Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 2

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 2 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 2); 2 Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 10. Januar 1976 weit an diesen kein selbständiges Eigentumsrecht eines Drit-ten besteht. (3) Dem Schuldner kann durch besonderen Beschluß die Verwaltung des Grundstücks untersagt und einem zu bestellenden Verwalter übertragen werden~ wenn der Schuldner durch sein Verhalten die ordnungsgemäße Erhaltung des Grundstücks gefährdet. §4 Vollstreckung für weitere Gläubiger (1) Bis zum Beginn jier Verkaufsverhandlung kann die Vollstreckung in das Grundstückdes Schuldners aucE Jürei-tere Gläubiger angeordnet werden; die Bestimmung des § 2 Abs. 2 ist anzuwenden. (2) Der Beschluß ist den Gläubigem und dem Schuldner zuzustellen. Mit der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner wird die -Pfändung des Grundstücks auch für die weiteren Gläubiger bewirkt. §5 Einstellung der Vollstreckung (1) Wird gegen den Schuldner die Gesamtvollstreckung eröffnet, ist die Vollstreckung fh das~ Grundstück vorläufig einzustellen. Sie ist auf Antrag des in cte"r 'GSamFvbTlsfrek-kung bestellten Verwalters'?ö"rtzusetzen (524)";' beäntrSgfTtlS1 1 ser innerhalb einesTüoriafs Keihei ToHs"etzung,"~isir~3ie VoIÜ Streckung in das Grundsfu(k~ehdgüTfiK~emzusfellehT (2) Nimmt der Gläubiger seine Einwilligung zur Vollstrek-kung in das Grundstück zurück, ist insoweit die Pfändung des Grundstücks aufzuheben. §6 Feststellung des höchstzulässigen Verkaufspreises Nach Anordnung der Vollstreckung ist dem Rat des Kreises, Abteilung Preise, der Anordnungsbeschluß und ein Grundstückswert-Gutachten zur Festsetzung des höchstzulässigen Verkaufspreises zu übersenden. Der höchstzulässige Verkaufspreis ist dem Gericht innerhalb eines Monats mitzuteilen. Berücksichtigung eingetragener Rechte §7 (1) Im Grundbuch eingetragene Rechte am Grundstück, die dem Recht eines voilstreckenden Gläubigers mT"Räng~vdr™ gehen, bleiben bestehen, soweTt nacKnhkhcTntchfs' anderes bestimmt ist. (2) Rechte, denen eine Geldforderung zugrunde liegt, blei-ben nur in Höhe der noch bestehenden ForderiinghesIeKen. Sind mehrere Grundstücke mit dem" gleich eöTJlecht belastet," ist dieses bei jedem Grundstück nur zu einem denTwirt des" Grundstücks entsprechendenTeilbetrag zu berücksichtigen: (3) Rechte und ihnen zugrunde liegende Forderungen ein- schließlich rückständiger Zinsen und Nebenforderungen sind von den Berechtigten innerhalb eines Monats nach Zustellung-der Bekanntmachung des Verkaufstermms beim'Gericht-anzumelden. Eine nicht angemeldete Forderung gilt als er-füllt. ’ “ (4) Die im Abs. 1 bezeichneten Rechte bleiben nur bis zur Höhe des höchstzulässigen Verkaufspreises oder des mit Zustimmung des Rates des Preises" gemaß''fl)hi"4~herahge::' setzten Mindestbetrages bestehen. §8 (1) Ein nicht ausgeübtes Verkaufsrecht erlischt. Ebenso er-löschen alle sich auf die Ein£ragung~des Scföuldners als Eigentümer beziehenden Beschränkungen, wenn der Berechtigte bis zum Verkaüfstermin keinen Antrag gemäß § 133 Abs. 1 Ziff. 2 ZPO gestellt hat. (2) Mitbenutzungsrechte gemäß §§ 321 und 322 des Zivilgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 27 S. 465) bleiben bestehen, auch wenn sie nicht im Grundbuch eingetragen sind. Alle übrigen Rechte auf persönliche Nutzung oder Mitbenutzung erlöschen ohne Rücksicht auf ihre Rangstelle. Sie sind durch einen an den Berechtigten aus dem Verkaufserlös zu zahlenden Geldbetrag in Höhe des Jahreswertes des Rechts abzulösen, wenn der Berechtigte das Bestehen seines Rechts fristgemäß angemeldet hat und es von ihm ausgeübt, wurde. §9 Feststellung des Mindestbetrages (1) Auf Grund der Anmeldungen der Berechtigten hat der Sekretär vor dem Verkaufstermin für jedes zu ~yirKaufende Grundstück den Betrag festzusteilen, unter dem das Grundstück nicht verkauft werden darf "(Mindestbetrag). (2) Der Mindestbetrag ist so zu bemessen, daß er die Dek-kung folgender angemeldeter Forderungen ermöglicht: ZI. Grundsteuern; /l. sonstige mit dem Grundstück im Zusammenhang stehende Abgaben sowie regelmäßig zu leistende Gebühren oder Preise für Dienstleistungen; /3. Ansprüche .gines von einem staatlichen Organ eingesetzten Verwalters auf Ersatz von Aufwendungen für die Instandsetzung, Instandhaltung, den Aus- oder Umbau und für die Verwaltung des Grundstücks sowie Ansprüche auf Ersatz anderer Aufwendungen für die Erhaltung des Grundstücks ; Geldbeträge, die zur Ablösung von Rechten auf persönliche Nutzung oder Mitbenutzung erforderlich sind, soweit diese Rechte dem Recht des Gläubigers im Range Vorgehen; /5. Zinsen für im Grundbuch eingetragene und bestehenbleibende Geldforderungen. Die Forderungen zu Ziffern 2, 4 und 5 sind jedoch nur insoweit zu berücksichtigen, als sie in einem Zeitraum fällig wurden, der 1 Jahr vor der Pfändung des Grundstücks beginnt und mit dem Tage des Verkaufstermins endet. (3) Dem gemäß Abs. 2 ermittelten Betrag sind der Gesamtbetrag der Vollstreckungskosten und bis zur Höhe des höchstzulässigen Verkaufspreises der Gesamtwert der gemäß § 7 Abs. 1 bestehenbleibenden Rechte hinzuzurechnen. (4) Der Mindestbetrag darf 50% des höchstzulässigen Ver-kaufspreisesjnicht unterschreiten. Eine Herabsetzung des Mindestbetrages ist nur mit Zustimmung des Rates des Kreises zulässig. §10 Bestimmung des Verkauf stermms Nach Mitteilung des hochstzulässigen Verkaufspreises ist der Termin zum Verkauf des Grundstücks zu bestimmen. Die Bekanntmachung des Verkaufstermins ist den Gläubigern, dem Schuldner und den Berechtigten aus im Grundbuch eingetragenen Rechten (Beteiligte) zuzustellen sowie dem Rat des Kreises, dem Rat der Gemeinde (Rat der Stadt) und der Kreisdirektion der Staatlichen Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik zu übersenden. Sie ist öffentlich bekanntzumachen. §11 Bekanntmachung des Verkaufstermins Die Bekanntmachung des Verkaufstermins muß enthalten: die Bezeichnung des zu verkaufenden Grundstücks und des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers; ✓2. Ort, Tag und Uhrzeit der Verkaufsverhandlung; /3. den höchstzulässigen Verkaufspreis; 4. die Aufforderung an. Kaufinteressenten, ihr Kaufangebot in der Verkaufsverhandlung unter Vorlage der erforderlichen staatlichen Genehmigung abzugeben;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

In den meisten Fällen stellt demonstrativ-provokatives differenzierte Rechtsverletzungen dar, die von Staatsverbrechen, Straftaten der allgemeinen Kriminalität bis hin zu Rechtsverletzungen anderer wie Verfehlungen oder Ordnungswidrigkeiten reichen und die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden politisch-operativen Untersuchungshaft Vollzug durchzuführen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der zugleich Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist, nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Die Untersuchungshaftanstalt ist Vollzugsorgan., Die Abteilung der verwirklicht ihre Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Vorschriften der und die Gewährleistung des Grundsatzes der Gleichheit vor dem Gesetz vor vorsätzlichem gegen diese strafprozessualen Grundsätze gerichtetem Handeln.

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