Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 28

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 28 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 28); 28 Gesetzblatt Teil I Nr. 2 Ausgabetag: 22. Januar 197(T Anordnung Nr. 25* über die Ausgabe von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. Dezember 1975 §1 (1) Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik gibt auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 62 S. 580) mit Wirkung vom 6. Januar 1976 neue Gedenkmünzen im Nennwert von 5 Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Umlauf. Die Ausgabe erfblgt anläßlich des 200. Geburtstages von Ferdinand von Schill. (2) Die Gedenkmünzen haben folgendes Aussehen: a) Vorderseite In der Mitte ein Husarensäbel, der das Münzbild waagerecht teilt. Darüber ein Husarentschako, von den Jahreszahlen „1776“ und „1809“ flankiert. Unten der dreizeilige Text „FERDINAND VON SCHILL“, b) Rüdeseite Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik und Umschrift „DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK * 1976 5 MARK“*, c) Rand Glatt, mit vertiefter Inschrift „5 MARK * 5 MARK * 5 MARK * 5 MARK*“. §2 \. Die Gedenkmünzen bestehen aus einer Neusilberlegierung, haben einen Durchmesser von 29 mm und eine Masse von 12,2 g. §3 Diese Anordnung tritt am 6. Januar 1976 in Kraft. Berlin, den 8. Dezember 1975 Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik K aminsky * Anordnung Nr. 24 vom 29. Mai 1975 (GBl. I Nr. 26 S. 462) Anordnung über den Leihverkehr der Bibliotheken der Deutschen Demokratischen Republik Leihverkehrsordnung vom 17. November 1975 Zur weiteren Verbesserung des Leihverkehrs zwischen den Bibliotheken der Deutschen Demokratischen Republik im Interesse einer rationellen Ausnutzung der Bibliotheksbestände für Lehre und Forschung sowie für die Aus- und Weiterbildung der Bürger wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für die Bibliotheken gemäß § 1 Abs. 1 der Bibliotheksverordnung vom 31. Mai 1968 (GBl. II Nr. 78 S. 565) und für die Bibliotheken der Gewerkschaften (nachfolgend Bibliotheken genannt). (2) Die Bibliotheken nehmen am Leihverkehr teil, unabhängig davon, ob sie selbständig oder Teil einer Infonmations-einrichtung o. ä. sind. (3) Literatur im Sinne dieser Anordnung umfaßt mittels Druck oder anderer Vervielfältigungsverfahren hergestellte Bücher, Zeitschriften, Serien, Zeitungen, Dissertationen, selbständige kartographische Erzeugnisse, Kunstblätter (Reproduktionen), Abbildungen mit oder ohne Text, Musikalien (Noten) sowie Handschriften und Tonträger einschließlich der Kopien und Mikroformen dieser Gattungen. §2 Aufgabe des Leihverkehrs (1) Der Leihverkehr dient den Bibliotheksbenutzern unter Beachtung der gesellschaftlichen Notwendigkeit zur leihweisen befristeten. Beschaffung von Literatur für Führungstätigkeit, Produktion, Forschung, Lehre, Studium, Aus- und Weiterbildung und Aufgaben der Landesverteidigung, die in den Bibliotheken am Aufgabeort nicht vorhanden ist, sich jedoch in anderen Bibliotheken der DDR befindet. (2) Diese Anordnung regelt das Verfahren der leihweisen befristeten Beschaffung von Literatur aus Bibliotheken in anderen Orten der DDR. Hiervon unberührt bleiben die leihweise Bereitstellung von Literatur zwischen Bibliotheken auf der Basis von Kooperationsverträgen bzw. -Vereinbarungen sowie im Rahmen der Fachnetze und der Netze der Staatlichen Allgemeinbibliotheken und der Gewerkschaftsbibliotheken. Die Weiterleitung solcher Bestel- - lungen über den Geltungsbereich der Kooperationsverträge bzw. -Vereinbarungen und die Netze hinaus erfolgt durch die zuständige Bibliothek auf der Grundlage dieser Anordnung. die Vermittlung von Literatur in Blindenschrift, die von jeder Bibliothek formlos bei der Deutschen Zentralbücherei für Blinde Leipzig bestellt werden kann. (3) Die Kooperationsverträge bzw. -Vereinbarungen und entsprechende Dokumente der Fachnetze gemäß Abs. 2 sind der Deutschen Staatsbibliothek Berlin, Institut für Leihverkehr und Zentralkataloge, zur Kenntnis zu geben. §3 Teilnahme am Leihverkehr (1) Die Bibliotheken sind verpflichtet, ihre Bestände im Leihverkehr direkt bzw. als Kopien oder Mikroformen zur Verfügung zu stellen. Die Bibliotheken gesellschaftlicher Organisationen, Genossenschaften sowie anderer Institutionen anerkennen bei Inanspruchnahme des Leihverkehrs die Bestimmungen dieser Anordnung und sind zur Gegenseitigkeit in der Literaturbereitstellung verpflichtet. Präsenzbibliotheken beteiligen sich mit der Literatur, die in keiner anderen Bibliothek am Ort vorhanden ist. i (2) Die Bibliotheken sichern im Interesse der Benutzer eine schnelle Bestellung, Beschaffung und Bereitstellung von Literatur im Leihverkehr unter Ausnutzung moderner technischer Verfahren. (3) Anstelle des leihweisen Bezuges von Literatur im Original können im Leihverkehr Kopien oder Mikroformen bestellt und nach Maßgabe der Benutzungsordnung und dem Urheberrecht zur Verfügung gestellt werden, in der Regel gegen Berechnung entsprechend den geltenden Gebührenordnungen. Kopien und Miikroformen werden Eigentum der Bibliothek tow. deren Benutzer. §4 Organisation des Leihverkehrs (1) Der Leihverkehr findet nur von Bibliothek zu Bibliothek statt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten negativer oder verdächtiger Gruppierungen und bestimmter Konzentrationspunkte im Verantwortungsbereich zur Störung der betreffenden Ereignisse, um rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu deren Verhinderung einleiten zu können. Erarbeitung von Informationen über - feindliche Beeinflussungs- oder Abwerbungsversuche - Konfliktsituationen, operativ bedeutsame Kontakthandlungen oder - ein mögliches beabsichtigtes ungesetzliches Verlassen im Rahmen ihrer Tätigkeit bei der Auswahl und beim Einsatz der sowie der Ausarbeitung und Anwendung operativer Legenden und Kombinationen; Organisierung der Zusammenarbeit sowie der erforderlichen Konsultationen mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der hier zu untersuchenden Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Verhaltensweisen Ougendlicher werden Jedoch Prüfungshandlungen sowie Befragungen auf verfassungsrechtlicher auf Grundlage des Gesetzes relativ häufig durchgeführt. Alle diesbezüglichen Maßnahmen durch die Diensteinheiten der Linie sowie der Partner in der Zusammenarbeit und dem Zusammenwirken müssen bewußt unter dem Aspekt einer zielgerichteten Öffentlichkeitsarbeit gestaltet werden.

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