaben und Nachweisen sind im Antrag auf Festsetzung eines Bergbauschutzgebietes anzugeben oder dem Antrag beizufügen: a) Name des Antragstellers und des ihm übergeordneten wirtschaftsleitenden Organs, b) Bezeichnung des Bergbauschutzgebietes und des zu schützenden mineralischen Rohstoffes oder der zu schützenden speicherfähigen Gesteine,. c) Größe des Bergbauschutzgebietes (in ha), d) Stellungnahme der Abteilung Geologie des Rates des Bezirkes mit Ausnahme der Anträge für Bergbauschutzgebiete gemäß § 3 , e) Stellungnahme des Ministeriums für Geologie für Bergbauschutzgebiete gemäß 5 3, f) Stellungnahme der für die Leitung der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft zuständigen staatlichen Organe, wenn im beantragten Bergbauschutzgebiet land- oder forstwirtschaftliche Nutzung besteht bzw. Naturschutzgebiete liegen, g) Stellungnahme des Ministeriums für Nationale Verteidigung, die über das örtlich zuständige Wehrbezirkskommando zu beantragen ist, h) Stellungnahme der örtlich zuständigen Bezirksbehörde der Deutschen Volkspolizei.“ * Anordnung (Nr. 1) vom 10. Juli 1969 (GBl. n 'Nr. 62 S. 405);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache . Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen.

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