Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 281

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 281 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 281); Gesetzblatt Teil I Nr. 20 Ausgabetag: 16. Juni 1976 281 §2 (1) Die besonderen Arbeits- und Lohnbedingungen der Werktätigen in Handwerks- und Gewerbebetrieben und anderen privaten Einrichtungen werden auf der Grundlage der Rechtsvorschriften in Tarifverträgen geregelt. Tarifverträge werden zwischen den Handwerkskammern oder den Industrie- und Handelskammern und den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften abgeschlossen. (2) Für Gewerbebetriebe, die nicht zur Zuständigkeit der Handwerkskammern oder Industrie- und Handelskammern gehören, bilden die Zentralvorstände der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften Tarifkommissionen, in denen Vertreter dieser Betriebe als Vertragspartner mitwirken. §3 In Handwerks- und Gewerbebetrieben und anderen privaten Einrichtungen finden die in den Tarifverträgen festgelegten Lohnformen Anwendung. In Akkordvereinbarungen festgelegte Akkordzeiten sind entsprechend den Bestimmungen der Tarifverträge zu verändern, wenn sich die Bedingungen, die für den Abschluß der Akkordvereinbarung bestimmend waren, maßgeblich geändert haben. §4 (1) Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund hat in Handwerks- und Gewerbebetrieben und anderen privaten Einrichtungen das Recht auf Mitbestimmung in allen betrieblichen Angelegenheiten. (2) Die Betriebsgewerkschaftsleitungen nehmen die gesellschaftlichen Interessen und die persönlichen Interessen der Werktätigen auf der Grundlage der im Gesetzbuch der Arbeit festgelegten Rechte der Gewerkschaften wahr. Sie haben das Recht, Einsicht in alle betrieblichen Unterlagen zu nehmen. (3) Besteht keine Betriebsgewerkschaftsleitung, werden deren Rechte durch die zuständige Ortsgewerkschaftsleitung wahrgenommeh. Ist keine Ortsgewerkschaftsleitung vorhanden, übt der übergeordnete Vorstand diese Rechte aus. §5 (1) Zwischen den Leitern der Handwerks- und Gewerbebetriebe und anderen privaten Einrichtungen und den zuständigen Gewerkschaftsleitungen sind Betriebsvereinbarungen abzuschließen. Die Betriebsvereinbarungen müssen den Rechtsvorschriften und den Tarifverträgen entsprechen. Der Inhalt und Abschluß der Betriebsvereinbarungen richten sich nach den Beschlüssen des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes. (2) Die zuständige Gewerkschaftsleitung ist berechtigt, bei Streitfällen aus Betriebsvereinbarungen das zuständige Kreisgericht (Kammer für Arbeitsrecht) anzurufen. Sie bedarf zur Prozeßführung einer Ermächtigung durch den übergeordneten Vorstand. §6 Der § 105 Abs. 2 Buchst, a des Gesetzbuches der Arbeit gilt mit der Maßgabe, daß Leiter der Handwerks- und Gewerbebetriebe und anderen privaten Einrichtungen von der Zahlung des Lohnausgleiches ganz oder teilweise absehen können, wenn die zuständige Gewerkschaftsleitung bzw. die Verwaltung der Sozialversicherung entschieden hat, daß die Leistungen der Sozialversicherung ganz oder teilweise nicht gewährt werden. §7 (1) Die Leiter der Handwerks- und Gewerbebetriebe und anderen privaten Einrichtungen sind verpflichtet, der zuständigen Gewerkschaftsleitung folgende Mittel zur Verfügung zu stellen: a) 2,5 % der Bruttolohn- und Bruttogehaltssumme einschließlich der Lehrlingsentgelte als Prämienfonds und b) 125 M je Beschäftigten (Vollbeschäftigteneinheiten plus Anzahl der Lehrlinge) als Kultur- und Sozialfonds. Die Mittel sind auf gesonderte Bankkonten der zuständigen Gewerkschaftsleitung einzuzahlen. Uber die Verwendung der Mittel aus dem Prämienfonds sowie Kultur- und Sozialfonds entscheidet die zuständige Gewerkschaftsleitung in Abstimmung mit den Leitern der Handwerks- und Gewerbebetriebe und anderen privaten Einrichtungen. (2) Für das Jahr 1976 sind der zuständigen Gewerkschaftsleitung folgende Mittel zur Verfügung zu stellen: a) 1 */„ der Bruttolohn- und Bruttogehaltssumme einschließlich der Lehrlingsentgelte für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Mai 1976; 2,5"(, der Bruttolohn- und Bruttogehaltssumme einschließlich der Lehrlingsentgelte für die Zeit vom 1. Juni bis 31. Dezember 1976; b) 125 M je Beschäftigten (Vollbeschäftigteneinheiten plus Anzahl der Lehrlinge) als Kultur- und Sozialfonds. (3) Für konfessionelle Einrichtungen können in den Tarifverträgen entsprechende Festlegungen getroffen werden. §8 Die §§ 21, 26, 37, 41, 43 bis 46, 53, 81 und 122 Abs. 2 des Gesetzbuches der Arbeit finden keine Anwendung. §9 (1) Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 1976 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die Verordnung vom 25. August 1967 über die Anwendung des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik in den Privatbetrieben (GBl. II Nr. 83 S. 579) und die Verordnung vom 25. August 1967 über die Anwendung des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik in den Betrieben mit staatlicher Beteiligung (GBl. II Nr. 83 S. 577) außer Kraft. Berlin, den 3. Juni 1976 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Anordnung über die materielle Anerkennung der Mitarbeit der Werktätigen an der Betriebszeitung vom 22. April 1976 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Staatssekretär für Arbeit und Löhne sowie in Übereinstimmung mit dem Verband der Journalisten der DDR (VDJ) wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich Diese Anordnung gilt für volkseigene Betriebe, Kombinate. Kombinatsbetriebe und Einrichtungen sowie für Staatsorgane und wirtschaftsleitende Organe (nachfolgend Betriebe genannt), in denen Betriebszeitungen herausge.teben werden. §2 Planung der finanziellen Mittel (1) Die Betriebe sind für die Bereitstellung der Mittel zur materiellen Anerkennung der Mitarbeit der Werktätigen an der Betriebszeitung verantwortlich.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten. Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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