Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 326

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 326 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 326); 326 Gesetzblatt Teil I Nr. 24 Ausgabetag: 13. Juli 1976 Arbeit mit dem Haushaltsbuch, der Gebrauchswert-Kosten-Analyse, der Kosten- und Betriebsvergleiche, der Erzeugnisgruppenarbeit und anderer bewährter Methoden der sozialistischen Betriebswirtschaft dem für die Betriebe real erreichbaren Leistungsvermögen entsprechen. Dabei ist zu gewährleisten : eine hohe, dem Bedarf entsprechende Qualität der Erzeugnisse; eine rationelle Ausnutzung der produktiven Fonds; eine hohe Materialökonomie; der zweckmäßige Elinsatz der Arbeitskräfte; die Anwendung einer wirtschaftlichen Technologie unter Zugrundelegung der entsprechend den gegebenen Produktions- und Auftragsbedingungen wirtschaftlichen Los- bzw. Chargengröße. (2) Für die Kalkulierbarkeit der Kosten nach Art und Höhe gelten die Festlegungen der Anlage 4. Die Kostenarten bzw. die Komplexkosten, die in der Anlage 4 nicht ausdrücklich als kalkulationsfähig bezeichnet sind, dürfen nicht kalkuliert werden. Die wichtigsten nicht kalkulationsfähigen Kosten sind in der Anlage 5 aufgeführt. §11 Die Kalkulation des Gewinns (1) Die Betriebe haben bei der Ausarbeitung der Kosten-und Industriepreiskalkulation die ihnen vorgegebenen kalkulatorischen Gewinnzuschläge auf die jeweils festgelegten Bemessungsgrundlagen zu beziehen. Die Vorgabe der kalkulatorischen Gewinnzuschläge und ihrer Bemessungsgrundlagen erfolgt in den speziellen Kalkulationsrichtlinien oder in anderen Rechtsvorschriften. (2) Die kalkulatorischen Gewinnzuschläge beruhen auf den für die einzelnen Industriezweige festgelegten Gewinnarmati-ven (Rate der Fondsrentabilität). Sie sind zu beziehen bei indirekter Zurechnung auf die bei Anwendung dieses Zurechnungsverfahrens jeweils festgelegten Bemessungsgrundlagen (z. B. maschinen-und anlagenbezogene Stunden-Kosten-Normative, Verarbeitungkosten) ; bei direkter Zurechnung auf die zur Herstellung des betreffenden Erzeugnisses bzw. der Erzeugnisgruppe eingesetzten, der Preisbildung zugrunde zu legenden produktiven Fonds. Der sich ergebende Gewinnbetrag ist der kalkulatorische Gewinn, der in den Industriepreis des Erzeugnisses eingeht Für die Ermittlung der produktiven Fonds und ihre Zuordnung auf die Erzeugnisse bzw. die Erzeugnisgruppen gelten y unter Berücksichtigung der in den speziellen Kaikulations-richtlinien getroffenen Bestimmungen die Festlegungen der Anlage 6. (3) Soweit besondere Festlegungen über die Kalkulation des Gewinns getroffen sind, z. B. für Exquisiterzeugnisse, Konsumgüter aus betrieblichen und örtlichen Reserven sowie für Ersatzteile, sind diese anzuwenden. §12 Produktionsfondsabgabe (1) Die Produktionsfondsabgabe ist nicht kalkulationsfähig (2) Bestimmungen über die Weiterberechnung der Produktionsfondsabgabe bleiben unberührt2 2 z. Z. gilt die Erste Durchführungsbestimmung vom 16. Dezember 1970 zur Verordnung über die Produktionsfondsabgabe (GBl. n 1971 Nr. 4 S. 34). §13 Zusatzgewinn (1) Für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse, die zu einem hohen ökonomischen Nutzen bei den Anwendern führen oder an deren Export ein hohes volkswirtschaftliches Interesse besteht, kann vom Amt für Preise ein Teil des in den Industriepreis einbezogenen Nutzens als Zusatzgewinn festgesetzt werden, der Grundlage für Zuführungen zum Leistungsfonds' ist Anträge der Betriebe sind von den Preiskoordinierungs-organen der Industrie der zuständigen Außenstelle des Amtes für Preise vorzulegen. (2) Der Zusatzgewinn wird den Betrieben 2 Kalenderjahre in voller Höhe gewährt Er ist danach in Abhängigkeit vom Tempo der internationalen wissenschaftlich-technischen Entwicklung unter Beibehaltung der festgesetzten Industriepreise grundsätzlich innerhalb der 3 folgenden Jahre abzubauen. B. Kosten- and Preisvorgaben §14 Anwendungsbereich der Kosten- und Preisvorgaben Kosten- und Preisvorgaben and auszuarbeiten und zu bestätigen für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse, deren Entwicklung in den Plänen Wissenschaft und Technik festgelegt ist §15 Verantwortung für die Ausarbeitung der Kosten- und Preisvorgaben (1) Die Kasten- und Preis Vorgaben sind von dem für das jeweilige Entwicklungsthema verantwortlichen Betrieb bzw. dem verantwortlichen Organ (im weiteren Entwicklungsbetrieb genannt) uszuarbeiten. Bei Durchführung von Forschungsaufgaben durch die Institute und Einrichtungen der Akademie der Wissenschaften der DDR und der Hochschulen sind die Kosten- und Preisvorgaben durch den Auftraggeber3 im Zusammenwirken mit den genannten Instituten und Einrichtungen auszuarbeiten. In den Prozeß der Ausarbeitung sind mit einzubeziehen: der Hersteller (wenn der für das Entwicklungsthema verantwortliche Betrieb nicht zugleich der Hersteller ist bzw. wenn ein Organ für die Entwicklung verantwortlich ist); die Hauptabnehmer; die wichtigsten Zulieferer. Diese sind verpflichtet, auf Anforderung des Entwicklungsbetriebes bei der Erarbeitung der Kosten- und Preisvorgaben mitzuwirken und die hierfür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Hauptabnehmer sind die Kombinate und Betriebe (einschließlich der Großhandelsbetriebe und der Außenhandelsbetriebe), die im Jahr der Produktionsaufnahme und im folgenden Planjahr zusammen den überwiegenden Teil der Produktion abnehmen. Sind Haushaltsorganisationen Hauptabnehmer, so entscheiden sie über ihre Mitwirkung an der Ausarbeitung der Kosten- und Preisvorgabe Außerdem sind die Hersteller der Vergleichseraeugnisse verpflichtet, Auskunft über die den Vergleichserzeugnissen zugrunde liegenden Gebrauchseigenschaften und Kosten zu erteilen. (2) Sofern das zu entwickelnde Erzeugnis Neuentwicklungen in mehreren Kooperationsstufen erforderlich macht, ist die Ausarbeitung und Abstimmung der Kosten- und Preisvorgabe gemeinsam in der Kooperationskette vorzunehmen. 3 Siehe § 9 der Verordnung vom 23. August 1972 über die Leitung, Planung und Finanzierung der Forschung an der Akademie der Wissenschaften und an Universitäten und Hochschulen (GBL n Nr. 53 S. 589).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes unterstellt. Er ist dem Vorführer gegenüber weisungs- und kontrollberechtigt. Der Wachschichtleiter leitet die Dienstdurchführung auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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