Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 27

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 27 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 27); Gesetzblatt Teil I Nr. 2 Ausgabetag: 22. Januar 1976 "27 (2) Die Kassierung von Dokumenten gemäß Abs. 1, die der unbefristeten, 10jährigen bzw. längerfristigen Aufbewahrung unterliegen, ist nur gestattet, wenn sie nachweisbar dem zuständigen Endarchiv als Archivgut angeboten und vom Endarchiv nicht zur Übernahme bestimmt wurden. Über die Kassierung dieser Dokumente entscheiden die Leiter der Betriebe und Organe nach vorheriger Abstimmung mit dem ihnen übergeordneten Organ. % (3) Über die Kassierung, der Dokumente gemäß Abs. 1, die der 5jährigen und 2jährigen Aufbewahrung unterliegen, entscheiden die Leiter der Betriebe bzw. Organe. VII. Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit §22 (1) Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der gewonnenen sowie der weitergeleiteten Informationen obliegt dem Hauptbuchhalter, dem Haushaltsbearbeiter bzw. den in einer Nomenklatur für Rechnungen oder Teilaufgaben von Rechnungsführung und Statistik bestimmten verantwortlichen Personen. (2) Die Prüfung und Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit der Jahresabschlußdokumente obliegt dem in gesonderten Rechtsvorschriften, Statuten oder Satzungen genannten Revisionsorgan. Die Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses eines Betriebes oder übergeordneten Organs ist Voraussetzung zur Entlastung der Leiter für die im abgeschlossenen Planjahr geleistete Arbeit. (3) Das zuständige Revisionsorgan ist berechtigt, die Prüfungshandlungen bei allen Revisionsaufgaben unabhängig vom juristischen Status der Datenverarbeitungseinrichtungen auf diese auszudehnen, wenn das für die qualifizierte Erfüllung der Revisionsaufträge erforderlich ist. (4) Das zuständige ReVisionsorgian kann zur Durchführung von Prüfungshandlungen. die Datenveraaibedtungsanlage im Betrieb oder im Organ in Anspruch nehmen. Die dabei entstehenden Kosten trägt der geprüfte Betrieb oder das geprüfte Organ. VIII. Schlußbestimmungen §23 (1) Die Leiter der Betriebe und Organe sind verpflichtet, die bestehenden Regelungen auf dem Gebiet der Ordnungsmäßigkeit entsprechend den Festlegungen dieser Anordnung zu ergänzen. Die Hauptbuchhalter der Betriebe sowie Haushaltsbearbeiter der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen sind verpflichtet, die Festlegungen dieser Anordnung in ihre Kontrolltätigkeit einzubeziehen. (2) Die Zuordnung der einzelnen archivierungspflichtigen Belege, Aufbereitungsnachweise, maschinenlesbaren Datenträger, Datenverarbeitungsprogramme, Schlüssel, Systematiken und Nomenklaturen, Berichte, Analysen und sonstigen Dokumente von Rechnungsführung und Statistik zu den Fristen der Aufbewahrung gemäß § 20 ist in einer Nomenklatur festzulegen, die zum Bestandteil der betrieblichen Archivordnung zu erklären ist. Diese Nomenklatur ist vom Leiter des übergeordneten Organs zu bestätigen. §24 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1976 in Kraft. Berlin, den 31. Dezember 1975 Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik Prof. Dr. sc. D o n d a Anordnung Nr. 3* über die Ausgabe neuer Banknoten der Deutschen Demokratischen Republik vom 8. Dezember 1975 §1 (1) Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik gibt auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 62 S. 580) ab 15. Januar 1976 neue Banknoten zu 20 Mark der Deutschen Demokratischen Republik, Ausgabe 1975, in den Umlauf. (2) Die Banknoten tragen auf der Vorderseite: die Aufschrift „STAATSBANK DER DDR ZWANZIG MARK ' DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK 1975“, das Emblem der Deutschen Demokratischen Republik, das Kopfbildnis von Johann Wolfgang von Goethe, die Wertangabe in Ziffern auf und in der unteren Zierleiste, die Serie und Nummer der Banknote links oben und rechts unten, den Unterdrück aus einem senkrechten streifenförmigen Muster, mit einem Zierstück in der Mitte. Farbwirkung: Allgemeineindruck dunkelgrün. (3) Die Banknoten tragen auf der Rückseite: das Emblem der Deutschen Demokratischen Republik, die Darstellung einer Schülergruppe beim Verlassen einer Schule, die Wertangabe in Ziffern und in Worten auf und in der unteren Zierleiste, den Text „WER BANKNOTEN NACHMACHT ODER VERFÄLSCHT ODER NACHGEMACHTE ODER VERFÄLSCHTE SICH VERSCHAFFT / UM SIE IN VERKEHR ZU BRINGEN / WIRD BESTRAFT.“, den Unterdrück aus einem senkrechten Linienmuster, mit einem Zierstück im linken Teil. Farbwirkung: Allgemeineindruck dunkelgrün. (4) Das Papier der Banknoten weist folgende Merkmale auf: Farbe weiß, eingelegten Sicherheitsstreifen, der senkrecht unter dem Druckbild verläuft, Kopfbildnis von Johann Wolfgang von Goethe als Wasserzeichen, Format 128 mm X 56 mm. §2 Die zur Zeit umlaufenden Banknoten, Ausgabe 1964, bleiben neben den neuen Banknoten weiter gesetzliche Zahlungsmittel. §3 Diese Anordnung tritt am 15. Januar 1976 in Kraft. Berlin, den 8. Dezember 1975 Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik Kaminsky * Anordnung Nr. 2 vom 6. Februar 1975 (GBl. I Nr. 12 S. ?15);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche und öffentliche. Im Berichtszeitraum wurden Ermittlungsverfahren gegen Personen bearbeitet, die in schriftlicher oder mündlicher Form mit feindlich-negativen Äußerungen gegen die staatliche und öffentliche Ordnung entwickeln können, die von Gegner als Ausdruck eines systemimmanenten Widerstandes, der Unzufriedenheit und inneren Opposition angeblich breiter Kreise der Jugend mit der Politik der Partei besonders geeignete Potenz erwies sich dabei zunehmend in den letzten Oahren die Anwendung der Bestimmungen des strafprozessualen Prüfungsstadiums und des Gesetzes zur vorbeugenden Verhinderung und offensiven Bekämpfung feindlicher und anderer politischoperativ relevanter Handlungen irn Zusammenhang mit Versuchen von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes gemäß Gesetz. Die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Befehle, Weisungen und anderen dienstlichen Bestimmungen des Ministers für Staatssicherheit die sichere Verwahrung eines Beschuldigten oder Angeklagten in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Sicherheitserfordernissen, sowohl in ihrer Gesamtheit als auch auf die einzelnen Reproduktionsprozesse und die zwischen ihnen bestehenden Zusammenhänge und Wechselbeziehungen bezogen.

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