Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 299

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 299 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 299); Gesetzblatt Teil I Nr. 21 Ausgabetag: 29. Juni 1976 299 Der Dispacheauftrag ist unter Beifügung einer Ausfertigung des Protokolls durch eingeschriebenen Brief zurückzugeben. ---- §7 Aufmachung der Dispache (1) Die Dispache muß unter Angabe der angewandten Be Stimmungen der Rechtsvorschriften insbesondere folgendes enthalten: a) Kurzdarstellung des Sachverhalts und die begründete Feststellung, daß ein Fall der Großen Haverei vorliegt; b) Aufstellung der in Großer Haverei zu vergütenden Opfer und Aufwendungen; c) Aufstellung der in Großer Haverei beitragenden Werte; d) Berechnung der Beitragsquote; e) Feststellung der Vergütungsberechtigten und der an sie zu leistenden Vergütung; f) Feststellung der Beitragspflichten und.des auf jeden Beteiligten entfallenden Havereibeitrages. (2) Die Dispache ist vom Dispacheur und vom Leiter des Dispachebüros zu unterzeichnen. §8 Anerkennung und Rechtswirkung der Dispache (1) Das Dispachebüro hat allen Beteiligten eine Ausfertigung der Dispache durch eingeschriebenen Brief zu übersenden und sie gleichzeitig um Anerkennung der Dispache innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu ersuchen. (2) Die Anerkennung der Dispache durch die Beteiligten erfolgt durch ausdrückliche Erklärung gegenüber dem Dispachebüro oder dadurch, daß sie innerhalb der Frist gemäß Abs. 1 Einwendungen n:cht erheben. Mit der Anerkennung wird die Dispache für die Beteiligten verbindlich und erlangt die Rechtswirkung einer vor einem Schiedsgericht abgeschlosserien Einigung. Über ihre Vollstreckbarkeitserklärung entscheidet auf Antrag eines Beteiligten das Kreisgericht Rostock-Stadt durch Beschluß. (3) Die Verbindlichkeit der Dispache ist vom Dispachebüro durch ein Abschlußprotokoll festzustellen. Den Beteiligten ist durch eingeschriebenen Brief eine Ausfertigung des Abschlußprotokolls zu übersenden. §9 Einwendungen (1) Erheben Beteiligte innerhalb der Frist gemäß § 8 Abs. 1 Einwendungen gegen die Dispache, hat der Dispacheur diese zu prüfen. Er kann die Dispache ändern. Für die Anerkennung der geänderten Dispache gilt § 8. (2) Wird den Einwendungen nicht entsprochen, hat das Dispachebüro die Beteiligten, die die Einwendungen erhoben haben, durch eingeschriebenen Brief davon unter Angabe der Gründe zu unterrichten und sie aufzufordern, sich innerhalb einer Frist von 1 Monat erneut zur Anerkennung der Dispache zu erklären. Die Bestimmungen des § 8 Abs. 2 sind anzuwenden. (3) Wird die Anerkennung der Dispache nicht erreicht, ist dieses vom Dispachebüro durch ein Protokoll, das die Gründe für die fehlende. Anerkennung enthalten muß, festzustellen. Den Beteiligten ist durch eingeschriebenen Brief eine Ausfertigung des Protokolls zu übersenden. - § 10 Feststellungsklage Wurde der Dispacheauftrag gemäß § 6 Abs. 4 zurückgegeben oder bestreitet einer der Beteiligten nach Eröffnung des Dispacheverfahrens das Vorliegen eines Falles der Großen Haverei, kann jeder Beteiligte mit einer Klage beantragen, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses aus der Großen Haverei festzustellen. Für die Klage ist ausschließlich das Kreisgericht Rostock-Stadt zuständig, soweit die Beteiligten keine Vereinbarung über die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts getroffen haben. §11 Klage auf Anerkennung der Dispache (1) Wird die Anerkennung der Dispache nicht erreicht, kann jeder Beteiligte mit einer Klage beantragen; die Dispache zu bestätigen. (2) In der Klage sind diejenigen Beteiligten als Verklagte anzugeben, deren Rechte durch die Klage betroffen werden. (3) Für die Klage ist das Kreisgericht Rostock-Stadt ausschließlich zuständig, soweit die Beteiligten keine Vereinbarung über die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts getroffen haben. § 12 Zustellung und Ladung (1) Mit der Zustellung der Klage hat das Gericht oder das Schiedsgericht die Verklagten aufzufordern, bis zur mündlichen Verhandlung das Einverständnis mit der Dispache zu erklären oder Einspruch einzulegen. (2) Zwischen der Zustellung der Klage durch das Gericht oder das Schiedsgericht und dem Termin der mündlichen Verhandlung muß ein Zeitraum von mindestens 1 Monat liegen. § 13 Abweisung der Klage (1) Erscheint ein Verklagter zu dem Termin der mündlichen Verhandlung nicht und hat er keinen Einspruch eingelegt, gilt dies als Anerkennung der Dispache. (2) Wird gegen die Dispache Einspruch erhoben und festgestellt, daß die auf die Dispache und das Dispacheverfahren anzuwendenden Rechtsvorschriften gröblichst verletzt wurden, ist die Klage als unbegründet abzuweisen. (3) Wird die Klage abgewiesen, so ist die Dispache durch den Dispacheur entsprechend den Feststellungen des Urteils des Gerichts oder des Schiedsspruchs des Schiedsgerichts zu berichtigen. Das weitere Verfahren wird durch § 8 bestimmt. §14 Vollstreckung Für die Vollstreckung aus vollstreckbar erklärten Dispachen sind die Bestimmungen des Gesetzes vom 19. Juni 1975 über das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen Zivilprozeßordnung (GBl. I Nr. 29 S. 533) anzuwenden. §15 Fristbeginn Die in dieser Verordnung genannten Fristen beginnen mit dem Tage der Einlieferung der Einschreibsendung beim Aufgabepostamt. § 16 Kosten Das Dispacheverfahren ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach der vom Präsidenten der Kammer für Außenhandel bestätigten Kostenordnung. § 17 Schlußbestimmungen (1) Diese Verordnung gilt für Dispacheverfahren, für deren Durchführung der Auftrag nach dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens erteilt wurde. (2) Diese Verordnung tritt am 1. August 1976 in Kraft. Berlin, den 27. Mai 1976 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Staatsgrenze. Von den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurdea im Jahre gegen insgesamt Personen einen Rückgang von Ermittlungsverfahren um, dar. Unter diesen befinden sich Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin: in Verbind, in ohne Menschen- sonst. Veroin- insgesamt händlerband. aus dem düng unter. Jahre Arbeiter Intelligenz darunter Arzte.

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