Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 269

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 269 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 269); der Deutschen Demokratischen Republik 1976 Berlin, den 11. Juni 1976 j Teil I Nr. 19 Tag Inhalt \ Seite 27. 5. 76 Verordnung über die Verlängerung des Wochenurlaubs und die Verbesserung von Leistungen bei Mutterschaft 269 4. 6. 76 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Verlängerung des Wochenurlaubs und die Verbesserung von Leistungen bei Mutterschaft 271 19. 4. 76 Anordnung über das Statut der Deutschen Ppst der DDR Statut Deutsche Post 272 2. 6. 76 Anordnung Nr. 2 über die Gebühren und Kosten des Amtes für Erflndungs- und Patentwesen 274 2. 6. 76 Anordnung Nr. 2 über die Gebühren der Büros für die Vertretung in Patent-, Muster-und Zeichenangelegenheiten 275 30. 4. 76 Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift im Bereich des Ministeriums für Glas- und Keramikindustrie 275 Berichtigung 275 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik 276 Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen De- mokratischen Republik * 276 Verordnung über die Verlängerung des Wochenurlaubs und die Verbesserung von Leistungen bei Mutterschaft vom 27. Mai 1976 In Verwirklichung des gemeinsamen Beschlusses des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 27. Mai 1976 über die weitere planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Zeitraum 1976 1980 wird in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes verordnet: §1 Schwangerschafts- und Wochenurlaub (1) Frauen, die sozialpflichtversichert sind, erhalten im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes Schwangerschaftsurlaub für die Dauer von 6 Wochen vor der Entbindung und Wochenurlaub für die Dauer von 20 Wochen nach der Entbindung. Damit wird der Wochenurlaub um 8 Wochen verlängert. (2) Bei Mehrlingsgeburten oder komplizierten Entbindungen beträgt der Wochenurlaub 22 Wochen. Der Anspruch auf diesen verlängerten Wochenurlaub ist bei komplizierten Entbindungen durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Ist eine Mehrlingsgeburt gleichzeitig eine komplizierte Entbindung, beträgt der Wochenurlaub ebenfalls 22 Wochen. (3) Bei vorzeitiger Entbindung verlängert sich der Wochenurlaub um die Zeit des nicht in Anspruch genommenen Schwangerschaftsurlaubs. Bei verspäteter Entbindung wird der Schwangerschaftsurlaub bis zum Tag der Entbindung verlängert. (4) Befindet sich das Kind nach Ablauf von 6 Wochen nach der Entbindung noch in stationärer Behandlung oder beginnt zu einem späteren Zeitpunkt vor Ablauf des Wochenurlaubs eine stationäre Behandlung des Kindes, hat die Mutter das Recht, den Wochenurlaub zu unterbrechen und im Interesse der Pflege des Kindes die restliche Zeit des Wochenurlaubs ab Beendigung des stationären Aufenthaltes des Kindes in Anspruch zu nehmen. Der restliche Wochenurlaub muß spätestens 1 Jahr nach der Unterbrechung angetreten werden. §2 Schwangerschafts- und Wochengeld Mit der Verlängerung des Wochenurlaubs um 8 Wochen wird die Zahlungsdauer des Schwangerschafts- und Wochengeldes entsprechend den Rechtsvorschriften von 18 Wochen auf 26 Wochen (bei Mehrlingsgeburten oder komplizierten Entbindungen von 20 auf 28 Wochen) verlängert. Mütterunterstfitzung für Mütter mit 2 und mehr Kindern nach Ablauf des Wochenurlaubs §3 (1) Sozialpflichtversicherte Mütter können nach Ablauf des Wochenurlaubs für das zweite und jedes weitere geborene Kind bis zum Ende des ersten Lebensjahres des zuletzt gebo-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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