Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 203

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 203 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 203); Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 22. April 1976 203 schaffen, geht ihre Errichtung und Unterhaltung zu Lasten der betrieblichen Träger. Die Erziehung und Betreuung der Kinder erfolgt durch Fachpersonal, das aus dem Staatshaushalt finanziert wird. Entsprechend § 8 Abs. 4 können diesen Einrichtungen staatliche Zuwendungen gewährt werden. §11 (1) Bei der Schaffung von Plätzen sichern die Räte der Kreise die gesetzlichen Anforderungen an den Bau, die Hygiene, die Ausstattung und die personelle Besetzung der Kindereinrichtungen. Dabei ist zu gewährleisten, daß a) das Raumprogramm und die sanitär-hygienischen Anforderungen erfüllt und ausreichende Freiflächen mit entsprechenden Anlagen für das Spiel und die Betätigung der Kinder an der frischen Luft bereitgestellt werden; b) die erforderliche Ausstattung mit Möbeln sowie mit Spielzeug und Beschäftigungsmaterial erfolgt; c) das notwendige Fachpersonal und die technischen Mitarbeiter eingesetzt werden. (2) Zur Gewährleistung günstiger Lebens- und Arbeitsbedingungen für Kinder und Familie sorgen die Räte der Kreise entsprechend dem Bedarf und den ökonomischen Möglichkeiten dafür, daß a) der Standort der kommunalen und betrieblichen Kindereinrichtungen in Wohnnähe der aufzunehmenden Kinder liegt; b) beim Neubau nach Möglichkeit kombinierte Kindereinrichtungen geschaffen bzw. die Standorte der Kindereinrichtungen so ausgewählt werden, daß Geschwisterkinder in Krippe und Kindergarten nahe gelegener Objekte Aufnahme finden können. (3) Ergibt sich aus demographischen und strukturellen Entwicklungsprozessen ein Rückgang des Bedarfs an Kapazitäten in staatlichen Kindereinrichtungen, ist zu sichern, daß a) Überbelegungen schrittweise beseitigt sowie die baulichen und hygienischen Bedingungen vervollkommnet werden; b) in allen Gemeinden und städtischen Wohngebieten entsprechende Kapazitäten zur Erziehung, Betreuung und Schulvorbereitung der Kinder in staatlichen Kindereinrichtungen erhalten werden. Das gilt auch, wenn die Anzahl der aufzunehmenden Kinder unter den staatlichen Normativen liegt. (4) Für Kinder im Vorschulalter erfolgt im Interesse ihrer Gesundheit keine staatlich organisierte Beförderung. Ausnah- .men bedürfen der Genehmigung durch die Räte der Kreise. Dabei sind strenge Maßstäbe zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Kinder anzulegen. Auch bei Ausnahmeregelungen tragen die Eltern die volle Verantwortung für die Aufsicht und Fürsorge gegenüber ihren Kindern für den Weg zur und von der Kindereinrichtung gemäß § 3 Abs. 2 der Ersten Durchführungsbestimmung vom 5. Januar 1966 zur Verordnung über die Pflichten und Rechte der Lehrkräfte und Erzieher Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung Fürsorge- und Aufsichtsordnung (GBl. II Nr. 5 S. 19). Grundsätze der Aufnahme §12 (1) Die Räte der Stadtbezirke, Städte und Gemeinden tragen die Verantwortung für die Einweisung der Kinder in alle staatlichen Kindereinrichtungen, unabhängig davon, ob die Einrichtungen kommunalen oder betrieblichen Trägern unterstehen. Sie sichern die Aufnahme der Kinder in Wohnnähe und weisen Geschwisterkinder im Krippen- und Kindergartenalter in nahe gelegene Einrichtungen ein. (2) Reichen die Kapazitäten in staatlichen Kindereinrichtungen noch nicht aus, um allen Vorschulkindern die Möglichkeit zum Besuch dieser Einrichtungen zu geben, finden vorrangig Aufnahme Kinder berufstätiger und studierender, insbesondere schichtarbeitender Mütter; Kinder alleinstehender Mütter oder Väter; Kinder aus kinderreichen Familien. (3) Die örtlichen Räte bilden eine Einweisungskommission für alle staatlichen Kindereinrichtungen ihres Territoriums. Die Einweisungskommission unterstützt die örtlichen Staatsorgane bzw. deren Einweisungsstellen bei der Einweisung der Kinder in Kindereinrichtungen. Zusammensetzung und Tätigkeit der Einweisungskommission erfolgen gemäß den Rechtsvorschriften. (4) Stehen ausreichend Plätze in staatlichen Kindereinrichtungen zur Verfügung, können die Kinder direkt durch die Einrichtung aufgenommen werden. §13 Die Aufnahme der Kinder in staatlichen Kindereinrichtungen erfolgt nur nach Vorlage einer ärztlichen Aufnahmebescheinigung sowie des Impfausweises. §14 * Während des Schwangeren- und Wochenurlaubs können Mütter ihre in staatlichen Kindereinrichtungen betreuten Kinder in den Einrichtungen belassen. Für Kinder von Müttern, die die Berufstätigkeit infolge Inanspruchnahme unbezahlter Freizeit nach § 131 Abs. 4 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik in der Neufassung vom 23. November 1966 (GBl. I Nr. 15 S. 127) unterbrechen, ist die Wiederauf nähme'sowie die Aufnahme des letztgeborenen Kindes zu sichern. Ferner ist die Wiederaufnahme von Geschwistern zu gewährleisten, wenn alleinstehende Mütter nach häuslicher Betreuung eines Kindes (infolge fehlenden Platzes) die Berufstätigkeit wieder aufnehmen. Schlußbestimmungen §15 Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung erlassen die Minister für Gesundheitswesen und für Volksbildung. §16 (1) Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: § 2 Abs. 4 der Verordnung vom 22. März 1973 über die Einweisung und Aufnahme von Säuglingen und Kleinkindern in Kinderkrippen und Dauerheime (GBl. I Nr. 20 S. 181); § 4 Abs. 1 der Anordnung vom 25. Juli 1973 über Aufgaben und Arbeitsweise der Kinderkrippen und Dauerheime für Säuglinge und Kleinkinder (GBl. I Nr. 36 S. 381); § 2 der Anordnung vom 16. August 1968 über die Sicherung einer festen Ordnung in den Einrichtungen der Vorschulerziehung Kindergartenordnung (GBl. II Nr. 93 S. 754). Berlin, den 22. April 1976 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Sindermann Vorsitzender;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 203 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 203) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 203 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 203)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu realisieren. Las muß sich stärker auf solche Fragen richten wie die Erarbeitung von Anforderungsbildern für die praktische Unterstützung der Mitarbeiter bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von werden - trotz der erreichten Fortschritte -noch nicht qualifiziert genug auf der Grundlage und in konsequenter Durchsetzung der zentralen Weisungen im engen Zusammenhang mit der Durchsetzung der in anderen Grundsatzdokumenten, wie den Richtlinien, und, sowie in den anderen dienstlichen Bestimmungen festgelegten politisch-operativen Aufgaben zu erfolgen. Bei der Führungs- und Leitungstätigkeit im Ministerium für Staatssicherheit Auszug aus der Dissertationsschrift Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Schaffer. Der Aufbau arbeitsfähiger Netze zur Bekämpfung der Feindtätigkeit im Kalikom-binat Werra und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Diensteinheit, sind alle operativ-technischen und organisatorischen Aufgaben so zu erfüllen, daß es keinem Inhaftierten gelingt, wirksame Handlungen gegen die Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung in Abwesenheit der Verhafteten mit den Besuchern zu vereinbaren, ohne daß erneut eine schriftliche Sprechgenehmigung ausgestellt wird.

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