Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 312

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 312 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 312); 312 Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 30. Juni 1976 (4) Durch Sie Handelsbetriebe sind je Verbraucher an Hand der Verkaufsbescheinigungen die Anzahl der gekauften Karkassen und der gelieferten Reifen karteimäßig zu erfassen. Mit der Erfassung sind die Verkaufsbescheinigungen durch den Handelsbetrieb mit dem Stempel „Registriert am /Unterschrift“ zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung der Verkaufsbescheinigungen durch die Handelsbetriebe hat einheitlich zu erfolgen. (5) Werden in Ausnahmefällen Kfz-Reifen bereitgestellt, die nicht zur Runderneuerung geeignet sind, ist die Nichteignung durchgängig in den Auslieferungsunterlagen zu vermerken. (6) Für den Verkauf industriell runderneuerter einsatzbeschränkter Kfz-Reifen aus dem Aufkommen an aufgekauften Karkassen finden die für den Bezug von Kfz-Reifen getroffenen Festlegungen über den Nachweis der Ablieferung von Karkassen keine Anwendung. V. Materielle Interessiertheit der Kraftfahrer §9 (1) Die Leiter der Betriebe und Organe haben zu sichern, daß die Kraftfahrer auf der Grundlage entsprechender Vereinbarungen materiell insbesondere an der Erzielung hoher Kfz-Reifenlaufleistungen bei Erhaltung der Runderneuerungsfähigkeit durch sorgfältige Nutzung, Wartung und Pflege sowie dem vorzugsweisen Einsatz runderneuerter Kfz-Reifen interessiert werden und dazu die erforderliche Anleitung erhalten. (2) Werden die durchschnittlichen betrieblichen Reifenlaufleistungen erreicht bzw. überboten und sind die Reifen noch runderneuerungsfähig, sind je Stück Kfz-Reifen Prämien in Höhe von 5%, berechnet auf den Großhandelsabgabepreis des entsprechenden neuen Reifens 1. Wahl, zu zahlen. Bei PKW-Reifen beträgt die Prämie mindestens 15 M, bei LLKW-Reifen mindestens 20 M und bei LKW-Reifen mindestens 30 M. (3) Werden die im jeweiligen Betrieb erreichten durchschnittlichen Reifenlaufleistungen unterschritten, sind bei Abgabe einer runderneuerungsfähigen Karkasse dem Kraftfahrer je Stück Kfz-Reifen Prämien in Höhe von 3 %, berechnet auf den Großhandelsabgabepreis des entsprechenden neuep. Reifens 1. Wahl, zu zahlen. Bei PKW-Reifen beträgt die Prämie in diesem Fall mindestens 10 M, bei LLKW-Rei-fen mindestens 15 M und bei LKW-Reifen mindestens 20 M. §10 (1) Die' im § 9 Absätze 2 und 3 festgelegten Prämien sind auf der Grundlage der Rechtsvorschriften auf volle Markbeträge zu runden und als Materialeinsparung aus den Selbstkosten zu finanzieren. Sofern die Verbraucher bei der Finanzplanung die Runderneuerung von Reifen bereits berücksichtigt haben, sind die Prämien zur Erhöhung des materiellen Anreizes in den Selbstkosten zu planen und aus diesen zu finanzieren. Die staatlichen Organe und deren nachgeordnete Institute und Einrichtungen, soweit sie nicht nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten, finanzieren die Prämien aus den erzielten Materialeinsparungen. (2) Wurde bei der Planung der Ausgaben die Runderneuerung von Kfz-Reifen bereits berücksichtigt, so können zur Finanzierung der Prämien sonstige Einsparungen verwendet werden, ausgenommen Einsparungen bei zweckgebundenen Haushaltsmitteln. (3) In PGH, bei privaten Handwerkern und bei sonstigen Gewerbetreibenden sind die Prämien steuerlich abzugsfähige Kosten bzw. Betriebsausgaben. (4) Die Prämien sind lohnsteuerfrei und unterliegen nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Sie gehören nicht zum Durchschnittsverdienst. VI. Schlußbestimmungen §U (1) Die Leiter zentraler Staatsorgane sind berechtigt, im Rahmen der Grundsätze dieser Anordnung zweigspezifische Festlegungen in Abstimmung mit dem Minister für Chemische Industrie zu treffen. (2) Zur Sicherung gesamtstaatlicher Belange ist der Minister für Chemische Industrie berechtigt, Sonderregelungen festzulegen. §12 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1976 in Kraft und ist beginnend mit der Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1977 anzuwenden. (2) Gleichzeitig wird die Anordnung vom 1. Februar 1971 über die Ablieferungspflicht und Wiederverwendung von gebrauchten Kfz-Reifen in der Fassung der Änderungsanordnung vom 8. Juli 1971* außer Kraft gesetzt. Berlin, den 1. Juni 1976 Der Minister für Chemische Industrie Wyschofsky wurde den Betrieben jeweils direkt zugestellt Anordnung über die Allgemeinen Leistungsbedingungen für Wäscherei-, Chemisch-Reinigungs- und Färbereileistungen für die Bürger vom 28. Mai 1976 Auf Grund des § 46 Abs. 2 des Zivilgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 27 S. 465) wird nach Zustimmung durch den Minister der Justiz und im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane -sowie mit den Vorsitzenden der Räte der Bezirke folgendes angeordnet: Grundsätze §1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Leistungsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen den Bürgern und den Betrieben und Einrichtungen aller Eigentumsformen, die Wäscherei-, Chemisch-Reinigungs- und Färbereileistungen für die Bürger ausführen oder als Vertragspartner der Bürger die Ausführung dieser Dienstleistungen anderen Betrieben übertragen. Die vorstehend genannten Betriebe und Einrichtungen werden im folgenden als Dienstleistungsbetriebe bezeichnet. §2 Beratungspflicht des Dienstleistungsbetriebes Der Dienstleistungsbetrieb hat zu sichern, daß die Bürger durch die mit der Annahme beauftragten Mitarbeiter über *;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der ermächtigt, die in diesem Gesetz geregelten Befugnisse wahrzunehmen. Die Notwendigkeit der Anwendung solcher Erfordernisse kann sich bei der Lösung politisch-operativer Aufgaben - im Zusammenhang mit der Aufnahme Verhafteter in den UntersuchungshaftVollzug, wie Aufnahmeverfähren durch die Diensteinheiten der Linie Erstvernehmung durch die Diensteinheiten der Linie ärztliche Aufnahmeuntersuchung, richterliche Vernehmung innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit grundsätzlich bis maximal am darauffolgenden Tag nach der Verhaftung zu realisieren, bedarf es einer konsequenten Abstimmung und Koordinierung der Maßnahmen aller beteiligten Diensteinheiten. Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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