Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 304

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 304 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 304); 304 Gesetzblatt Teil I Nr. 22 Ausgabetag: 29. Juni 1976 (2) Von der Wahlkommission der Republik kann festgelegt werden, die Wahlhandlung in den selbständigen Wahlbezirken während der Zeit der Öffnung der Sonderwahllokale durchzuführen. V. Wählerlisten §24 (1) In jedem Wahlbezirk werden unter Verantwortung der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden bis spätestens 21 Tage vor dem Wahltag Wählerlisten aufgestellt. (2) Wählen kann nur, wer in der Wählerliste seines Wahlbezirkes eingetragen ist. Für Wahlberechtigte, die sich während der Wahlen nicht auf dem Staatsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik befinden, trifft der Staatsrat erforderliche Festlegungen. §25 (1) Nach Abschluß der Aufstellung der Wählerlisten ist jedem Wahlberechtigten durch den Rat der Stadt, des Stadtbezirkes bzw. der Gemeinde eine schriftliche Benachrichtigung über seine Eintragung in die Wählerliste zu übermitteln. (2) Im Interesse der Wahrnehmung seines Wahlrechts hat sich jeder Wahlberechtigte bei der Übergabe der Benachrichtigung von der Richtigkeit der enthaltenen Angaben zu überzeugen. Erforderliche Berichtigungen in der Wählerliste sind durch den zuständigen Rat vorzunehmen. §26 (1) Die Wählerlisten sind vom 21. bis zum 7. Tag vor dem Wahltag werktags zu einer für die Bürger günstigen Zeit in den Gebäuden der Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden zur öffentlichen Einsichtnahme auszulegen. (2) Ort und Zeit der Auslegung sowie das Einspruchsrecht gegen die Wählerlisten sind durch die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden in ortsüblicher Weise bekanntzugeben. §27 (1) Jeder Bürger hat das Recht, Einspruch gegen die Eintragungen in der Wählerliste oder deren Unvollständigkeit beim zuständigen Rat einzulegen. (2) Der Rat hat die Angaben sorgfältig zu prjifen und die erforderlichen Berichtigungen vorzunehmen. Gegen die Ablehnung der Berichtigung steht dem Antragsteller das Recht der Beschwerde bei der zuständigen Wahlkommission zu. (3) Bei vorgesehener Streichung in der Wählerliste ist dem betreffenden Bürger Gelegenheit zu geben, sich dazu zu äußern. Die Streichung ist dem Bürger unverzüglich mitzuteilen. Der Bürger hat das Recht, bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Kreisgericht die Aufhebung der Entscheidung zu beantragen. Das gleiche Recht steht dem Bürger zu, dessen Eintragung in die Wählerliste abgelehnt wurde. (4) Das Kreisgericht entscheidet unter Mitwirkung des Bürgers sowie eines Vertreters des zuständigen Rates innerhalb von 3 Tagen, spätestens bis einen Tag vor der Wahl, in öffentlicher Verhandlung. Die Entscheidung ist endgültig. §28 (1) Ein in der Wählerliste eingetragener Wahlberechtigter, der am Wahltag verhindert ist, in seinem Wahlbezirk zu wählen, kann beim zuständigen Rat einen Wahlschein beantragen. Die Ausstellung von Wahlscheinen ist in der Wählerliste zu vermerken. (2) Inhaber eines Wahlscheines zur Wahl der Volkskammer können in jedem Sonderwahllokal und am Wahltag in jedem Wahllokal der Deutschen Demokratischen Republik wählen. (3) Inhaber eines Wahlscheines für die Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen können nur die Volksvertretungen wählen, in deren Territorium sie wohnhaft sind. I (4) In den Städten, Stadtbezirken und Gemeinden, in denen sich das Sonderwahllokal im Gebäude des jeweiligen Rates befindet, kann die Stimmabgabe nach Vorlage des Personaldokumentes, ohne Aushändigung von Wahlscheinen erfolgen. Die Stimmabgabe wird in der Wählerliste vermerkt. (5) Sonderwahllokale können 21 Tage vor dem Wahltag eröffnet werden. VI. Stimmzettel und Wahllokale §29 (1) Die Stimmzettel werden wahlkreisweise hergestellt und müssen alle für den Wahlkreis bestätigten Kandidaten enthalten. (2) Für die Herstellung sowie die rechtzeitige Übergabe der Stimmzettel an die Wahlvorstände ist die zuständige Wahlkommission verantwortlich. §30 (1) Für jeden Wahlbezirk ist durch den Rat der Stadt, des Stadtbezirkes bzw. der Gemeinde ein Wahllokal einzurichten. Die Wahllokale werden gleichzeitig mit der Einteilung der Wahlbezirke öffentlich bekanntgegeben. (2) Zur Sicherung der Ausübung des Wahlrechts der Wahlberechtigten, die im Besitz von Wahlscheinen sind, kann die Wahlkommission der Republik die Eröffnung von Sonderwahllokalen festlegen. §31 (1) Die Wahlurnen müssen so beschaffen sein, daß die Geheimhaltung der Wahl gewährleistet ist. (2) Während der Wahlhandlung werden die abgegebenen Stimmzettel in den Wahlurnen gesammelt und verwahrt. §32 Im Wahllokal sind Wahlkabinen aufzustellen, die es dem Wähler ermöglichen, die Stimmzettel unbeobachtet für die Abgabe vorzubereiten. VII. Wahlhandlung §33 Die Wahllokale sind am Wahltag von 07.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Die Wahlkommission der Republik ist berechtigt, davon abweichende Regelungen zu treffen. §34 (1) Die Wahlhandlung wird vom Wahlvorstand geleitet. (2) Vor Beginn der Wahlhandlung verpflichtet der Vorsitzende des Wahlvorstandes die Mitglieder des Wahlvorstandes durch Handschlag. Ist der Wahlvorstand bei Beginn der Wahlhandlung nicht beschlußfähig, ernennt der Vorsitzende die dafür erforderlichen Mitglieder aus anwesenden Wählern. (3) Vor Beginn der Stimmabgabe hat sich der Vorsitzende des Wahlvorstandes in Gegenwart von Wählern davon zu überzeugen, daß die Wahlurnen leer sind. Die Wahlurnen sind zu versiegeln und dürfen bis zum Abschluß der Stimmabgabe nicht geöffnet werden. (4) Der Vorsitzende des Wahlvorstandes und der Schriftführer dürfen sich nicht gleichzeitig außerhalb des Wahllokales aufhalten. Bei Abwesenheit des Vorsitzenden des Wahlvorstandes nimmt sein Stellvertreter dessen Aufgaben wahr. § 35 (1) Der Wahlberechtigte erhält die Stimmzettel, nachdem er sich durch Vorlage des Personaldokumentes zur Person ausgewiesen hat. (2) Inhaber, von Wahlscheinen erhalten die Stimmzettel nach Vorlage des Personaldokumentes und Abga'be des Wahlscheines.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 304 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 304) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 304 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 304)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Strafprozeßordnung Neufassung sowie des Strafrechtsänderungsgesetzes. Strafgesetzbuch der und Strafrechtsänderungsgesetz Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit ihren Ubersiedlungsbestrebungen Straftaten begingen, erhöhte sich auf insgesamt ; davon nahmen rund Verbindung zu Feind-sentren auf und übermittelten teilweise Nachrichten.

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