Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 206

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 206 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 206); 206 Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 22. April 1976 -------j----------------------------------------------- (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Justitiare der Kombinate entsprechend. (4) Die Justitiare der übergeordneten Organe können von ihrem Leiter beauftragt werden, die Vertretung von unterstellten oder zugeordneten Betrieben zu übernehmen. Sie bedürfen zur Vertretung des Betriebes einer Vollmacht des Leiters des jeweiligen Betriebes. Das gilt auch für die Vertretung eines Kombinatsbetriebes durch den Justitiar des Kombinats. §11 Methodische Anleitung Das Ministerium der Justiz ist verpflichtet, die anderen Ministerien und zentralen Staatsorgane sowie die Räte der Bezirke bei der Qualifizierung der Justitiartätigkeit durch methodische Hinweise und Empfehlungen zu unterstützen. Es hat bewährte Erfahrungen von Justitiaren auszuwerten und die besten Methoden und Formen der Justitiartätigkeit zu verallgemeinern. §12 Schlußbestimmungen (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Die Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane sowie die Vorsitzenden der Räte der Bezirke sind berechtigt, Regelungen zur Anwendung dieser Verordnung entsprechend den Besonderheiten ihrer Bereiche zu erlassen. Berlin, den 25. März 1976 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender Der Minister der Justiz Heusinger Anordnung Nr. 26* über die Ausgabe von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. April 1976 §1 (1) Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik gibt auf Grund des § 3 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 62 S. 580) mit Wirkung vom 15. April 1976 neue Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Mark der Deutschen Demokratischen Republik in Umlauf. Die Ausgabe erfolgt anläßlich des 150. Geburtstages von Wilhelm Liebknecht. (2) Die Gedenkmünzen haben folgendes Aussehen: a) Vorderseite Kopfbildnis von Wilhelm Liebknecht, links davon die Jahreszahl „1826“, rechts davon die Jahreszahl „1900“. Darunter im Halbkreis die Umschrift „WILHELM LIEBKNECHT“. b) Rückseite Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik und Umschrift „DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK * 1976 20 MARK c) Rand Glatt, mit vertiefter Inschrift „20 MARK * 20 MARK ♦ 20 MARK §2 Die Gedenkmünzen bestehen aus einer Legierung von 625 Teilen Silber und 375 Teilen Kupfer, haben einen Durchmesser von 33 mm und eine Masse von 20,9 g. §3 Diese Anordnung tritt am 15. April 1976 in Kraft. Berlin, den 7. April 1976 Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik Kaminsky Anordnung über die Personenbeförderung durch den Kraftverkehr, Nahverkehr und die Fahrgastschiffahrt Personenbeförderungsordnung (PBO) vom 18. März 1976 Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für die Beförderung von Personen und Gepäck sowie die Mitnahme von Sachen und Tieren im öffentlichen Verkehr mit a) Kraft- und Oberleitungsomnibussen einschließlich Fahrzeugen für die Reisegepäckbeförderung, b) U-Bahnen, c) Straßenbahnen, d) Fahrgastschiffen und Fähren, e) Personenkraftwagen für den Taxiverkehr, f) Seilbahnen und Lifts, g) Fahrzeugen mit Zugtieren, (nachstehend Beförderungsmittel genannt). (2) Sie gilt auch für Beförderungsleistungen a) die von Betrieben außerhalb des Verkehrswesens für den öffentlichen Verkehr erbracht werden, b) im grenzüberschreitenden öffentlichen Verkehr, c) im Militärverkehr, d) in der Seeschiffahrt, soweit in anderen Rechtsvorschriften nichts anderes geregelt ist. §2 Grundsätze des Zusammenwirkens zwischen den Verkehrsbetrieben und den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen (1) Die Verkehrsbetriebe sind verpflichtet, in allen wesentlichen, den öffentlichen Personen- und Gepäckverkehr und die Betreuung der Verkehrskunden (Fahrgäste, Gemeinschaften von Bürgern, Betriebe, Genossenschaften, gesellschaftliche Organisationen und Einrichtungen sowie Personen, die Leistungen der Verkehrsbetriebe in Anspruch nehmen) betref- Anordnung Nr. 25 vom 8. Dezember 1975 (GBl. I 1976 Nr. 2 S. 28);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt muß vor der Entlassung, wenn der Verhaftete auf freien Fuß gesetzt wird, prüfen, daß - die Entlassungsverfügung des Staatsanwaltes mit dem entsprechenden Dienstsiegel und eine Bestätigung der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungsabt eilurig zu übergeben. Der zuständige Staatsanwalt ist über alle eingeleiteten und durchgeführten Maßnahmen zu informieren. Mit der Betreuung von inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur Bedeutung einer maximalen Sicherheit bei den Transporten inhaftierter Ausländer aus dem nichtsozialistischen Ausland. Zur allseitigen Vorbereitung von Transporten mit Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie und noch begünstigt werden. Gleichfalls führt ein Hinwegsehen über anfängliche kleine Disziplinlosigkeiten, wie nicht aufstehen, sich vor das Sichtfenster stellen, Weigerung zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen.

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