Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 255

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 255 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 255); Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 3. Juni 1976 255 Berechnung der Versorgung ist der Verdienst vor Ausscheiden aus der hauptamtlichen Tätigkeit zugrunde zu legen. (3) In Ausnahmefällen entscheidet der Minister für Volksbildung auf Vorschlag der Zentralen Kommission für die Entscheidung von Grenzfällen und Einsprüchen (nachfolgend Zentrale Kommission genannt) über die Aufrechterhaltung des Anspruchs. (4) Die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Zentralen Kommission regelt der Minister für Volksbildung. §14 Für die Dauer der Ausübung einer Wahlfunktion oder der Tätigkeit auf Grund einer Berufung in staatliche Organe, Parteien und gesellschaftliche Organisationen bleibt der Anspruch auf zusätzliche Invaliden- bzw. Altersversorgung sowie auf Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit wie für Werktätige, die der freiwilligen Zusatzrentenversicherung angehören, erhalten. §15 Der Anspruch auf die Versorgung nach dieser Verordnung bleibt erhalten für die Dauer a) der dienstlichen Entsendung von Ehepaaren in andere Staaten, auch für den Ehegatten des Delegierten, und b) des Bezuges einer Unterstützung der Sozialversicherung für Mütter im Anschluß an den Wochenurlaub. §16 Erlöschen des Anspruchs auf Versorgung (1) Der Anspruch auf zusätzliche Versorgung erlischt a) für Lehrer und Erzieher, wenn sie aus der hauptamtlichen Tätigkeit ausscheiden, soweit der Anspruch nicht gemäß § 9 Abs. 2 oder §§ 13 bis 15 aufrechterhalten wird; b) für Anspruchsberechtigte gemäß § 1 Abs. 2, wenn sie aus dem Volkseigenen Verlag Volk und Wissen ausscheiden bzw. die Tätigkeit als Fachredakteur für berufsbildende Literatur beenden; c) für Anspruchsberechtigte gemäß den §§ 1, 13 und 14 bzw. Empfänger einer Versorgung, wenn sie wegen einer vorsätzlichen strafbaren Handlung zu einer Strafe mit Freiheitsentzug von mindestens einem Jahr verurteilt wurden; d) wenn gemäß § 8 Abs. 3 entgegen der Entscheidung der Kommission kein Arbeitsrechtsverhältnis begründet wird. (2) Verstoßen in Ausnahmefällen Anspruchsberechtigte gemäß den §§ 1 und 13 bzw. Empfänger einer Versorgung gröb-lichst gegen die Gesetze der sozialistischen Gesellschaft, kann der Minister für Volksbildung auf Vorschlag der Zentralen Kommission den Anspruch auf Versorgung versagen bzw. die Versorgung entziehen. IV. Allgemeine Bestimmungen §17 Aufnahme in die zusätzliche Versorgung (1) Die Aufnahme in die zusätzliche Versorgung erfolgt durch Aushändigung einer Urkunde. (2) Die Staatliche Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik2 stellt als Träger der zusätzlichen Versorgung auf Antrag die Urkunde aus. §18 Antragstellung und Zahlung der zusätzlichen Versorgung (1) Der Antrag auf die Zahlung der zusätzlichen Versorgung ist vom Anspruchsberechtigten schriftlich bei der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik zu stellen. (2) Über den Antrag auf die Zahlung der zusätzlichen Versorgung entscheidet die Staatliche Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik durch Aushändigung des Versorgungsbescheides oder durch Ablehnung. Die Entscheidung über die Ablehnung der zusätzlichen Versorgung ist zu begründen; der Bescheid ist dem Antragsteller schriftlich zuzustellen. Zahlung von zusätzlichen .Versorgungen §19 (1) Die Zahlung der zusätzlichen Altersversorgung beginnt mit dem Ersten des Kalendermonats, in welchem das Rentenalter erreicht wird. (2) Die Zahlung der zusätzlichen Invalidenversorgung beginnt ab dem gleichen Zeitpunkt wie die Zahlung der Invalidenrente der Sozialversicherung. (3) Die Zahlung der Versorgung wegen Berufsunfähigkeit beginnt mit dem Ersten des Kalendermonats gemäß der Entscheidung der dafür zuständigen Kommission, frühestens mit dem auf den Wegfall der Geldleistungen der Sozialversicherung folgenden Tag. (4) Die Zahlung der Hinterbliebenenversorgung beginnt mit dem Ersten des Kalendermonats, in welchem der Ehegatte bzw. das Elternteil verstorben ist. Bezog der Verstorbene bereits eine zusätzliche Versorgung, beginnt die Zahlung der zusätzlichen Hinterbliebenenversorgung mit dem Ersten des auf den Todestag folgenden Kalendermonats. (5) Wird der Antrag auf zusätzliche Alters- bzw. Hinterbliebenenversorgung später als 2 Jahre nach Eintritt des Versorgungsfalles gestellt, wird die Versorgung für 2 Jahre nachgezahlt. §20 (1) Die errechneten zusätzlichen Versorgungen werden auf volle Mark gerundet. (2) Die zusätzlichen Versorgungen werden monatlich gezahlt. Änderung von zusätzlichen Versorgungen §21 (1) Änderungen in den Familien- und Einkommensverhältnissen, die für die Gewährung oder Höhe der Versorgung maßgebend sind, hat der Empfänger einer Versorgung der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik unverzüglich mitzuteilen. (2) Ergibt sich aus der Änderung der Familien- oder Einkommensverhältnisse eine Erhöhung der Versorgung, wird die neue Entscheidung a) ab Ersten des Kalendermonats der Antragstellung oder b) ab Ersten des Kalendermonats der von der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik veranlaßten Feststellung wirksam. (3) Ergibt sich aus der Änderung der Familien- oder Einkommensverhältnisse eine Minderung der Versorgungen, wird die neue Entscheidung mit Ablauf des Kalendermonats wirksam, der auf den Zugang des Bescheides folgt. §22 Stellt die Staatliche Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik eine Versorgung fest, die nicht den Rechtsvorschriften entspricht, wird der Bescheid über die Zahlung dieser Versorgung aufgehoben und durch einen neuen Bescheid ersetzt. 2 Staatliche Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik, Altersversorgung der Intelligenz, 1017 Berlin, Ehrenbergstr. 11;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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