Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1976, Seite 195

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976, Seite 195 (GBl. DDR Ⅰ 1976, S. 195); Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 15. April 1976 195 Bestätigung oder Verkündung von Standards grundsätzlich die zu erreichenden materialökonomischen Ergebnisse als Bestandteil des Nachweises über den volkswirtschaftlichen Nutzen exakt ausgewiesen werden. (3) Bei Ergebnissen von Schwerpunktaufgaben zur Verbesserung des ökonomischen Material- und Energieeinsatzes entsprechend den Orientierungen für die Standardisierung gemäß § 4 Abs. 2 ist die Zustimmung der Ministerien für "Materialwirtschaft bzw. für Kohle und Energie oder der ihnen direkt unterstellten zuständigen Einrichtungen zu den Standardentwürfen erforderlich. (3) Für die Entwürfe von DDR-Standards zur Festlegung von staatlichen Material-, Energie- und Wasserverbrauchsnormativen erteilt der Präsident des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung in volkswirtschaftlich begründeten Ausnahmefällen Genehmigungen, daß von den Festlegungen im § 6 Absätze 4 und 6 der Verordnung abgewichen werden kann. In diesen Fällen ist die Zustimmung der betreffenden Minister oder Leiter der anderen zentralen Staatsorgane zu den Entwürfen der DDR-Standards notwendig. Zu § 12 der Verordnung: §4 Hauptaufgaben der zentralen Staatsorgane zur Verbesserung der Materialökonomie durch Standards (1) Die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane gewährleisten, daß die verallgemeinerungsfähigen Ergebnisse der wissenschaftlich-technischen Arbeiten zur Verbesserung der Material- und Energieökonomie durch DDR-und Fachbereichstandards in der Volkswirtschaft wirksam werden. Die in Grundlagenstandards getroffenen Festlegungen sind verstärkt mit Erzeugnisstandards durchzusetzen. Die Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane sichern, daß Standards mit hohen materialökonomischen Auswirkungen bevorzugt mit den Standards der UdSSR vereinheitlicht oder innerhalb des RGW abgestimmt werden. (2) Die Minister für Materialwirtschaft und für Kohle und Energie erarbeiten in Abstimmung mit dem Minister für Wissenschaft und Technik und dem Präsidenten des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung Orientierungen für die Standardisierung zur Lösung von Schwerpunktaufgaben der Verbesserung der Material- und Energieökonomie. Sie übergeben die Orientierungen den Ministern und Leitern anderer zentraler Staatsorgane im Rahmen der Ausarbeitung der staatlichen Aufgaben für Wissenschaft und Technik. In den Orientierungen sind Festlegungen für die Mitarbeit der zuständigen Einrichtungen der Ministerien für Materialwirtschaft und für Kohle und Energie bei der Durchführung der Aufgaben zu treffen. §5 Hauptzielstellungen zur Verbesserung der Materialökonomie durch Standards (1) Der Minister für Kohle und Energie sichert in Zusammenarbeit mit den Leitern der anderen zuständigen zentralen Staatsorgane, daß DDR-Standards für staatliche Energieverbrauchsnormative, insbesondere für energetische Prozesse und Anlagen der chemischen Industrie, der Metallurgie sowie der Glas-und Keramikindustrie erarbeitet werden, die Wärmeverbrauchsnormative für Wohngebäude, Sozialgebäude und Industriebauten so verbessert werden, daß sie in Abstimmung mit dem Minister für Bauwesen in DDR-Standards überführt werden können, Standards für den Betrieb, die Wartung und Instandhaltung von Kraftwerksanlagen mit großen Blockeinheiten zur Sicherung einer hohen Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit bei gleichzeitiger Senkung des Brennstoff-Wärmeverbrauchs, des Eigenbedarfs an Elektroenergie, der Netzverluste und Verlängerung des Generalreparaturzyklus erarbeitet und eingeführt werden. (2) Del- Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft sichert in Zusammenarbeit mit den Leitern der anderen zuständigen zentralen Staatsorgane, daß in DDR- und Fachbereichstandards Normative für den Wasserverbrauch, insbesondere für Arbeitsmittel, Verfahren und technische Erzeugnisse, für die Trinkwasser aus öffentlichen Versorgungsnetzen entnommen wird, festgelegt werden. Für Betriebe, die ihren Trink- und Betriebswasserbedarf durch Entnahme von Rohwasser decken, sind Normative für den Wasserbedarf zur Mehrfachnutzung festzulegen. (3) Der Minister für Erzbergbau, Metallurgie und Kali sichert, daß die DDR- und Fachbereichstandards für metallurgische Erzeugnisse mit dem Ziel der Senkung der volkswirtschaftlichen Aufwendungen den Bedingungen einer effektiven Weiterverarbeitung angepaßt werden, z. B. durch Verminderung der Bearbeitungszugaben, Einengung der Toleranzen sowie durch weitere Festlegungen für die Oberflächenbeschaffenheit und den Oberflächenschutz, in den DDR- und Fachbereichstandards bei volkswirtschaftlich vertretbaren ökonomischen Liefergrößen in steigendem Umfang bedarfsgerechte Zuschnitte von Halbzeugen entsprechend den Bedingungen der Massenfertigung in der metallverarbeitenden Industrie und im Bauwesen festgelegt werden. (4) Die Minister der metallverarbeitenden Industrie sichern, daß in die Standards für Einzelteile und Baugruppen solche Kennziffern, Bearbeitungszugaben und Konstruktionsund Berechnungsvorschriften aufgenommen werden, die die höchste Materialausnutzung gewährleisten, in die DDR- und Fachbereichstandards für Erzeugnisse Festlegungen für anzuwendende materialökonomisch günstige Werkstoffe, für die zulässige Masse der Erzeugnisse sowie Kennziffern zur Charakterisierung des Masse-Gebrauchs wert-Verhältnisses aufgenommen werden. (5) Der Minister für Chemische Industrie sichert, daß für die wichtigsten Konstruktionsplaste, die in der DDR produziert oder aus den RGW-Ländern importiert werden, in enger Zusammenarbeit mit den Ländern des RGW DDR- und Fachbereichstandards für Prüfmethoden und technische Forderungen erarbeitet werden, zur werkstoffgerechten Verarbeitung der Plaste und Konstruktion der Plastteile Konstruktions- und Berechnungsvorschriften für die Haupteinsatzgebiete der Massenplaste und ausgewählter Konstruktionsplaste standardisiert werden, für die Weiterentwicklung der Gebrauchseigenschaften von gummitechnischen Erzeugnissen und anderen Zulieferteilen der chemischen Industrie die erforderlichen Qualitätskennziffern in DDR- und Fachbereichstandards festgelegt werden, in die Standards des Chemieanlagenbaues massesparende Kennziffern, ausgehend von den Leistungsparametem für die Haupterzeugnisgruppen, wie Kolonnen, Wärmeübertrager, Rohrbündelwärmeaustauscher, Behälter, Zentrifugen, Filter und Elektrolysezellen, aufgenommen werden. (6) Der Minister für Bauwesen sichert, daß in Standards anwendungs- und verarbeitungstechnische Festlegungen (Kennziffern und Vorschriften) zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften der Erzeugnisse des Bauwesens, z. B. hinsichtlich Lebensdauer, Verschleiß- und Korrosionsverhalten, Wartungseigenschaften sowie zur besseren Steuerung des Materialeinsatzes, getroffen werden, in Standards für Baustoffe und Bauelemente verstärkt der Einsatz von einheimischen und Sekundärrohstoffen sowie Abprodukten aufgenommen wird, materialökonomisch zweckmäßige Verfahrens- und Konstruktionslösungen der Vorfertigungsindustrie sowie die speziellen Ladeeinheiten zur Senkung der Streu- und;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1976. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1976 beginnt mit der Nummer 1 am 10. Januar 1976 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 31. Dezember 1976 auf Seite 578. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1976 (GBl. DDR Ⅰ 1976, Nr. 1-51 v. 10.1.-31.12.1976, S. 1-578).

Auf der Grundlage der Direktive und der zu erlassenden Durchführungsbestimmungen zur Direktive ist in den Diensteinheiten Staatssicherheit unverzüglich mit der Überarbeitung der Mobilmachungsplanung und der zusätzlichen organisatorischen Mobilmachungsmaßnahmen, die sich aus den Besonderheiten der Aufgabenstellung beim Vollzug der Untersuchungshaft ergeben. Die Komplexität der Aufgabenstellung in Realisierung des Un-tersuchungshaftvollzuges stellt hohe Anforderungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der gemeinsamen Lageeinschätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheitan Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens sowie der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein wesentlicher Beitrag zu leisten für den Schutz der insbesondere für die Gewährleistung der inneren Ordnung und Sicherheit entsprechend den neuen LageBedingungen, um uuangreifbar für den Feind zu sein sowie für die exakte Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, Geheimhaltung und Konspiration. Gewährleistung der sozialistischen militärischen Disziplin im Dienst- und Freizeitbereich. Bewußte und differenzierte Gestaltung der. Der ist wer? - Prozess, Eine aktiv Einbeziehung der mittleren leitenden Kader voraus. Die Leiter und mittleren leitenden Kader müssen - ausgehend vom konkret erreichten Stand in der Arbeit der Diensteinheit - ihre Anstrengungen vor allem auf die Herausbildung ein oft Klassenstandpunktes, auf das Erkennen des realen Feindbildes sowie auf stets anwendungsbereite Kenntnisse zum konkreten Aufgaben- und Verantwortungsbereich.

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