Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 196

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 196 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 196); 196 Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 15. April 1976 Bruchverluste bei den Transport-, Umschlags- und Lagerprozessen standardisiert werden. (7) Der Minister für Materialwirtschaft sichert in Zusammenarbeit mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und dem Präsidenten des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung die Weiterentwicklung standardisierter Festigkeitsvorschriften zur Sicherung der werkstoffgerechten Dimensionierung von Bauteilen und Baugruppen, Erarbeitung der Grundlagenstandards für die Berechnung nach Grenzzuständen im Maschinenbau und im Bauwesen, Ausarbeitung standardisierter Vorschriften für den optimalen Schutz der Erzeugnisse bei Transport und Lagerung, Erarbeitung standardisierter Vorschriften für die korrosionsschutzgerechte und verschleißarme Gestaltung, Standardisierung und Einführung statistisch begründeter Lastannahmen. §6 Schlußbestimmung Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Berlin, den 8. März 1976 Der Präsident des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung Prof. Dr. habil. Lilie Fünfundzwanzigste Durchführungsbestimmung* zum Zollgesetz Zollabfertigung der durch die Vertretungen anderer Staaten und die internationalen zwischenstaatlichen Organisationen in der Deutschen Demokratischen Republik sowie durch die Mitglieder dieser Vertretungen und Organisationen ein- und ausgeführten Gegenstände (Diplomatenzollordnung) vom 9. März 1976 Auf Grund der §§ 9 und 19 des Zollgesetzes vom 28. März 1962 (GBl. I Nr. 3 S. 42) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes bestimmt: §1 (1) Vertretungen im Sinne dieser Durchführungsbestimmung sind: diplomatische Vertretungen, v konsularische Vertretungen, staatliche Wirtschafts- und Handelsmissionen, staatliche Handelsvertretungen und weitere, hinsichtlich der Bevorrechtung gleichgestellte Vertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik, internationale zwischenstaatliche Organisationen, die ihren Sitz in der Deutschen Demokratischen Republik haben. Die Vertretungen dürfen Gegenstände für ihren dienstlichen Gebrauch genehmigungsfrei ein- und ausführen. Für die Ein-und Ausfuhr dieser Gegenstände werden keine Zölle, Gebühren oder Abgaben erhoben. (2) Bevorrechtete Personen im Sinne dieser Durchführungsbestimmung sind: 1. der Chef einer diplomatischen Vertretung, die Mitglieder des diplomatischen Personals dieser Vertretung, die konsularischen Amtspersonen, andere, ihnen hinsichtlich der Bevorrechtung gleichgestellte Personen einschließlich der mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen ; 24. DB vom 22. Mal 1975 (GBl. I Nr. 24 S. 424) 2. die Mitglieder des Verwaltungspersonals und des technischen Personals der Vertretungen und andere, ihnen hinsichtlich der Bevorrechtung gleichgestellte Personen einschließlich der mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen. (3) Die im Abs. 2 Ziff. 1 genannten Personen dürfen Gegenstände für ihren persönlichen Gebrauch einschließlich der zur Erstausstattung, ihres Haushaltes bestimmten Gegenstände genehmigungsfrei ein- und ausführen. Die genehmigungsfreie Einfuhr der Gegenstände für die Erstausstattung des Haushaltes wird innerhalb eines Jahres gerechnet vom Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit in der Vertretung gewährt. Für die Ein- und Ausfuhr dieser Gegenstände werden keine Zölle, Gebühren oder Abgaben erhoben. (4) Die im Abs. 2 Ziff. 2 genannten Personen dürfen Gegenstände zur Erstausstattung ihres Haushaltes genehmigungsfrei ein- und ausführen. Die genehmigungsfreie Einfuhr der Gegenstände für die Erstausstattung des Haushaltes wird innerhalb eines Jahres gerechnet vom Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit in der Vertretung gewährt. Für die Ein- und Ausfuhr dieser Gegenstände werden keine Zölle, Gebühren oder Abgaben erhoben. (5) Eingeführte Gegenstände, die nicht für den dienstlichen Gebrauch der Vertretungen oder für den persönlichen Gebrauch der bevorrechteten Personen bestimmt sind, oder Gegenstände, die den Charakter von Handelsware tragen oder deren Einfuhr in die Deutsche Demokratische Republik nach den Bestimmungen zur Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit und nach den Devisen-, Sanitäts-, Quarantäne-, Veterinär- und ähnlichen Vorschriften verboten oder beschränkt ist, sind wiederauszuführen. (6) Für die Einfuhr von Kraftfahrzeugen in die Deutsche Demokratische Republik zur vorübergehenden Verwendung gelten die Bestimmungen der §§ 5 bis 7. §2 (1) Gegenstände, die gemäß § 1 ein- oder ausgeführt werden, unterliegen der Zollabfertigung durch das zuständige Zollamt. (2) Die Zollabfertigung der im § 1 genannten Gegenstände ausgenommen sind das mitgeführte persönliche Reisegepäck und Sendungen, die auf dem Postwege versandt oder empfangen werden erfolgt im Beisein des Eigentümers oder eines beauftragten Mitgliedes der entsprechenden Vertretung durch das Zollamt für die Abfertigung von Diplomatengut. Die Zollabfertigung kann erforderlichenfalls durch andere Zolldienststellen erfolgen oder auf Antrag der entsprechenden Vertretung in den Räumen dieser Vertretung oder in der Wohnung der Mitglieder des Personals der Vertretung durchgeführt werden. (3) Die Zollabfertigung des durch bevorrechtete Personen mitgeführten persönlichen Reisegepäcks erfolgt durch das zuständige Grenzzollamt. (4) Die Zollabfertigung der im § 1 genannten Gegenstände, die auf dem Postwege versandt oder empfangen werden, erfolgt durch das zuständige Postzollamt. (5) Dem abfertigenden Zollamt ist bei der Ein- und Ausfuhr der im § 1 genannten Gegenstände mit Ausnahme des mitgeführten persönlichen Reisegepäcks ein Zollantrag nach dem von der Zollverwaltung der Deutschen Demokratischen Republik herausgegebenen Muster (Anlage 1) in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. (6) Für die Einlagerung eingeführter Sendungen, die der Zollabfertigung unterliegen, werden Einlagerungsgebühren durch das Zollamt erhoben, wenn 3 Tage nach erfolgter Benachrichtigung des Empfängers die Gegenstände nicht abgeholt werden. Die Gebühren für die Einlagerung der Gegenstände werden nach den geltenden Tarifen erhoben. §3 (1) Gegenstände, die nach dieser Durchführungsbestimmung zur Einfuhr zugelassen wurden, dürfen, mit Ausnahme;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter müssen besser dazu befähigt werden, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu verhindern bei entsprechender Notwendigkeit wirksam zu bekämpfen. Die Verantwortung für die sichere, und ordnungsgemäße Durchführung der Transporte tragen die Leiter der Abteilungen sowie die verantwortlichen Transportoffiziere. Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Staatssicherheit Berlin,. Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie. Die Wahrnehmung der im Gesetz normierten Befugnisse durch die Angehörigen der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der im-.St raf gesetzbuch und in der Strafprozeßordnung, in meinen Befehlen und Weisungen enthaltenen Bestimmungen und Richtlinien strikt durchzusetzen und einzuhalten.

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