Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 336

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 336 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 336); 336 Gesetzblatt Teil I Nr. 24 Ausgabetag: 13. Juli 1976 tion des jeweiligen Erzeugnisses festzulegen. Dabei ist von den in Standards, sonstigen Gütebestimmungen, Lieferbedingungen und anderen Rechtsvorschriften zur Verpackung getroffenen Festlegungen auszugehen. Der Kalkulation der Verpackungskosten sind zugrunde zu legen: der Einsatz des für den Verpackungszweck erforderlichen Materials, unter Berücksichtigung bestehender Materialverwendungsverbote bzw. Einsatzrichtlinien; Normative und Kennziffern des Materialverbrauchs gemäß Ziff. 2.2.; Stundenkostennormative (einschließlich Gemeinkosten) für die Abpackung. Verpackungskosten sind grundsätzlich Bestandteil der Selbstkosten der Erzeugnisse. Soweit eine andere Form der Verrechnung anzuwenden ist (z. B. die gesonderte Berechnung im Anhängeverfahren bzw. die Berechnung von Abnutzungsbeträgen), ergibt sich dies aus den speziellen Kalkulationsrichtlinien oder anderen Rechtsvorschriften. 2.9. Die Kosten für geringwertige und schnellverschleißende Arbeitsmittel sind entsprechend den in Rechnungsführung und Statistik getroffenen Festlegungen kalkulationsfähig. 2.10. Materialkosten einschließlich Kosten für Verpackung sind nicht kalkulationsfähig, soweit sie durch Mängel in der Material- und Verpackungsökonomie entstehen, insbesondere infolge der Verwendung nicht dimensionsgerechten Materials, der Verwendung von Material in höherer als der für den Verwendungszweck technologisch erforderlichen Güte, der Lieferung von fehlerhaftem Material durch den Vorlieferanten (z. B. Nachbearbeitungskosten), der nicht termingerechten Lieferung von Material, eines unwirtschaftlichen Warenbezugs. 2.11. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Kosten für Hilfsmaterial. 2.12. Die Betriebe kalkulieren fremde Lohnarbeit und Kooperation, soweit nichts anderes bestimmt ist, als Bestandteil der technologischen Einzelkosten. 2.13. Besondere Bestimmungen hinsichtlich der Kalkulation von Materialkosten sind im Rahmen der Anordnung weiterhin anzuwenden. 2.14. Zur Vereinfachung der Kalkulation und der Abrechnung kann Kleinmaterial mit Normativen verrechnet werden. Solche Normative sowie Nomenklaturen für das Kleinmaterial sind Bestandteil der speziellen Kalkulationsrichtlinien. 3 3. Lohnkosten 3.1. Die Betriebe kalkulieren die Lohnkosten auf der Grundlage der unter den gegebenen Bedingungen wirtschaftlichsten Technologie wie folgt: a) Der Kalkulation der Lohnkosten sind grundsätzlich technisch begründete Arbeitsnormen (überbetriebliche Normative und betriebliche Normen) sowie Besetzungsnormen (bei automatisierten und apparativen Prozessen) zugrunde zu legen. Soweit technisch begründete Arbeitsnormen nicht bestehen, sind der Kalkulation die in betrieblichen Normenkatalogen festgelegten Zeitwerte zugrunde zu legen. Der Tariflohn ist auf der Grundlage der Tarife, die in den für die jeweiligen Betriebe geltenden Rahmenkollektivverträgen festgelegt sind, und der geltenden Eingruppierungsunterlagen zu kalkulieren. Erschwemiszuschläge sind entsprechend den betrieblichen Festlegungen, jedoch nur bis zu der in den Rahmenkatalogen für Arbeitserschwernisse festgelegten Höchstbegrenzung, kalkulierbar. c Den Kalkulationen sind die Lohngruppen zugrunde zu legen, die der zur Durchführung der Arbeit erforderlichen Qualifikation entsprechen. b) Die Betriebe kalkulieren leistungsabhängige Prä-, mien zum Stücklohn sowie Prämien zum Zeitgrundlohn in der für die Betriebe mit Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitungen festgelegten Höhe. Dabei dürfen die festgelegten Höchstgrenzen nicht überschritten werden. c) Die Bestimmungen gemäß Buchstaben a und b gelten entsprechend für die Kalkulation von Löhnen, die sich aus tarifrechtlichen Vereinbarungen zur produktivitätsfördernden Lohngestaltung ergeben. d) Die Betriebe kalkulieren die aus den Normen herausgelösten Lohnbestandteile (M-Beträge). Dabei gilt der Grundsatz, daß die im Industriepreis realisierten M-Beträge mit den M-Beträgen übereinstimmen müssen, die den Werktätigen tatsächlich gezahlt werden. Das dazu anzuwendende Kalkulationsverfahren ist von den Preiskoordinierungsorganen der Industrie im Einvernehmen mit den zuständigen wirtschaftsleitenden Organen in den speziellen Kalkulationsrichtlinien festzulegen. e) Kalkulierbar sind auch Zuschläge für planmäßige Sonntags-, Feiertagsund Nachtarbeit, Zuschläge für Überstunden des Be- und Entladepersonals sowie der Kraftfahrer, Schichtprämien, Zuschläge für Brigadiere, Lohn für Anlem- und Umlemarbeiten, ' Löhne für technologisch bedingte Stillstandszeiten, wenn dieser Zeitaufwand bei der Festlegung der Normzeiten nicht bereits berücksichtigt ist. f) Gesondert weiterberechenbar sind die Zuschläge für nicht planmäßige Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie für Überstunden, wenn der Auftraggeber die Durchführung einer Leistung unter diesen Bedingungen fordert und der Weiterberechnung zustimmt; der Leistungslohnausgleich, soweit die mit einem Auftraggeber vereinbarte Leistung, die eine hohe Qualifikation erfordert, nur als Zeitlohnarbeit durchgeführt werden kann und nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen den zur Durchführung der Leistung eingesetzten Arbeitskräften ein Ausgleich bis zum Durchschnittsverdienst (Leistungslohnausgleich) zu zahlen ist. Voraussetzung ist, daß der Auftraggeber der gesonderten Berechnung des Leistungslohnausgleichs zustimmt. Derartige Vereinbarungen über die Weiterberechnung sind nur dann zulässig, wenn Aufträge der bezeichneten Art nicht regelmäßig durchgeführt werden. 3.2. Bei Veränderungen von technisch begründeten Arbeitsnormen und in Normenkatalogen festgelegten Arbeitsnormen gilt für die Preiskalkulation § 8 Abs. 1 Buchet, b. 3.3. Gültige Tarife im Sinne dieser Bestimmung sind die Tarife und die sonstigen die Entlohnung regelnden Bestimmungen nach den in den speziellen Kalkulationsrichtlinien getroffenen Festlegungen. Bei Änderungen von Tarifen oder von sonstigen die Entlohnung regelnden Bestimmungen entscheiden die;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Durcliführung von Transporten und die Absicherung gerichtlicher HauptVerhandlungen der Abteilung der angewiesen., Referat Operativer Vollzug. Die Durchsetzung wesentlicher Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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