Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 221

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 221 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 221); 221 I’igerl&git.&e?: Rochsci der Deutschen Demokratischen Republik 1976 j Berlin, den 11. Mai 1976 j Teil I Nr. 16 Tag j Inhalt Seite 9. 4. 76 Vierte Durchführungsbestimmung zum Gesetz über die Besteuerung der Handwerker 221 15.4.76 Fünfte Durchführungsbestimmung zur Kommissionshandelsverordnung 221 Berichtigung 228 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt-Sonderdruck ST“ 228 Vierte Durchführungsbestimmung* zum Gesetz über die Besteuerung der Handwerker vom 9. April 1976 Auf Grund des § 17 Abs. 2 des Gesetzes vom 16. März 1966 über die Besteuerung der Handwerker (GBl. I Nr. 8 S. 71) in der Fassung des Gesetzes vom 14. Dezember 1970 ziur Ergänzung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Steuern (GBl. I Nr. 24 S. 371) wird folgendes bestimmt: §1 (1) Aufwendungen der Handwerker für die Anschaffung oder Herstellung von Anlagegegenständen sind zum Zeitpunkt der Anschaffung als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie 500 M nicht überschreiten, (2) § 6 Abs. 1 Buchst, f der Ersten Durchführungsbestimmung vom 17. März 1966 zum Gesetz über die Besteuerung der Handwerker (GBl. II Nr. 32 S. 183) erhält folgende Fassung: „f). Aufwendungen für Anlagegegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu 500 M sofort zum Zeitpunkt der Anschaffung.“ (3) In den §§ 14 Abs. 2 und 16 Abs. 2 der Anordnung vom 17. März 1966 über die Steuerveranlagung der Handwerker (Veranlagungsrichtlinien ab 1966 Hdw ) (Sonderdruck Nr. 537 des Gesetzblattes) tritt anstelle des Betrages von 250 MDN der Betrag von 500 M. §2 (1) Aufwendungen der Handwerker für Generalreparaturen an Kraftfahrzeugen sind im Jahr des Entstehens als Betriebsausgaben abzjugsfähig. (2) § 17 der Anordnung vom 17. März 1966 über die Steuerveranlagung der Handwerker (Veranlagungsrichtlinien ab 1966 Hdw ) erhält folgende Fassung: *§ 17 Aufwendungen für Reparaturarbeiten Die Aufwendungen für Reparaturarbeiten sind als Erhaltungsaufwand gemäß § 16 Abs. 1 im Jahr des Entstehens als Betriebsausgaben abzugsfähig.“ 3. DB vom 16. Mai 1968 (GBl. n Nr. 54 S. 287) §3 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1976 in Kraft. Berlin, den 9. April 1976 Der Minister der Finanzen Böhm Fünfte Durchführungsbestimmung* zur Kommissionshandelsverordnung vom 15. April 1976 Auf Grund des § 20 der Kommissionshandelsverordnung vom 26. Mai 1966 (GBl. II Nr. 68 S. 429) wird folgendes bestimmt: Zu § 1 der Verordnung: §1 (1) Kommissionshandelsverträge können auch zwischen privaten Einzelhändlern und privaten Gastwirten, die ihre Handelstätigkeit mit mehr als 3 Vollbeschäftigten bezogen auf den Jahresdurchschnitt ausüben, und den sozialistischen Einzelhandelsbetrieben abgeschlossen werden. Jede Erweiterung der Anzahl von Beschäftigten bei Kommissionshändlem mit 3 und mehr Vollbeschäftigten bezogen auf den Jahresdurchschnitt bedarf der vorherigen Genehmigung durch den Rat des Kreises, Abteilung Handel und Versorgung. Stunden-und Halbtagsbeschäftigte einschließlich Hilfepersonal, mit Ausnahme der mit kurzfristiger Aushilfstätigkeit Beschäftigten, deren Arbeitseinkommen entsprechend den steuerrechtlichen Grundsätzen pauschal besteuert werden kann, sind bei der Bestimmung der Anzahl der Vollbeschäftigten zu berücksichtigen. Mdtarbeitende Familienangehörige zählen dann hierzu, wenn ein Arbeitsrechtsverhältnis besteht. Das gilt nicht für mdtarbeitende Ehegatten. Die zuständigen Räte der Kreise, Abteilung Handel und Versorgung, können ihre Befugnisse für die Beschäftigung befristet ednzustellender Arbeitskräfte auf die sozialistischen Vertragspartner übertragen. (2) Vor Abschluß der Kommissionshandelsverträge sind die Stellungnahmen der Kreisgeschäftsstelle der Industrie- und Handelskammer bzw. der Handwerkskammer sowie des je- 4. DB vom 14. Januar 1971 (GBl. n Nr. 11 S. 77);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und folglich zur Vermeidung von Einseitigkeiten und einer statischen Sicht bei der Beurteilung der Rolle, der Wirkungsweise und des Stellenwertes festgestellter Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen.

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