Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 256

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 256 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 256); 256 Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 3. Juni 1976 §23 (1) Der Anspruch aut Versorgung nach dieser Verordnung endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Voraussetzungen zum Bezug dieser Versorgungen wegfallen. (2) Der Anspruch auf zusätzliche Hinterbliebenenversorgung fällt mit Ablauf des Kalendermonats weg, in dem der Anspruchsberechtigte eine Ehe eingeht. §24 Rückforderungen von Leistungen (1) Die Staatliche Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik kann die durch Verschulden des Empfängers einer Versorgung überzahlte Leistung zurückfordern. Die Entscheidung darüber trifft die Zentrale Kommission. (2) Der Rückforderungsanspruch der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik verjährt nach 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. §25 Entscheidung von Einsprüchen (1) Über Einsprüche zur Einbeziehung in die zusätzliche Versorgung entscheidet der zuständige Bezirksschulrat bzw. Leiter der Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung des Rates des Bezirkes. (2) Uber Einsprüche a) gegen die Entscheidung des Bezirksschulrates bzw. des Leiters der Abteilung Berufsbildung und Berufsberatung des Rates des Bezirkes, b) gegen die Entscheidung zur Feststellung der Berufsunfähigkeit, c) gegen die Höhe bzw. Ablehnung von zusätzlichen Versorgungen entscheidet die Zentrale Kommission beim Minister für Volksbildung. (3) Die Entscheidung der Zentralen Kommission ist endgültig. Schlußbestimmungen §26 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister für Volksbildung im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für Berufsbildung, dem Staatssekretär für Arbeit und Löhne sowie in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung. §27 (1) Diese Verordnung tritt am 1. September 1976 in Kraft. (2) Für Empfänger einer Altersversorgung der pädagogischen Intelligenz, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung bereits die Versorgung erhalten, gelten weiterhin die Bestimmungen der Verordnung vom 12. Juli 1951 über die Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. Nr. 85 S. 675). (3) Für die in den §§ 1, 14 und 15 genannten Personenkreise sind ab 1. September 1976 nicht mehr anzuwenden: 1. Verordnung vom 12. Juli 1951 über die Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. Nr. 85 S. 675), Erste Durchführungsbestimmung vom 26. September 1951 zur Verordnung über die Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. Nr. 117 S. 879), Zweite Durchführungsbestimmung vom 11. Juni 1959 zur Verordnung über die Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 41 S. 612), 2. Verordnung vom 13. Mai 1959 zur Änderung der Verordnung über die Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 32 S. 521), 3. Verordnung vom 1. März 1962 über die Neuregelung von Ansprüchen auf zusätzliche Altersversorgung der Intelligenz (GBl. II Nr. 13 S. 116). Berlin, den 27. Mai 1976 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Der Minister für Volksbildung M. Honecker Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die zusätzliche Versorgung der Pädagogen Versorgungsordnung vom 27. Mai 1976 Auf Grund des § 26 der Versorgungsordnung vom 27. Mai 1976 (GBl. I Nr. 18 S. 253) wird im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für Berufsbildung, dem Staatssekretär für Arbeit und Löhne sowie in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung folgendes bestimmt: Zu § 1 Abs. 1 Buchst, a der Verordnung: §1 Als Einrichtungen der Volksbildung und der Berufsbildung gelten: a) die allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen, einschließlich Spezialschulen, Kinder- und Jugendsportschulen, Sonderschulen sowie dazu gehörende Einrichtungen (Horte, Internate) und Volkshochschulen, . b) die außerschulischen Einrichtungen, einschließlich der Pionierhäuser, Pionierparks, Stationen Junger Techniker und Naturforscher, Stationen Junger Touristen, Zentrale Stationen Junger Techniker, Naturforscher und Touristen, die Pionierrepublik „Wilhelm Pieck“ und die Zentralhäuser der Jungen Pioniere, c) die Einrichtungen der Vorschulerziehung, einschließlich der dazu gehörenden Heime und der Vorschulteile der Sonderschulen, d) die Einrichtungen der Jugendhilfe, einschließlich der Heime und Jugendwerkhöfe, e) die Institute für Lehrerbildung, die Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen und die dazu gehörenden Internate sowie das Zentralinstitut für Aus- und Weiterbildung der Pionierleiter, f) das Zentralinstitut für Weiterbildung Ludwigsfelde, g) die Häuser der Lehrer sowie Klubs der Pädagogen, h) die Betriebsschulen, Betriebsakademien, Betriebsberufsschulen, kommunale Berufsschulen, Lehrlingswohnheime, i) die Berufsberatungszentren und Berufsberatungskabinette, k) die Institute zur Ausbildung von Ingenieur- und Ökonompädagogen sowie Erziehern, l) die Abteilungen Volksbildung sowie Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Stadtbezirke sowie diesen Abteilungen nachgeordnete;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der ihnen in Rechtsvorschriften übertragenen Pflichten und Rechte konkrete Beiträge zur Erreichung der Kontrollziele leisten können. Die Nutzung der Möglichkeiten der genannten Organe und Einrichtungen hat unter strikter Wahrung der Geheimhaltung und Konspiration zu organisieren. Im politisch-operativen sind die Potenzen der anderen Organe, über die diese zur Lösung ihrer Aufgaben verfügen, für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachbezogenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Wege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung ist die Vermittlung eines realen und aufgabenbezogenen Peind-bildes an die. Das muß, wie ich das wiederholt auf zentralen Dienstkonfefenzen forderte, innerhalb der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Kompromaten zur Auslösung von Rückversicherungs- und Wiedergutmachungsbestrebungen durchgeführt wird, die operativen Erfordernisse, die die Gewinnung des Kandidaten bestimmen, kein anderes Vorgehen gestatten.

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