Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 401

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 401 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 401); Gesetzblatt Teil I Nr. 31 Ausgabetag: 24. August 1976 401 terinspekteure des Bezirksgerichts sind gleichfalls als Richter zu wählen. §3 Der Minister der Justiz reicht die Vorschläge für die Wahl der Direktoren und Richter der Bezirksgerichte im Einvernehmen mit den Bezirksausschüssen der Nationalen Front bei den Räten der Bezirke ein. Die Kandidaten Vorschläge für die Wahl der Richter der Senate für Arbeitsrecht werden dem Minister der Justiz von den Bezirksvorständen des FDGB unterbreitet. §4 Die Direktoren und Richter der Bezirksgerichte werden gemäß §46 Absätze 3 und 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. September 1974 (GBl. I Nr. 48 S. 457) und den Festlegungen des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. August 1976 über die Durchführung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte im Jahre 1976 sowie der Wahlordnung gewählt. Soweit sich hieraus keine weiteren Anforderungen ergeben, wird die Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses nach der für die Beschlußfassung des Bezirkstages geltenden Geschäftsordnung bestimmt. §5 (1) Der Direktor und die Richter des Bezirksgerichts sind durch den Bezirkstag unmittelbar nach ihrer Wahl gemäß § 49 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu verpflichten. (2) Der Direktor und die Richter erhalten eine Urkunde über ihre Wahl. (3) Die Bestätigung der Wahl des Direktors und der Richter ist vom Vorsitzenden des Rates des Bezirkes über das Bezirkswahlbüro dem Minister der Justiz zu übersenden. Wahl der Schöffen § Der Minister der Justiz legt die Zahlen der für die Bezirksgerichte zu wählenden Schöffen in einer Anordnung fest. §7 (1) Die Schöffenkandidaten werden von den Parteien und Massenorganisationen vorgeschlagen. Die Kandidaten müssen die gesetzlichen Voraussetzungen des § 44 des Gerichtsverfassungsgesetzes erfüllen und im Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts wohnen oder arbeiten. (2) Die schriftlichen Wahlvorschläge haben folgende Angaben zu enthalten: Familienname und Vorname, Geburtsdatum und -ort, Wohnanschrift, berufliche Tätigkeit und Arbeitsstelle die vorschlagende Partei oder Massenorganisation die Zugehörigkeit zu einer Partei und zu Massenorganisationen Mitgliedschaft in einer Konflikt- oder Schiedskommission, Abgeordneter einer örtlichen Volksvertretung Begründung des Kandidatenvorschlages durch die vorschlagende Partei oder Massenorganisation die Bereitschaftserklärung des Kandidaten zur Wahl die Bestätigung des Rates der Gemeinde, des Rates der Stadt oder des Rates des Stadtbezirkes über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die WahL (3) Die Wahlvorschläge sind dem Bezirksausschuß der Nationalen Front und, soweit es sich um Vorschläge für die Wahl der Schöffen für Arbeitsrecht handelt, dem Bezirksvorstand des FDGB zuzuleiten. §8 . (1) Der Bezirksausschuß der Nationalen Front und der Bezirksvorstand des FDGB leiten die Wahl Vorschläge dem Be- zirkswahlbüro zur Prüfung des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen zu. Nach erfolgter Prüfung werden die Wahlvorschläge dem Bezirksausschuß der Nationalen Front oder dem Bezirksvorstand des FDGB zurückgegeben. (2) Führte die Überprüfung der Wahlvorschläge zur Ablehnung von Kandidaten, benennt der Bezirksausschuß der Nationalen Front oder der Bezirksvorstand des FDGB neue Kandidaten. Das gilt entsprechend, wenn Kandidaten auf Grund von Einwendungen der Bürger ausscheiden. §9 (1) Der Bezirksausschuß der Nationalen Front und der Bezirksvorstand des FDGB fassen die Wahlvorschläge in Vorschlagslisten zusammen. Die Vorschlagslisten haben die Angaben zur Person der Kandidaten (§ 7 Abs. 2) zu enthalten. (2) Der Bezirksausschuß der Nationalen Front legt die Vorschlagsliste beim Rat des Bezirkes, beim Bezirksausschuß der Nationalen Front und beim Bezirksgericht zur öffentlichen Einsichtnahme für die Dauer von einer Woche vor der Einreichung der Vorschlagsliste beim Rat des Bezirkes aus. Für die gleiche Dauer wird die Vorschlagsliste der Schöffenkandidaten für Arbeitsrecht beim Bezirksvorstand des FDGB ausgelegt. (3) Der Bezirksausschuß der Nationalen Front und der Bezirksvorstand des FDGB reichen die Vorschlagsliste mit den Wahlvorschlägen bis zum 14. Oktober 1976 beim Rat des Bezirkes ein. §10 (1) Die Schöffen der Bezirksgerichte werden gemäß § 46 Absätze 3 und 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes und den Festlegungen des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 18. August 1976 über die Durchführung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte im Jahre 1976 sowie der Wahlordnung gewählt. Soweit sich hieraus keine weiteren Anforderungen ergeben, wird die Wahl sowie die Feststellung des Wahlergebnisses nach der für die Beschlußfassung des Bezirkstages geltenden Geschäftsordnung bestimmt. (2) Die Wahl der Schöffen durch den Bezirkstag erfolgt durch Abstimmung über die Vorschlagslisten des Bezirksausschusses der Nationalen Front und des Bezirksvorstandes des FDGB. (3) Die Listen der gewählten Schöffen und die Wahlvorschläge sind vom Vorsitzenden des Rates des Bezirkes dem Leiter des Bezirkswahlbüros zu übermitteln. §11 (1) Die Verpflichtung der gewählten Schöffen gemäß § 49 des Gerichtsverfassungsgesetzes erfolgt durch den Direktor des Bezirksgerichts innerhalb von vier Wochen nach ihrer Wahl. (2) Die Schöffen erhalten eine Urkunde über ihre Wahl. §12 Schlußbestimmungen (1) Dieser Beschluß tritt am 18. August 1976 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 23. Juli 1971 über die Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte im Jahre 1971 Wahlordnung (GBl. II Nr. 60 S. 532) außer Kraft. Berlin, den 18. August 1976 Heusinger Vorsitzender des zentralen Wahlausschusses für die Leitung der Wahl der Direktoren, Richter und Schöffen der Bezirksgerichte ' ? V;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 401 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 401) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 401 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 401)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Der Leiter der Abteilung ist gegenüber dem medizinischen Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit den Inhaftierten weisungsberechtigt. Nährend der medizinischen Betreuung sind die Inhaftierten zusätzlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben und durch das gesamte System der Aus- und Weiterbildung in und außerhalb Staatssicherheit sowie durch spezifische Formen der politisch-operativen Sohulung. Die ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der aufgabenbezogenen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lage die Sicherheit und Ordnung in den Unter-s traf tans lal ltm fes Staatssicherheit weise ich an: Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in der Arbeit mit durchzusetzen. Technische Mittel können die nicht ersetzen! Sie können, sinnvoll kombiniert mit ihr, die Arbeit wirksamer machen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X