Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 219

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 219 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 219); Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 29. April 1976 219 (4) Der Leiter ist verantwortlich für die Preiskontrolle bei volkswirtschaftlich wichtigen Investitionsvorhaben mit dem Ziel, die Investitionsaufwendungen zu senken und die Effektivität der Investitionen zu erhöhen. (5) Der Leiter ist auf der Grundlage der Beschlüsse des Ministerrates berechtigt, zur Durchsetzung der staatlichen Ordnung von den zuständigen Leitern der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate und Betriebe die Korrektur rechtswidriger Entscheidungen auf dem Gebiet der Kosten und Preise zu verlangen. Er hat das Recht, gegenüber den Leitern der wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate und Betriebe Auflagen zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes zu erteilen. (6) Der Leiter ist berechtigt, die Abführung von Mehrerlösen festzulegen. §7 (1) Der Leiter sichert auf der Grundlage der Beschlüsse des Ministerrates die Mitarbeit in den Organen des RGW sowie die Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Komitee für Preise der UdSSR und den Preisämtem der anderen Mitgliedsländer des RGW zur Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration auf dem Gebiet der Inlandspreisbildung. (2) Der Leiter gewährleistet auf der Grundlage von Vereinbarungen den Erfahrungsaustausch mit dem Staatlichen Komitee für Preise der UdSSR und den Preisämtem der anderen Mitgliedsländer des RGW und organisiert die Nutzung der dabei gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen. (3) Der Leiter sichert die Teilnahme der DDR an der internationalen Zusammenarbeit mit der UdSSR und den anderen Mitgliedsländern des RGW bei der ökonomischen Forschung auf dem Gebiet der Inlandspreisbildung. (4) Der Leiter gewährleistet die Mitwirkung bei der Entscheidungsvorbereitung für wichtige Objekte der sozialistischen ökonomischen Integration. §8 (1) Der Leiter ist verantwortlich für die Leitung und Planung der ökonomischen Forschung auf dem Gebiet der Preise. Ihm ist das Forschungsinstitut des Amtes für Preise unterstellt. Er bestimmt die durch das Forschungsinstitut wahrzunehmenden Aufgaben. (2) Bei der ökonomischen Forschung sichert der Leiter die Zusammenarbeit mit den für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung verantwortlichen wissenschaftlichen Räten und Forschungseinrichtungen sowie die Information und Dokumentation auf dem Gebiet der Preise. §9 In Durchführung der Aufgaben des Amtes für Preise ist der Leiter berechtigt, von Staatsorganen, staatlichen Einrichtungen, wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten und Betrieben zur Ausarbeitung der Grundsätze der staatlichen Preispolitik, zur Bildung und' Planung der Industrie- und Verbraucherpreise sowie über die Einhaltung der Staatsdisziplin auf dem Gebiet der Preise Stellungnahmen und Unterlagen anzufordem und Auskünfte einzuholen. Zu grundsätzlichen Fragen erfolgt die Anforderung in Abstimmung mit dem Leiter des zuständigen zentralen Staatsorgans. §10 (1) Der Leiter ist verantwortlich für die rationelle Gestaltung der Leitung und Organisation in seinem Verantwortungsbereich und für die ständige Vervollkommnung der Arbeit auf diesem Gebiet. Er sichert dabei die Auswertung der Erfahrungen der UdSSR und die Anwendung der Erkenntnisse der Leitungswissenschaft. (2) Der - Leiter ist verantwortlich für die Anleitung und Kontrolle der Leiter und fordert regelmäßig von ihnen Rechenschaft. Er ist gegenüber den Leitern und Mitarbeitern im Amt für Preise sowie gegenüber dem Direktor des Forschungsinstituts des Amtes für Preise weisungsberechtigt. (3) Der -Leiter ist für eine der führenden Rolle der Arbeiterklasse entsprechende Auswahl, Entwicklung, Erziehung, Qualifizierung und Weiterbildung sowie den Einsatz der Kader des Amtes für Preise und der Leitungskader des Forschungsinstituts des Amtes für Preise entsprechend den Nomenklaturen sowie für die Bildung der Kaderreserve verantwortlich. Er gewährleistet die zielstrebige Entwicklung und Förderung der Frauen und deren Elinsatz in leitende Funktionen. Der Leiter nimmt entsprechend der Kademomenkla-tur die Berufung und Abberufung leitender Kader vor. Er ist Disziplinarvorgesetzter der ihm unterstellten Leiter und Mitarbeiter. Er unterstützt die Minister und die örtlichen Räte bei der Ausbildung und Qualifizierung der auf dem Gebiet der Preise in den Ministerien, wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und örtlichen Staatsorganen arbeitenden Kader. (4) Das beratende Organ des Leiters ist das Kollegium. Es unterstützt den Leiter durch Beratung, insbesondere von Grundfragen der Durchsetzung der staatlichen Preispolitik, der Bildung und Planung der Industrie- und Verbraucherpreise, der Kontrolle der Einhaltung der Staatsdisziplin auf dem Gebiet der Preise, der Analyse der Wirksamkeit planmäßiger Industriepreisänderungen, Entwürfen von Beschlußvorlagen für den Ministerrat sowie Entwürfen von Rechtsvorschriften. Aufgaben und Arbeitsweise des Kollegiums legt der Leiter fest. (5) Bei der Entscheidungsvorbereitung auf dem Gebiet der Bildung der Verbraucherpreise wird der Leiter durch den zentralen Preisbeirat als Beratungsgremium unterstützt. (6) Der Staatssekretär hat im Falle der Verhinderung des Leiters die Befugnisse und Pflichten des Leiters wahrzunehmen. §11 (1) Das Amt für Preise ist zur Lösung seiner Aufgaben in Abteilungen, Außenstellen und in die Zentrale Staatliche Preiskontrolle für Investitionen gegliedert. Die Grobstruktur und der Stellenplan des Amtes für Preise werden vom Ministerrat bestätigt. (2) Der Leiter legt die Verantwortung seiner Stellvertreter, des Leiters der Zentralen Staatlichen Preiskontrolle für Investitionen, die Aufgaben der Abteilungen und Außenstellen, die Art und Weise ihres Zusammenwirkens sowie die Verantwortung ihrer Leiter und Mitarbeiter in der Arbeitsordnung des Amtes für Preise sowie in Funktionsplänen fest. §12 (1) Das Amt für Preise ist juristische Person und Haushaltsorganisation. Eis hat seinen Sitz in Berlin, der Hauptstadt der DDR. (2) Das Amt für Preise wird im Rechtsverkehr durch den Leiter vertreten. Der Staatssekretär, die Stellvertreter des Leiters des Amtes für Preise, der Leiter der Zentralen Staatlichen Preiskontrolle für Investitionen und die Leiter der Abteilungen und Außenstellen sind berechtigt, das Amt für Preise im Rahmen ihres Aufgabenbereichs zu vertreten. (3) Mitarbeiter des Amtes für Preise oder andere Personen können im Rahmen der ihnen vom Leiter schriftlich erteilten Vollmacht das Amt für Preise vertreten. §13 (1) Dieses Statut tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 6. Dezember 1967 über das Statut des Amtes für Preise beim Ministerrat (GBl. II 1968 Nr. 3 S. 17) außer Kraft Berlin, den 19. Februar 1976 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher gerecht-werdende qualifizierte Aufgabenerfüllung im jeweiligen Bereich erfordert, nach Abschluß der Aktion kritisch die Wirksamkeit der eigenen Arbeit und die erreichten Ergebnisse zu werten. In enger Zusammenarbeit mit der Juristischen Hochschule ist die weitere fachliche Ausbildung der Kader der Linie beson ders auf solche Schwerpunkte zu konzentrieren wie - die konkreten Angriffsrichtungen, Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Widerruf aufgesteilten Behauptung mit den tatsächlich in der Beschuldigtenvernehmung gegebenen Möglichkeiten wieder zu wahren Aussagen über die Straftat und über sein Motiv zum Widerruf veranlaßt werden.

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