Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 385

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 385 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 385); tidbsdiuibiuiiot! t 385 der Deutschen Demokratischen Republik 1976 Berlin, den 12. August 1976 Teil I Nr. 29 Tag Inhalt Seite 29.7.76 Verordnung über die weitere schrittweise Einführung der 40-Stunden-Arbeitswoche 385 22. 7. 76 Bekanntmachung 386 30. 6. 76 Anordnung über die Ehrenkleidung in der Metallurgie 386 12. 7. 76 Anordnung über die planmäßige Erfassung von Altrohstoffen 387 21. 7. 76 Anordnung über eine Volks-, Berufs-, Wohnraum- und Gebäude-Probezählung 392 29. 7. 76 Anordnung Nr. 27 über die Ausgabe von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik 392 Verordnung über die weitere schrittweise Einfühlung der 40-Stunden-Arbeitswoche vom 29. Juli 1976 In Verwirklichung des gemeinsamen Beschlusses des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik über die weitere planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Zeitraum 1976 1980 vom 27. Mai 1976 wird in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes verordnet: §1 Diese Verordnung gilt für die in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehenden Werktätigen in Betrieben und Einrichtungen aller Eigentumsformen, staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen sowie gesellschaftlichen Organisationen. §2 (1) Für Werktätige, die im Drei- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiten, wird die wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden auf 40 Stunden verkürzt. (2) Für Werktätige, die im Zweischichtsystem arbeiten, wird die wöchentliche Arbeitszeit von 43% Stunden auf 42 Stunden verkürzt. §3 (1) Für alle vollbeschäftigten werktätigen Mütter, zu deren eigenem Haushalt 2 Kinder bis zu 16 Jahren gehören, wird die wöchentliche Arbeitszeit auf 40 Stunden verkürzt. Diese verkürzte Arbeitszeit gilt auch für vollbeschäftigte werktätige Mütter, die in ihrem Haushalt ein schwerstgeschädigtes Kind mit Anspruch auf Pflegegeld der Stufen III oder IV, auf Sonderpflegegeld oder Blindengeld der Stufen IV bis VI bzw. ein, blindes oder praktisch blindes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres zu versorgen haben. (2) Der Anspruch auf die 40-Stunden-Arbeitswoche endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die im Abs. 1 geforderten Voraussetzungen entfallen. §4 Die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 bzw. 42 Stunden gilt auch für Schichtarbeiter gemäß § 2 und werktätige Mütter gemäß §3, die infolge schwerer oder gesundheitsgefährdender Arbeit nach der Anordnung Nr. 4 vom 20. Juli 1967 zur Verordnung über Arbeitszeit und Erholungsurlaub (GBl. II Nr. 70 S. 483) verkürzt arbeiten, soweit nicht bereits eine kürzere wöchentliche Arbeitszeit festgelegt ist. §5 (1) Mit der Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit sind in den Betrieben mit den zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitungen solche Arbeitszeitregelungen zu vereinbaren, die den Interessen der Werktätigen entsprechen und die Produktionsbedingungen berücksichtigen. (2) Die Betriebe haben die sich aus der Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit ergebenden Fragen der Gestaltung des Berufsverkehrs mit den zuständigen örtlichen Staatsorganen bis zum 20. Oktober 1976 abzustimmen. §6 (1) Die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit erfolgt ohne Lohnminderung unter Beibehaltung der 5-Tage-Arbeits-woche. (2) Die tariflichen Stunden- und Monatslöhne sowie Gehälter bleiben unverändert. (3) Werktätigen, die Stundenlohn erhalten, wird für den durch die Arbeitszeitverkürzung ausfallenden Lohn ein Ausgleich in Höhe des Durchschnittsverdienstes gezahlt. Werktätigen, die zum Monatslohn bzw. Gehalt zusätzliche Zahlungen, wie monatliche Prämien, Erschwerniszuschläge u. a., erhalten, ist für den durch die Arbeitszeitverkürzung ausfallenden Arbeitsverdienst aus den zusätzlichen Zahlungen ein entsprechender Durchschnittsbetrag zu gewähren. Die Berechnung des Durchschnittsverdienstes bzw. Durchschnittsbetrages erfolgt nach der Verordnung vom 21. Dezember 1961 über die;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung untersteht dem Leiter der Abteilung. In Abwesenheit des Leiters der Abteilung trägt er die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet. Diese sind immittelbar für die Anleitung, Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft ist das Vorliegen des Haftbefehls und die Identität der Person zu prüfen. Verhaftete sind bei der Aufnahme in eine Untersuchungshaftanstalt namentlich zu registrieren.

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