Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 282

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 282 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 282); 282 Gesetzblatt Teil I Nr. 20 Ausgabetag: 16. Juni 1976 (2) Die Mittel zur materiellen Anerkennung sind von den Betrieben zu Lasten der Kosten, unabhängig vom Vertriebserlös im Rahmen der Gesamtausgaben für die Herstellung der Betriebszeitung, zu planen und dem verantwortlichen Redakteur der Betriebszeitung in Form eines Fonds bereitzustellen. (3) Die Höhe des für die materielle Anerkennung zu planenden Fonds ist vom Umfang und von der Erscheinungsweise der Betriebszeitung abhängig. Für eine Zeitungsausgabe (8 Seiten, halbrheinisches Format) soll ein Betrag von 300 bis 350 M zugrunde gelegt werden. Bei größerem Umfang der Zeitungsausgabe ist für jede weitere Seite ein entsprechender zusätzlicher Betrag zu planen. §3 Verwendung des Fonds (1) Der Fonds ist vom verantwortlichen Redakteur der Betriebszeitung vorrangig zur Stimulierung und Anerkennung einer engen, schöpferischen Zusammenarbeit der Werktätigen mit ihrer Zeitung einzusetzen. (2) Aus dem Fonds werden gezahlt: 1. Anerkennungsprämien an Kollektive und Einzelpersonen für: die von ihnen in ehrenamtlichen Redaktionen geleistete Mitarbeit; ihre in der Betriebszeitung veröffentlichten Artikel, Vk-Berichte, Leserbriefe oder andere Wort- und Bildbeiträge, ihre der Betriebszeitungsredaktion übermittelten Informationsberichte, zu bestimmten Problemen durchgeführte Recherchen, zur Veröffentlichung führende Vorschläge und Ideen oder andere redaktionelle Mitarbeit an der Betriebszeitung, ihren Einsatz zum Vertrieb der Betriebszeitung. 2. Kosten für gezielte politische Aktionen und Korrespondentenschulung, z. B. Durchführung von der Redaktion veranstalteter Preisausschreiben oder Bereitstellung von Redaktionspreisen bei Kultur- oder Sportwettbewerben des Betriebes, Lektorenhonorare für Korrespondenten-Tagun-gen und Schulungen u. ä. (3) Der verantwortliche Redakteur der Betriebszeitung arbeitet, entsprechend den betrieblichen Bedingungen, eine Ordnung aus, die Rahmenrichtsätze für die im Abs. 2 Ziff. 1 vorgesehenen Anerkennungsprämien sowie die Verfahrensweise der Prämiierung enthält. (4) Werden in besonderen Fällen Wort- und Bildbeiträge bei Autoren außerhalb des Betriebes in Auftrag gegeben, sind die Vergütungen nach den gemäß Abs. 3 festgelegten Sätzen aus dem Fonds als Honorar zu zahlen. (5) Der verantwortliche Redakteur der Betriebszeitung verfügt über den Fonds unabhängig von den einzelnen Zeitungsausgaben. Er ist dafür verantwortlich, daß der bereitgestellte Fonds für das Planjahr nicht überschritten wird. §4 Besteuerung (1) Die an Kollektive und Einzelpersonen nach dieser Anordnung gezahlten Anerkennungsprämien sind steuerlich wie Entgelte für die Tätigkeit eines Volkskorrespondenten gemäß § 22 Abs. 3 der Verordnung vom 22. Dezember 1952 zur Besteuerung des Arbeitseinkommens (GBl. Nr. 182 S. 1413) und Ziff. 78 der Richtlinien vom 22. Dezember 1952 über die Besteuerung des Arbeitseinkommens (AStR)* zu behandeln. (2) Die an frei- und nebenberuflich tätige Autoren gezahlten Honorare sind Einkünfte aus steuerbegünstigter freiberuflicher Tätigkeit gemäß § 5 der Verordnung vom 22. Dezember 1952 zur Besteuerung des Arbeitseinkommens. Sie unterliegen einem Steuerabzug von 20 %. * „Steuer der Lohnempfänger und der freischaffenden Intelligenz“, VEB Deutscher Zentralverlag 1952 §5 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1977 in Kraft. Für das Jahr 1976 ist sie als Orientierung zu betrachten. (2) Andere in den Betrieben bewährte Formen der Anerkennung der Mitarbeit Werktätiger an der Betriebszeitung (Buchprämien, staatliche Auszeichnungen usw.) werden durch diese Anordnung nicht berührt. Berlin, den 22. April 1976 Der Minister für Kultur Hoffmann Anordnung Uber die Arbeitsgemeinschaften des künstlerischen Volksschaffens vom 24. Mai 1976 Üm den Anforderungen an das künstlerische Volksschaffen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft gerecht zu werden, wird im Einvernehmen mit dem Minister für Volksbildung sowie in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB, dem Zentralrat der FDJ, dem Nationalrat der Nationalen Front der DDR, dem Präsidialrat des Kulturbundes der DDR und dem Zentralvorstand der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft folgendes angeordnet: I. Stellung und Aufgaben der Arbeitsgemeinschaften des künstlerischen Volksschaffens §1 (1) Die Arbeitsgemeinschaften des künstlerischen Volksschaffens (nachstehend Arbeitsgemeinschaften genannt) sind ehrenamtliche gesellschaftliche Gremien zur Förderung ■ des künstlerischen Volksschaffens in der DDR. (2) Die Arbeitsgemeinschaften können für die einzelnen Fachgebiete des künstlerischen Volksschaffens auf zentraler Ebene, in den Bezirken und Kreisen gebildet werden. §2 (1) Die Arbeitsgemeinschaften beraten das Ministerium für Kultur, die Abteilungen Kultur der Räte der Bezirke bzw. die Abteilungen Kultur der Räte der Kreise. (2) Die zentralen Arbeitsgemeinschaften bestehen beim Zentralhaus für Kulturarbeit der DDR; die Bezirksarbeitsgemeinschaften beim Bezirkskabinett für Kulturarbeit; die Kreisarbeitsgemeinschaften beim Kreiskabinett für Kulturarbeit und werden durch das Zentralhaus für Kulturarbeit der DDR bzw. durch die Kabinette für Kulturarbeit kulturpolitisch angeleitet. Das Zentralhaus für Kulturarbeit der DDR bzw. die Kabinette für Kulturarbeit sind für die gesamte Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften verantwortlich. Sie vertreten die Arbeitsgemeinschaften ihres Bereiches im Rechtsverkehr. §3 (1) Die Arbeitsgemeinschaften verwirklichen ihren gesellschaftlichen Auftrag durch: die schöpferische Unterstützung der politisch-ideologischen und künstlerisch-ästhetischen Erziehungsarbeit im künstle-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Im Zusammenhang mit der dazu notwendigen Weiterentwicklung und Vervollkommnung der operativen Kräfte, Mittel und Methoden ist die Wirksamkeit der als ein wesentlicher Bestandteil der Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? voraus, auf welche Personenkreise und Personen wir uns in der politisch-operativen Arbeit zu konzentrieren haben, weil sie im Zusammenhang mit den neuen Regimeverhältnissen auf den Transitstrecken und für die Transitreisenden zu beachtenden Erobleme, Auswirkungen USW. - der auf den Transitstrecken oder im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten sowie der Volkspolizei Vorkommnisse Vorkommnisse. Der Einsatz der genannten Referate erfolgte entsprechend zentraler Orientierungen und territorialer Schwerpunkte vorwiegend zur Klärung von Anschlägen gegen die Staatsgrenze der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, ungesetzlich die. zu verlassen die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Beihilfe oder anderweitige Unterstützung gewährten Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, die an der AusSchleusung von Bürgern mitwirkten. Davon hatten Verbindung zu kriminellen Menschenhändlerbanden und anderen feindlichen Einrichtungen, Verbindung zu sonstigen Personen und Einrichtungen aus nichts ozjsL-istischen Staaten und Westberlin, im Zusammenhang mit ihrer Straftat keine Verbindungen nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, Familienzusammenführungen und Eheschließungen mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, Entlassungen aus der Staatsbürgerschaft der sind in den Gesamtkomplex der Maßnahmen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten.

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