Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 277

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 277 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 277); Teil I Nr. 20 3 TaS Inhalt I Seite 3. 5. 76 Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den Dienst in der Deutschen Volkspolizei sowie in den Organen Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Innern (Dienstlaufbahnordnung) 277 24. 5. 76 Bekanntmachung 280 3. 6. 76 Verordnung über die Anwendung des Gesetzbuches der Arbeit in Handwerks- und Gewerbebetrieben und anderen privaten Einrichtungen 280 22. 4. 76 Anordnung über die materielle Anerkennung der Mitarbeit der Werktätigen an der Betriebszeitung 281 24. 5. 76 Anordnung über die Arbeitsgemeinschaften des künstlerischen Volksschaffens 282 28. 5. 76 Anordnung Nr. 7 über die Gebührentarife des Verkehrswesens 284 1976 Berlin, den 16. Juni 1976 Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den Dienst in der Deutschen Volkspolizei sowie in den Organen Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Innern (Dienstlaufbahnordnung) vom 3. Mai 1976 Die Deutsche Volkspolizei und die Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Innern sind ein untrennbarer Bestandteil der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht der Deutschen Demokratischen Republik. Sie haben auf der Grundlage der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und die sozialistische Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik zuverlässig zu schützen. Zur Regelung des Dienstverhältnisses in der Deutschen Volkspolizei (außer Wehrersatzdienst) sowie in den Organen Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Innern wird auf Grund der Ziff. 4 des Beschlusses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 10. Dezember 1973 über den Dienst in den bewaffneten Organen und die militärischen Dienstgrade (GBl. I Nr. 57 S. 555) angeordnet: I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen §1 Grundlagen des Dienstverhältnisses (1) Der Dienst in der Deutschen Volkspolizei sowie in den Organen Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Innern nachstehend Organe des Ministeriums des Innern genannt wird auf der Grundlage der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften vom Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei durch Befehle, Direktiven und andere Weisungen geregelt. (2) Für den Dienst in den Organen des Ministeriums des Innern finden die zur Regelung der Arbeitsrechtsverhältnisse der Arbeiter und Angestellten erlassenen Bestimmungen keine Anwendung. §2 Grundsätze für die Einstellung (1) In die Organe des Ministeriums des Innern können Bürger der Deutschen Demokratischen Republik eingestellt werden, die politisch zuverlässig und bereit sind, dem sozialistischen Vaterland, der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Regierung, allzeit treu ergeben zu sein und deren charakterliche Veranlagung, moralische Haltung sowie körperliche Leistungsfähigkeit die Gewähr dafür bieten, allen physischen und psychischen Anforderungen des Dienstes gewachsen zu sein. (2) Voraussetzung für die Einstellung männlicher Bürger der Deutschen Demokratischen Republik in die Organe des Ministeriums des Innern ist die Ableistung des Grundwehrdienstes. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung des Ministers für Nationale Verteidigung. §3 Beginn des Dienstverhältnisses (1) Das Dienstverhältnis in den Organen des Ministeriums des Innern beginnt mit dem Tag der Einstellung. (2) Das Dienstverhältnis beruht auf dem Dienstvertrag mit der Verpflichtung, langjährig Dienst in den Organen des Ministeriums des Innern zu leisten. (3) Die Mindestdienstzeit beträgt: a) für Wachtmeister fünf Dienstjahre b) für Offiziere zehn Dienstjahre als Offizier. §4 Vereidigung Die eingestellten Wachtmeister und Offiziere leisten den Eid der Angehörigen der Deutschen Volkspolizei sowie der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren sind die Anstrengungen zur weiteren Vervollkommnung der diesbezüglichen Leitungsprozesse vor allem zu konzentrieren auf die weitere Qualifizierung und feiet ivisrung der Untersuchungsplanung, der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der die richtige Auswahl der dafür zweckmäßigsten Mittel und Methoden sowie der dazu zu beschreitenden Wege; die Einschätzung und Bewertung des erreichten Standes der tschekistischen Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter ist daher noch wirksamer zu gewährleisten, daß Informationen, insbesondere litisch-operatie Erstinformationen, in der erforderlichen Qualität gesichert und entsprechend ihrer operativen Bedeutung an die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege vorliegen, ist die Sache an dieses zu übergeben und kein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Der Staatsanwalt ist davon zu unterrichten.

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