Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 20

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 20 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 20); 20 Gesetzblatt Teil I Nr. 2 Ausgabetag: 22. Januar 1976 sprechende Forderungen der Staatlichen Hygieneinspektion, die schriftlich zu begründen sind, unverzüglich zu erfüllen. Das übergeordnete wirtschaftsleitende Organ und die übergeordnete Staatliche Hygieneinspektion sind unverzüglich von dieser Entscheidung zu informieren. (4) Der Leiter der zuständigen Staatlichen Hygieneinspektion kann bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen die Rechtsvorschriften zur Sicherung der Hygiene oder gegen Auflagen gemäß Abs. 2 Ziff. 5 vom Disziplinarbefugten die Durchführung eines Disziplinarverfahrens gegen denjenigen verlangen, der für den Verstoß verantwortlich ist. (5) Stellen Kontrollbeauftragte der Staatlichen Hygiene--inspektion bei ihren Kontrollen hygienewidrige Zustände fest, sind sie berechtigt, von den Verantwortlichen unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der hygienewidrigen Zustände bzw. zur Einhaltung der Rechtsvorschriften zu fordern. § 9 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich 1. der Staatlichen Hygieneinspektion oder ihren Kontroll-beauftragten die Einsichtnahme im geforderte Unterlagen verweigert oder sie ibei der Einsichtnahme behindert, Auskünfte oder geforderte Stellungnahmen verweigert, 2. Kontrollbeauftragten der Staatlichen Hygieneinspektion die Besichtigung von Objekten oder das Betreten einzel-. ner Räume verweigert oder sie dabei behindert, 3. die Probeentnahme verhindert, kann mit Verweis oder einer Ordnungsstrafe von 10 bis 300 M belegt werden. (2) Ebenso kann zur Verantwortung gezogen werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. sichergestellte Sachen, die Ursache für hygienewidrige Zustände öder von Infektionsgefahren sind oder sein können, beiseite schafft oder die angeordnete Vernichtung oder schadlose Beseitigung nicht durchführt, 2. angeordneten Untersuchungs- oder Behandlungsmaßnahmen zuwiderhandelt, 3. geforderte Berichte über die Erfüllung von Auhagen nicht erstattet, 4. Auflagen zur Durchsetzung der Grundsätze und Normative der Hygiene oder zur Beseitigung hygienewidriger Zustände nicht durchführt. (3) Ist eine vorsätzliche Handlung nach den Absätzen 1 oder 2 aus Vorteilsstreben oder anderen, die gesellschaftlichem Interessen mißachtenden Beweggründen oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet worden oder ist ein größerer Schaden verursacht worden oder hätte er verursacht werden können, kann eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M ausgesprochen werden. (4) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt dem Leiter der zuständigen Staatlichen Hygieneinspektion, die die Maßnahmen angeordnet oder die Auflage erteilt hat. (5) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). § 10 Beschwerden (1) Die Entscheidungen der Staatlichen Hygieneinspektion ergehen schriftlich, sind zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Sie sind den Betroffenen auszuhändigen oder zuzusenden. (2) Gegen Entscheidungen gemäß Abs. 1 ist die Beschwerde zulässig’. Die Beschwerde ist schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zugang bei dem Leiter der Staatlichen Hygieneinspektion einzulegen, die die Entscheidung getroffen hat, sofern nicht andere Rechtsvorschriften abweichende Fristen bestimmen. (3) Über die Beschwerde ist innerhalb von 2 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Leiter der übergeordneten Staatlichen Hygieneinspektion zur Entscheidung zuzuleiten, sofern nicht andere Rechtsvorschriften ein abweichendes Verfahren vorschreiben. Der Einreicher der Beschwerde ist davon zu unterrichten. Der Leiter der übergeordneten Staatlichen Hygieneinspektion hat innerhalb weiterer 2 Wochen endgültig zu entscheiden. Kann in Ausnahmefällen über eine Beschwerde innerhalb der Frist keine Entscheidung getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid mit Angabe der Gründe sowie des voraussichtlichen Abschlußtermins zu erteilen. (4) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die für die Entscheidung zuständige Staatliche Hygieneinspektion kann jedoch die Durchführung der Maßnahmen bis zur endgültigen Entscheidung vorläufig aussetzen. (5) Entscheidungen über Beschwerden ergehen schriftlich, sind zu begründen und dem Einreicher auszuhändigen oder zuzusenden. . § 11 V er wal tungsgebühr en Für Verwaltungshandlungen oder Untersuchungen, die die Bezirks- und Kreis-Hygieneinspektionen auf Veranlassung der Beteiligten oder auf Grund von Rechtsvorschriften in Angelegenheiten der Beteiligten durchführen, werden Gebühren auf der Grundlage der Verordnung über die staatlichen Verwaltungsgebühren* erhoben. Übergangs- und Schlußbestimmungen § 12 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister für Gesundheitswesen. § 13 (1) Diese Verordnung tritt am 1. März 1976 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Anordnung vom 9. Oktober 1952 über die Zuständigkeitsbereiche der Zentralstellen für Hygiene (GBl. Nr. 147 S. 1063), 2. Verordnung vom 4. Dezember 1952 über die Hygieneinspektion (GBl. Nr. 171 S. 1271), 3. Erste Iurchführungsbestimmtmig vorn. 27. Januar 1953 zur Verordnung über die Hygieneinspektion (GBl. Nr. 21 S. 310), 4. Ziff. 7 der Anlage 1 zur Verordnung vom 13. Juni 1968 zur Anpassung der geltenden Ordnungsstraf- und Über-tretungsstrafb'estimmungen und von Strafhinweisen Anpassungsverordnung (GBl. II Nr. 62 S. 363), 5. Ziff. 4 der Anlage zur Verordnung vom 24. Juni 1971 über die Neufassung von Regelungen über Rechtsmittel gegen Entscheidungen staatlicher Organe (GBl. II Nr. 54 S. 465). (3) Bis zur Neuregelung der Stellung, Aufgaben, Rechte und Pflichten der Inspektion auf dem Gebiet der Arbeitshygiene ist diese Verordnung für die Tätigkeit der Arbeitshygieneinspektion entsprechend anzuwenden. Berlin, den 11. Dezember 1975 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Mittag Erster Stellvertreter des Vorsitzenden Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. sc. med. Mecklinger Z. Z. gilt die Verordnung vom 28. Oktober 1955 (GBl. I Nr. 96 S. 787).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucherund Transitverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte. Der zielgerichtete Einsatz der.

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